Franziskaner
Ritter vom Schwert
- 4. Januar 2003
- 2.061
jane-doe schrieb:du weisst wovon du schreibst
na, du aber auch...
So kann ich ja noch nicht mal in der Firma fachsimpeln, da kippen unsere Netzwerker immer hinten um...
und profihacker sitzen oft näher am objekt als mann/frau denkt ....
Und am erfolgreichsten sind immer noch die nichttechnischen Angriffe. Ich hab schon ein paar Mal einen kompletten Rechner an's Firmentor getragen bekommen...
@Hosea: Rechtlich gesehen ist es strafbar, wenn du dir zu Computersystemen Zugang verschaffst, die "gesichert" sind (recht schwammige Interpretation). I.d.R. würde ich einen Angriff auf ein Honeynet immer als versuchtes oder durchgeführtes Ausspähen von Daten (§269,270 StGB). Wenn dabei noch Techniken angewendet werden, die Daten oder Programme auf bestehenden Systemen ändern (wie z.B. Buffer Overflows), dann ist auch der Tatbestand der Computersabotage und Datenveränderung erfüllt (§303a,303b StGB). Unabhängig davon, ob es sich um Echtdaten im Produktivnetz oder um Lockdaten innerhalb eines Honeynets handelt.