Terrapansen
Geheimer Meister
- 20. April 2002
- 362
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,205408,00.html
Na dann will ich auch mal wieder was zum Thema bringen!
Dann rechne mal dein Fallbeispiel hoch und sieh dir das Ergebniss dann mal an!
Das sollte zu denken geben!
Sehr sehr arm und zutiefst lächerlich! Die deutschen Richter sind noch größere Verbrecher als Mehmet!
Na dann will ich auch mal wieder was zum Thema bringen!
Chronik der Straftaten
Der Fall des Serienstraftäters Muhlis A. aus München hat eine lange Vorgeschichte.
Der Fall des heute 18-jährigen Serienstraftäters „Mehmet“ aus München hat eine lange Vorgeschichte. Seine Eltern kamen 1968 aus der Türkei nach Deutschland. Im Juni 1984 wird „Mehmet“ als drittes Kind der Familie in München geboren. Schon in der Grundschule beginnen die Schwierigkeiten. Der Junge gilt als aggressiv, bedroht Mitschüler und Lehrer. Bis zu seinem 14. Geburtstag beging er rund 60 Straftaten. Aus den Akten ergibt sich folgender Ablauf:
1993-94: In der dritten Klasse muss „Mehmet“ wegen seiner Gewalttätigkeit die Schule wechseln. Er bestiehlt Mitschüler, erpresst Geld, bricht einem Jungen zwei Mal das Nasenbein. Seine Eltern behaupten, ihr Sohn werde schikaniert.
1995-97: „Mehmets“ Gewalttaten werden gravierender. Mit zwei Freunden verwüstet er einen Kindergarten. Es folgen Raubüberfälle, Körperverletzungen, Diebstähle.
1997: Nach einer Serie von Schlägereien wird „Mehmet“ vorübergehend in Heimen untergebracht. Wegen Gefährdung seiner Mitschüler wird er auf Dauer vom Unterricht ausgeschlossen.
Anfang 1998: Auf Veranlassung des Jugendamtes wird „Mehmet“ von einem Sozialarbeiter und einem Privatlehrer betreut. Er begeht weitere Straftaten.
29. April: Kreisverwaltungsreferent Hans-Peter Uhl (CSU) erlässt Ausweisungsbescheide gegen „Mehmet“ sowie seine Eltern, da diese ihre Erziehungspflicht sträflich verletzt hätten. Der Anwalt der Familie legt Beschwerde ein.
3. Juli: Kurz nach seinem 14. Geburtstag schlägt „Mehmet“ einen 19-jährigen Schüler krankenhausreif. Es handelt sich um die 62. Straftat des Jungen. Da er nunmehr strafmündig ist, wird er in Untersuchungshaft genommen. Jetzt spricht sich auch der Münchner Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) für seine Abschiebung aus.
24. Juli: Das Ausländeramt verlängert die auslaufende Aufenthaltserlaubnis des Jungen nicht. Sein Anwalt legt Beschwerde ein.
27. Juli: Das Verwaltungsgericht München bestätigt den Ausweisungsbescheid und die Nicht-Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis. Der Anwalt legt Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) ein.
4. September: Der VGH erklärt den Ausweisungsbescheid gegen den Jungen und die Eltern für unzulässig. Da „Mehmet“ noch nicht rechtskräftig verurteilt sei, dürfe er nur ausgewiesen werden, wenn sich seine Eltern nicht rechtmäßig in Deutschland aufhielten.
9. Oktober: Das Amtsgericht München verurteilt den 14-Jährigen wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr Haft.
19. Oktober: Im Eilverfahren billigt der VGH die Nichtverlängerung von „Mehmets“ Aufenthaltserlaubnis. Die Behörden bereiten die Abschiebung vor. Der Anwalt legt Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein.
22. Oktober: Das türkische Generalkonsulat hat „Mehmets“ Pass auf Wunsch der Eltern für ungültig erklärt. Deshalb kann der Junge nicht in die Türkei abgeschoben werden. Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) fordert eine Intervention des Auswärtigen Amtes. Dieses verweist Bayern auf den Rechtsweg.
13. November: Karlsruhe weist die Verfassungsbeschwerde als unzulässig ab. Damit steht der Abschiebung rechtlich nichts mehr im Wege. Eine Lösung im Streit um den Pass des Jungen ist allerdings nicht absehbar.
14. November: Die bayerischen Behörden schieben „Mehmet“ nach Istanbul ab.
20. Januar 1999: Wegen formaler Fehler des Anwalts weist das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde des Serienstraftäters gegen seine Abschiebung auch im Hauptsacheverfahren ab.
3. März 2000: Das Verwaltungsgericht München erklärt die 1998 ergangene Entscheidung der Stadt, „Mehmets“ Aufenthaltserlaubnis nicht zu verlängern, für rechtens.
10. Oktober: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lässt die Berufung des Serienstraftäters gegen dieses Urteil zu. Laut einer früheren VGH-Entscheidung darf „Mehmet“ grundsätzlich nach Deutschland einreisen, um an dem Prozess um eine neue Aufenthaltserlaubnis teilzunehmen.
24. April 2001: Der Berufungsprozess in München beginnt.
15. November: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erlaubt „Mehmet“ die Rückkehr nach Deutschland. Er begründet die Entscheidung damit, dass es keine konkreten Anhaltspunkte für weitere Gewalttaten gebe. Die Stadt München und das bayerische Innenministerium legen Rechtsmittel ein.
21. März 2002: Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin lässt eine Revision des Urteils zu. Der Fall habe grundsätzliche Bedeutung, hieß es.
16. Juli: Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet in der Revisionsverhandlung. „Mehmet“ darf aus Anlass des Prozesses für drei Tage nach Deutschland einreisen.
Dann rechne mal dein Fallbeispiel hoch und sieh dir das Ergebniss dann mal an!
22. Oktober: Das türkische Generalkonsulat hat „Mehmets“ Pass auf Wunsch der Eltern für ungültig erklärt. Deshalb kann der Junge nicht in die Türkei abgeschoben werden. Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) fordert eine Intervention des Auswärtigen Amtes. Dieses verweist Bayern auf den Rechtsweg.
Das sollte zu denken geben!
15. November: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erlaubt „Mehmet“ die Rückkehr nach Deutschland. Er begründet die Entscheidung damit, dass es keine konkreten Anhaltspunkte für weitere Gewalttaten gebe. Die Stadt München und das bayerische Innenministerium legen Rechtsmittel ein.
Sehr sehr arm und zutiefst lächerlich! Die deutschen Richter sind noch größere Verbrecher als Mehmet!