@ AoS:
Richtig, nur besteht ein Unterschied zwischen dem Läuten einer Glocke und dem Singen folgenden Gebetsrufes:
In den Worten des Institus für Islamfragen meine Kern-These:
Quelle: http://www.islaminstitut.de/publikationen/artikel/gebetsruf.htm
Ich bin mir nicht sicher wie es in selbst den gemäßigten islamischen Ländern aussieht, wenn eine Kirche mit lauten Glockengeläut betrieben wird. Hier kann der Vorbeter jedenfalls lautstark seinen Glauben vom Minnarett verlauten lassen.
Richtig, nur besteht ein Unterschied zwischen dem Läuten einer Glocke und dem Singen folgenden Gebetsrufes:
„Allah ist am größten. Allah ist am größten. Allah ist am größten. Allah ist am größten.
Ich bezeuge, es gibt keinen Gott außer Allah. Ich bezeuge, es gibt keinen Gott außer Allah.
Ich bezeuge, Muhammad ist der Gesandte Allahs. Ich bezeuge, Muhammed ist der Gesandte Allahs.
Auf zum Gebet! Auf zum Gebet! Auf zum Wohlergehen! Auf zum Wohlergehen!
(Zur Morgendämmerung wird hinzugefügt: Das Gebet ist besser als der Schlaf.)
Allah ist am größten. Allah ist am größten.
Es gibt keinen Gott außer Allah.“
In den Worten des Institus für Islamfragen meine Kern-These:
Nach dem „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“, Artikel 140 („Recht der Religionsgemeinschaften; Glaubensfreiheit; Schutz von Sonn- und Feiertagen“), ist auch heute Artikel 136,4 der Weimarer Verfassung vom 11.8.1919 Bestandteil des Grundgesetzes, und dieser besagt:
„Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden“
Das bedeutet, daß niemand als „Unruhestifter“ bezeichnet werden kann, der es ablehnt, an einer gottesdienstähnlichen Handlung einer anderen Religionsgemeinschaft täglich mehrmals teilzunehmen. Der Gebetsruf ist nämlich eine „religiöse Übung“ einer Religionsgemeinschaft: Er ist keineswegs (nur) eine „Einladung“ oder ein „Ruf“ wie die Kirchenglocken, sondern er formuliert und verkündet bereits einen grundlegenden Teil islamischer Dogmatik von der Einzigartigkeit Allahs und dem Prophetentum Muhammads. Er ist ein öffentliches Bekenntnis zum Islam und seiner Überlegenheit.
Quelle: http://www.islaminstitut.de/publikationen/artikel/gebetsruf.htm