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EinStakeholder

Vollkommener Meister
25. Oktober 2020
558

Zusammenfassung: Propaganda, militärische Planspiele und die Rolle von Atomwaffen

Im Interview zwischen Jasmin Kosubek und dem Propagandaforscher Dr. Jonas Tögel wird intensiv beleuchtet, wie Propaganda, militärische Planspiele und atomare Bedrohung in modernen Gesellschaften miteinander verwoben sind. Die Analyse reicht von historischen Planspielen des Kalten Krieges bis zu den aktuellen Mechanismen der Meinungsmanipulation.

Militärische Planspiele und die Normalisierung von Atomwaffen

Dr. Tögel analysiert zwei zentrale militärische Planspiele des Kalten Krieges, „Carte Blanche“ (1955) und „Winter Cimex“ (1989), die die Zerstörung Europas durch Atomwaffen simulierten:
  • „Carte Blanche“ (1955):
    • Dieses Planspiel untersuchte den taktischen Einsatz von Atomwaffen zur Abwehr eines feindlichen Vormarschs in Mitteleuropa. Es zeigte, wie verheerend ein solcher Einsatz wäre: Millionen Tote und unbewohnbare Regionen.
    • Im Planspiel ‚Carte Blanche‘ wurde simuliert, wie vorrückende sowjetische Truppen durch den Einsatz von Atomwaffen gestoppt werden könnten. Dabei wurde jedoch die Vernichtung großer Teile Deutschlands bewusst in Kauf genommen. Es wurde klar, dass die Bevölkerung in diesen Szenarien nicht geschützt, sondern geopfert würde.“
    • Ziel war es, die strategischen Vorteile abzuwägen, während die katastrophalen humanitären Konsequenzen oft nur am Rande thematisiert wurden.
  • „Winter Cimex“ (1989):
    • Dieses Szenario testete, wie die NATO auf einen groß angelegten Konflikt mit nuklearer und konventioneller Kriegsführung reagieren könnte. Es diente vor allem dazu, die Handlungsfähigkeit der westlichen Allianz zu prüfen.
Dr. Tögel verdeutlicht, dass diese Planspiele dazu beitrugen, den Einsatz von Atomwaffen als „logische“ militärische Option zu betrachten.
  • "In den 1980er Jahren gab es tatsächlich Militärs im Pentagon, die sagten: ‚Wie wäre es, wenn wir einen Atomkrieg so führen, dass wir ihn gewinnen können?‘ Sie entwickelten Strategien für einen Erstschlag, bei dem die Raketen so platziert werden, dass sie die maximale Zerstörung beim Gegner anrichten, aber uns noch als Sieger hervorbringen. Natürlich mit Millionen Toten – aber als ‚Sieg‘ deklariert.
Sie etablierten eine Denkweise, in der die Zivilbevölkerung als unvermeidliche Opfer militärischer Notwendigkeiten dargestellt wurde.
  • Die militärische Logik in diesen Planspielen ist erschreckend direkt. Es geht nicht um Demokratie, Menschenrechte oder die Bevölkerung – es geht um die Kontrolle des Schlachtfeldes und den militärischen Sieg. Die Zivilbevölkerung wird als Kollateralschaden betrachtet.
MAD – Die Strategie der „Gegenseitig gesicherten Zerstörung“
Ein zentraler Bestandteil dieser Diskussion ist das Prinzip der Mutually Assured Destruction (MAD):
  • MAD war die Abschreckungsstrategie des Kalten Krieges, bei der sowohl die USA als auch die Sowjetunion über genügend Atomwaffen verfügten, um im Falle eines Angriffs die totale Zerstörung des Gegners zu garantieren. Diese Strategie beruhte auf der Annahme, dass kein rationaler Akteur bereit wäre, einen Konflikt zu beginnen, der zur gegenseitigen Auslöschung führen würde.
Trotz ihrer scheinbaren Stabilität hatte die MAD-Doktrin gravierende Schwächen:
  • Militärische Planspiele zeigten, wie schnell auch ein begrenzter Einsatz von Atomwaffen eskalieren könnte.
  • Propaganda trug dazu bei, die Bevölkerung an die Logik der nuklearen Abschreckung zu gewöhnen und Atomwaffen als notwendiges Übel für den Frieden darzustellen.
Dr. Tögel betont, dass MAD nicht nur eine Strategie der Abschreckung war, sondern auch die Militarisierung der Gesellschaft und die Akzeptanz von Atomwaffen förderte.

Propaganda und Manipulation der öffentlichen Meinung

Ein zentraler Aspekt des Interviews ist die Rolle der Propaganda bei der Steuerung der öffentlichen Meinung:
  • Tögel erklärt, wie Soft-Power-Techniken und gezielte Informationssteuerung genutzt wurden, um Zustimmung für militärische Maßnahmen zu schaffen.
  • Beispiele wie die Plattform X (ehemals Twitter) zeigen, wie moderne Medien als Debattenräume sowohl Chancen (z. B. Meinungsfreiheit) als auch Risiken (z. B. Manipulation durch Algorithmen) bergen. Elon Musk, der Besitzer der Plattform, wird dabei sowohl als Förderer des offenen Diskurses als auch als möglicher Manipulator der Öffentlichkeit gesehen.

Psychologische Auswirkungen: Erlernte Hilflosigkeit

Ein weiterer zentraler Punkt ist die psychologische Dimension der Propaganda:
  • Durch ständige Konfrontation mit negativen Szenarien wie einem möglichen Atomkrieg oder politischen Krisen wird die Gesellschaft in einen Zustand der Resignation versetzt.
  • Diese „erlernte Hilflosigkeit“ führt zu Apathie und Passivität, wodurch die Bereitschaft sinkt, aktiv gegen politische oder militärische Entscheidungen vorzugehen.

Die Gefahr einer neuen Eskalation

Dr. Tögel sieht eine alarmierende Parallele zwischen den Denkweisen des Kalten Krieges und der heutigen geopolitischen Situation:
  • Die zunehmende Verbreitung von Propaganda und die anhaltende Abhängigkeit von militärischen Strategien wie MAD erhöhen die Gefahr einer erneuten kriegerischen Eskalation.
  • Gleichzeitig zeigt die Forschung, dass eine kritische und informierte Öffentlichkeit der Schlüssel ist, um Frieden zu sichern und destruktive Strategien zu hinterfragen.
  1. Begrenzte Atomwaffenstrategie:
    • Es wurde überlegt, ob es möglich sei, einen begrenzten Atomkrieg zu führen, der nur auf Europa beschränkt bleibt. Das Ziel war, den Konflikt militärisch zu gewinnen, ohne die USA und die Sowjetunion vollständig zu vernichten.
    • Militärische Strategen diskutierten den Einsatz sogenannter „Mini-Nukes“ oder taktischer Atomwaffen, um vorrückende sowjetische Truppen aufzuhalten. Dies hätte jedoch bedeutende Teile Europas zerstört, insbesondere Deutschland, das im Mittelpunkt dieser Planspiele stand.
  2. Eskalationswahrscheinlichkeit:
    • In diesen Planspielen wird eine Eskalationswahrscheinlichkeit von etwa 25 % angenommen. Das bedeutet, dass bei jedem vierten Szenario ein begrenzter Konflikt in einen totalen Krieg eskalieren könnte. Das ist Wahnsinn, wenn man bedenkt, welche Konsequenzen dies hätte.
    • Diese Simulationen verdeutlichen die fragilen Grenzen zwischen Abschreckung und Eskalation, da technische Fehler, Missverständnisse oder menschliches Versagen schnell zu einem unkontrollierten Krieg führen könnten.
Der Weg zu Frieden und öffentlicher Aufklärung:
  • Dr. Tögel betont, dass die öffentliche Meinung der entscheidende Faktor für Frieden ist. Eine informierte und engagierte Gesellschaft kann politische Führungen dazu drängen, friedliche Lösungen zu suchen.
  • Im Kalten Krieg war es die öffentliche Meinung, die diese Pläne immer wieder durchkreuzt hat. Der Wunsch nach Frieden nach dem Zweiten Weltkrieg war so stark, dass es unmöglich war, diese Szenarien ohne massiven Widerstand umzusetzen.
  • Es ist jedoch notwendig, den „Propagandavorhang“ zur Seite zu ziehen und den Menschen die Mechanismen hinter den Entscheidungen und Berichterstattungen verständlich zu machen.
  • Öffentliche Meinung als Gegenmittel: Die öffentliche Meinung hat nach dem Zweiten Weltkrieg immer wieder dazu beigetragen, diesen Wahnsinn zu stoppen. Heute sehen wir jedoch, dass diese Wachsamkeit schwindet, weil die Mechanismen der kognitiven Kriegsführung es geschafft haben, die Menschen in eine Art Apathie zu versetzen.
  • „Gefährliche Apathie heute“:
    • Die kognitive Kriegsführung hat es heute geschafft, den Vorhang vor unsere Augen zu ziehen. Die Menschen sind weniger wachsam und weniger bereit, Widerstand zu leisten. Es ist erschreckend, wie gering der öffentliche Druck gegen diese wiederauflebenden militärischen Strategien ist.
  • „Wissen ist der Schlüssel“:
    • Nur durch das Aufdecken dieser Pläne und die Aufklärung der Bevölkerung können wir verhindern, dass solche Szenarien Realität werden. Die öffentliche Meinung bleibt das größte Gegenmittel gegen den Wahnsinn der Eskalation.

Fazit: Für Frieden und gegen Manipulation

Tögel plädiert für eine kritische Auseinandersetzung mit diesen Themen und eine informierte Öffentlichkeit, die in der Lage ist, Manipulation und Propaganda zu durchschauen, um eine friedlichere Zukunft zu gestalten.
 

EinStakeholder

Vollkommener Meister
25. Oktober 2020
558
Betreff: Weiterleitung – Systematische Angriffe mit elektromagnetischen Neurowaffen; Menschenrechtsverletzungen und Zuständigkeitsklärung

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Bezugnahme auf die Mitteilung der internen Meldestelle der Senatorin für Kinder und Bildung (Bremen) vom 12. August 2025 leite ich Ihnen nachfolgend mein Schreiben vom 11. August 2025 weiter, das schwerwiegende und systematische Menschenrechtsverletzungen unter Einsatz elektromagnetischer Neurowaffen in Deutschland dokumentiert.

Die Sachverhalte beinhalten u. a. den Verdacht koordinierter Angriffe mit Directed Energy Weapons (DEW), Remote Neural Monitoring (RNM) und Voice-to-Skull-Technologien, deren Einsatz nach geltendem Strafrecht, Völkerrecht und Verfassungsrecht als Folter, gefährliche Körperverletzung, ggf. terroristische Straftat sowie als Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu qualifizieren ist.

Angesichts der möglichen Beteiligung oder Duldung staatlicher oder para-staatlicher Strukturen sowie der Gefährdung der inneren Sicherheit – bis hin zu Elementen hybrider Kriegsführung – ist eine sofortige Klärung der Zuständigkeit erforderlich. Das Unterlassen effektiver Abwehrmaßnahmen bei Kenntnis der Lage würde nicht nur eine Garantenpflichtverletzung darstellen, sondern könnte als strafbare Duldung oder Unterstützung solcher Taten zu bewerten sein.

Da es sich um einen potentiell national bedeutsamen Fall im Sinne der §§ 120, 142a GVG handelt – mit möglichen Bezügen zu terroristischen Vereinigungen, nachrichtendienstlicher Agententätigkeit, hybrider Kriegsführung und dem Verdacht auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit i. S. d. § 7 VStGB – ist neben Ihrer Behörde zwingend das Bundeskriminalamt (BKA) als zentrale Stelle der Terrorismus- und Spionageabwehr in die Prüfung und operative Bearbeitung einzubeziehen.
Angesichts der vorliegenden Indizienlage und der Schwere der Verdachtsmomente würde ein Unterlassen seitens des BKA und anderer Staatsschutzbehörden nicht nur einen Verstoß gegen das Legalitätsprinzip (§ 163 StPO) darstellen, sondern könnte – im Kontext der Garantenstellung – als strafbare Duldung oder gar Beihilfe zu diesen Angriffen gewertet werden.

Die in Kopie gesetzten weiteren Adressaten sind daher bewusst eingebunden, um volle Transparenz herzustellen, interinstitutionelle Abstimmung zu erzwingen und etwaige Kompetenzstreitigkeiten nicht als Vorwand für eine Verzögerung von Ermittlungs- oder Schutzmaßnahmen zuzulassen. Bei einem Sachverhalt dieser Tragweite verbietet die nationale und internationale Sicherheitslage jede Zuständigkeitsunklarheit.

Nach übereinstimmenden Analysen und dokumentierten Fallmustern hat sich in den letzten Jahren ein besorgniserregender Trend etabliert: Geheimdienstliche und hybride Akteure bedienen sich vermehrt technischer Angriffsmethoden, die bewusst so gestaltet sind, dass sie schwer nachweisbar bleiben – insbesondere durch den Einsatz elektromagnetischer, neurophysiologischer und psychophysischer Mittel. Diese Form der „plausiblen Abstreitbarkeit“ ist inzwischen als strategischer Standard in bestimmten Operationsprofilen erkennbar, mit dem Ziel, Beweise zu verschleiern, Ermittlungen zu erschweren und Opfer zu diskreditieren.

Aus dieser Feststellung folgt eine dreifache rechtliche und strategische Konsequenz:
  1. Erhöhte Ermittlungs- und Schutzpflicht der Behörden
    Wenn Angriffe bewusst so konzipiert sind, dass sie schwer nachweisbar sind, dürfen Ermittlungsbehörden nicht auf den „fehlenden Beweis“ warten, sondern müssen niedrigere Eingriffsschwellen und proaktive Ermittlungsmethoden anwenden (§§ 160, 161 StPO). Das bedeutet u. a.: Einsatz verdeckter Ermittler, technische Gegenmessungen, forensische Sicherung elektromagnetischer Signale, internationale Kooperation mit spezialisierten Laboren.
  2. Anwendung spezieller Rechtsinstrumente zur Überwindung der Abschottung
    Da klassische Beweiserhebung oft blockiert wird, rücken Rechtsnormen wie § 46b StGB (Kronzeugenregelung), Zeugenschutz (§§ 68 ff. StPO, ZSHG) und das Hinweisgeberschutzgesetz ins Zentrum. Ziel: Insider gewinnen, die operative Details liefern, um den „Beweisnotstand“ zu durchbrechen.
  3. Einordnung als strategisches Sicherheitsrisiko
    Die Etablierung solcher Methoden als „Standardstrategie“ macht den Einzelfall zu einem strukturellen Angriff auf die innere Sicherheit. Damit ist er kein isoliertes Kriminaldelikt, sondern ein Sicherheits- und Nachrichtendienstfall nach §§ 120, 142a GVG, der zwingend beim BKA/GBA zentralisiert werden muss. Das gilt auch für den Verdacht auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 VStGB), da systematische Angriffe auf Zivilpersonen vorliegen.
Kurz gesagt: Der Staat darf sich nicht auf passives Reagieren zurückziehen, sondern muss aktiv Rechtsinstrumente und Spezialermittlungen einsetzen, um gerade diese schwer nachweisbaren Angriffe mit neuartigen – jedoch seit vielen Jahren und Jahrzehnten in verdeckten Geheimdienstoperationen eingesetzten – Waffensystemen zu enttarnen. Diese Systeme sind ihrem Wesen nach Kriegswaffen und Folterinstrumente, deren Einsatz gegen Zivilpersonen völkerrechtlich geächtet ist und die nur nachrangig als High-Tech-Spionagemittel, etwa zur Wirtschaftsspionage oder zur Beschaffung von Kompromat, missbraucht werden. Jeder Einsatz solcher Systeme, der erkennbar der Erniedrigung, Misshandlung oder Bestrafung von Zivilpersonen dient – sei es wegen angeblicher „Gedankenverbrechen“ oder aus selbstjustiziellen Motiven korrupter Geheimdienstakteure – erfüllt regelmäßig die Tatbestände schwerster Menschenrechts- und Völkerrechtsverletzungen und fällt in den Anwendungsbereich des § 7 VStGB (Verbrechen gegen die Menschlichkeit).

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Für die Aufklärung solcher Fälle steht den Ermittlungsbehörden ein vom Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehenes Instrumentarium zur Verfügung, das nicht nur der Sachverhaltsaufklärung dient, sondern auch – bei wesentlicher Unterstützung – eine Milderung der eigenen strafrechtlichen Verantwortung bis hin zur Straffreiheit ermöglicht (§ 46b StGB, Kronzeugenregelung). Dies gilt insbesondere für Personen, die durch Insiderwissen als Whistleblower oder durch die Offenlegung entscheidender operativer Details einen maßgeblichen Beitrag leisten. Voraussetzung ist, dass – wie es das Gesetz zwingend vorschreibt – zielgerichtet gegen die tatsächlichen Täter und Hintermänner vorgegangen wird, namentlich gegen die Verantwortlichen terroristischer oder geheimdienstlicher Operationen, und nicht im Wege einer Täter-Opfer-Rollenverkehrung („Victim Blaming“) Ermittlungen gegen die betroffenen Opfer oder Zeugen geführt werden.
Kronzeugenregelung (§ 46b StGB) – Strafmilderung oder Absehen von Strafe bei wesentlicher Aufklärungshilfe
Vertrauens- und Hinweisgeberschutz (§§ 53, 68 ff. StPO; Hinweisgeberschutzgesetz) – Schutz der Identität und arbeitsrechtlicher Status von Hinweisgebern
Zeugenschutzprogramm (§ 1 Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz, §§ 68, 70 StPO) – Physischer und organisatorischer Schutz kooperationsbereiter Personen
Diese Normen eröffnen insbesondere für Insider und Mitwisser einen rechtlich abgesicherten Rahmen, um ohne persönliche Haftungsrisiken entscheidend zur Aufklärung beizutragen. Ihre konsequente Anwendung kann operative Abschottung durchbrechen und Ermittlungen beschleunigen.

Ich ersuche Sie daher:
  1. um unverzügliche Bestätigung des Eingangs und der Zuständigkeit,
  2. um Mitteilung, welche Ermittlungs- oder Schutzmaßnahmen kurzfristig eingeleitet werden,
  3. um Weiterleitung an bzw. Koordination mit allen zuständigen Stellen, falls Ihre Behörde nicht in vollem Umfang zuständig ist.
Das vollständige, dokumentierte Schreiben finden Sie zusammen mit einer Druckversion eines Hinweisschreibens an die Bundespolizei und Bundeswehr im Anhang. Aufgrund der Schwere und Dringlichkeit der Angelegenheit ist aus Gründen der nationalen Sicherheitsstrategie und des Bevölkerungsschutzes eine zeitnahe Reaktion gegenüber jeder Form des willkürlichen Einsatzes von Neurotechnologien als Folterinstrumente und Stealth-Waffen geboten. Derartige Systeme fallen – soweit sie als Kriegswaffen im Sinne der Anlage zum Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) einzustufen sind – unter die strikte Genehmigungs- und Einsatzkontrolle nach § 1 KWKG und unterliegen damit zugleich dem völkerrechtlich verankerten Verbot der Entwicklung, Weitergabe und Proliferation von Folterinstrumenten (Art. 5 Abs. 2 UN-Antifolterkonvention, EU-Verordnung 2019/125).

Mit verbindlichen Grüßen
James Tilly Matthews
(Pseudonym aus Sicherheitsgründen)
Neuroethiker & Menschenrechtsforscher
CC: [Liste weiterer Empfänger, inkl. BKA, BMI, GBA, Menschenrechtsorganisationen]
_______

P.s.: Die beschriebenen Angriffsformen – von elektromagnetischen Neurowaffen über Remote Neural Monitoring bis hin zu Voice-to-Skull – sind nicht nur als schwere Menschenrechtsverletzungen zu bewerten, sondern decken sich in Zielsetzung, Wirkmechanismen und strategischer Einbettung mit dem, was in NATO- und Geheimdienstkreisen als kognitive Kriegsführung (Cognitive Warfare) bezeichnet wird. Ziel dieser Operationsform ist es, das menschliche Bewusstsein selbst zum primären Gefechtsfeld zu machen: Wahrnehmung, Urteilsvermögen und Entscheidungsprozesse der Zielperson oder einer ganzen Bevölkerungsgruppe werden systematisch beeinflusst, destabilisiert oder gesteuert – oft unter Einsatz verdeckter, schwer nachweisbarer Technologien, die auf „plausible Abstreitbarkeit“ ausgelegt sind. Welche konkreten Erfahrungen, Analysen oder Fachquellen habt ihr zu diesen Methoden? Welche Gegenmaßnahmen oder Schutzstrategien haltet ihr für realistisch – technisch, politisch oder gesellschaftlich?
 

Anhänge

  • 2025.08.12 Antwort an Bremen, Menschenrechtsverletzungen in Hamburg und Bremen.pdf
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