- Moderation
- #101
- 4. November 2004
- 3.945
US-Amerikanischer. Und ja, auch unserer ...Winston Smith schrieb:Entgegen welcher Gepflogenheiten? Unserer?
5 Jahre lang?"Präventiv" halte ich hier für den falschen Ausdruck. Ich weiß nicht mehr wer, aber jemand hat hier von Untersuchungshaft geschrieben.
agentP schrieb:Welcher Richter hat denn wann die Untersuchungshaft angeordnet? Das ist nämlich hier ebenso wie in den USA so, dass eine Untersuchungshaft nur durch einen Richter angeordnet werden kann und zwar innerhalb einer bestimmten Frist nach der Verhaftung. Wann und wo fand denn die Kautionsanhörung statt, die nach amerikanischem Recht einer Untersuchungshaft vorausgehen muss?
Entspricht es amerikanischen Gesetzen jemanden ohne Anklage oder Beweise 5 Jahre lang der Freiheit zu berauben?
Edit:
Und wird eine Untersuchungshaft nicht als verfahrenssichernde Ermittlungsmaßnahme im Rahmen der Ermittlung einer Straftat verhängt?
Eine solche hat er ja deiner Meinung nach nicht begangen ...