- Moderation
- #1.021
- 23. Februar 2009
- 5.806
AW: Religiöse Intoleranz im Islam?
Nur der Form halber, wäre ich um einen Verweis hinsichtlich dieser Gerichte dankbar, denn ich finde zumindest in meinem derzeitigen
Landesgesetz(en) nur Schiedsamt und Gütestelle.
Hier geht es zum kompletten SchAG NRW.
Die oben genannten Gesetze schliessen Strafrecht ja schon im Vorfeld aus, aber wie will man denn in den Sharia-Schlichtungen vermeiden, dass es dort zu anderen, hier nicht erlaubten`Urteilen`kommt?
Die Vollstreckung würde doch später und erst nach deren Vollzug für die Behörden relevant und die entsprechende Strafverfolgung aufgrund der besonderen Strukturen recht schwer zu ermitteln.
In Deutschlan,lumin, haben Schiedsgerichte keine judikative Wirkung.[.....]
Nur der Form halber, wäre ich um einen Verweis hinsichtlich dieser Gerichte dankbar, denn ich finde zumindest in meinem derzeitigen
Landesgesetz(en) nur Schiedsamt und Gütestelle.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes...g=0&aufgehoben=N&keyword=Schiedsmat#det291993
§ 44 SchiedsamtKapitel 2:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Abschnitt 1:
Gütestellen und Schlichtung
§ 45 Weitere Gütestellen
Hier geht es zum kompletten SchAG NRW.
[...]Wenn sich "muslimische Schiedsgerichte" bilden, die zivile Streitigkeiten unter Muslimen regeln - habe ich da nix dagegen, Die Sharia kann trotzdem in Deutschland nicht so wirken wie im Iran oder in Saudi-Arabien, da die Strafbestimmungen einzig und alleine dem deutschen Gesetzgeber obliegen und diese im StGB nieder gelegt sind.[....]
Die oben genannten Gesetze schliessen Strafrecht ja schon im Vorfeld aus, aber wie will man denn in den Sharia-Schlichtungen vermeiden, dass es dort zu anderen, hier nicht erlaubten`Urteilen`kommt?
Die Vollstreckung würde doch später und erst nach deren Vollzug für die Behörden relevant und die entsprechende Strafverfolgung aufgrund der besonderen Strukturen recht schwer zu ermitteln.