- Gesperrt
- #141
Bona-Dea
Gesperrter Benutzer
- 3. August 2010
- 5.616
AW: Psychiatrie: Tod statt Hilfe
Hallo beast;
Danke beast das war ein sehr guter Tipp, die Patientenverfügung kann sogar nachträglich noch gemacht werden, selbst wenn ein Betreuer schon vorhanden ist, in dem besagten Fall ist die Frau nämlich nicht geschäftsunfähig.
Die Patientenverfügung beruft sich auf § 1901 ein Paragraph den die Betreuerin anscheinend nicht wirklich kennt.
Ich habe sie gleich ausgedruckt und wir werden sie vom Anwalt an die Betreuerin schicken lassen.
Hallo beast;
Eventuell würde ja auch eine Patienten-Verfügung in solchen Fällen präventiv wirken?
Danke beast das war ein sehr guter Tipp, die Patientenverfügung kann sogar nachträglich noch gemacht werden, selbst wenn ein Betreuer schon vorhanden ist, in dem besagten Fall ist die Frau nämlich nicht geschäftsunfähig.
Die Patientenverfügung beruft sich auf § 1901 ein Paragraph den die Betreuerin anscheinend nicht wirklich kennt.
Ich habe sie gleich ausgedruckt und wir werden sie vom Anwalt an die Betreuerin schicken lassen.