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Schweigepflicht o.ä. (wg. Alkohol-Problem)

Zwerg

Geheimer Meister
12. Dezember 2003
211
Also, folgende Situation :
Im Unterricht, wird über ein Klassenfest diskutiert, auf welchem es Alkohol geben soll.
Die Schüler sind zwischen 13 und 15.

Die Lehrerin hört zu, und informiert nach Unterrichtsende die Eltern der Kinder.

Die Klasse hatte die Erlaubnis, über das Klassenfest zu dikutieren.

Darf sie das überhaupt, ich dachte bei Lehrern gibt es auch eine Schweigepflicht...
 

blaXXer

Vollkommener Meister
8. Dezember 2003
581
wärn die schülerm ind. 17, dann ja...wenn die aber erst 13-15 sind, dannm üssen die eltern m.w. informiet werden, da die kinder offiziell noch keinen alk trinken dürfen.
 

erik

Erlauchter Auserwählter der Fünfzehn
4. April 2004
1.002
Im Unterricht wird diskutiert?

Also während der Stunde? Über Alkohol?

Welcher Lehrer veranlaßt denn so was?

Auf einem Fest für 13-15 darf natürlich kein Alkohol ausgeschenkt werden, es ist müßig drüber zu diskutieren
Trotzdem werden alle was trinken, das war früher bei uns genauso
Aber wir haben nicht drüber diskutiert sondern einfach eingekauft und die Sachen im Kartenraum deponiert (ups, werde ich jetzt wegen Beihilfe zum Vollrausch belangt?)

Ich finde es gesund, dass diese Lehrerin hier ihrer Sorgfalt- und Aufsichtspflicht nach kommt und die Eltern informiert.
Dann können die Schüler das in den Familien gleich nochmal "diskutieren"
Bravo für die Courage der Lehrerin!
 

JimmyBond

Einsamer Schütze
7. Mai 2003
1.593
es kommt immer auf die sichtweise an. von der sichtweise der eltern ist es gut das die lehrerin es weiter erzaehlt hat. fuer die schueler natuerlich nicht. aber wenn die schon so unintelligent sind und es mitten in der stunde herausposaunen dann haben die auch selbst schuld.

was mich mehr interessieren wuerde ist.....wenn man als ein 12jaehriger oder so zum vertrauenslehrer geht und ihm geschichten ueber seine erlebnisse mit drogen, alkohol und son quatsch erzaehlt. was ist dann? darf der lehrer handeln?

ich glaub eher nicht, oder? :roll:
 

Trasher

Ritter der ehernen Schlange
10. April 2002
4.104
Darf sie das überhaupt, ich dachte bei Lehrern gibt es auch eine Schweigepflicht...
Lehrer haben die Pflicht, vertraulich mit Sachen umzugehen, die einzelne Schüler betreffen. Aber das gilt ja wohl kaum gegenüber den Erziehungsberechtigten. :wink:

darf der lehrer handeln?
Er darf zu allererst einmal die Eltern informieren, natürlich. (Sofern der Schüler jünger ist als 18 )
 

_Dark_

Ritter Rosenkreuzer
4. November 2003
2.666
also der vertrauenslehrer darf nichts erzählen, und zwar meiner meinung nach gar nichts...
ich denke schon dass das ähnlich wie bei einem arzt ist: wenn ein minderjähriger zum arzt geht, dann darf dieser auch nicht ohne die einwilligung des patienten dem seinen eltern was erzählen...
 

Trasher

Ritter der ehernen Schlange
10. April 2002
4.104
Hm, das wird wohl das jeweilige Schulverwaltungsgesetz regeln.

In den sächsischen Verordnungen steht jedenfalls nur etwas über die allgemeinen Aufgaben des Vertrauenslehrers, von Schweigepflicht ist dabei nicht die Rede.

Aber selbst wenn, wenn es kein Vertrauenslehrer war und sich die Schüler auch nicht im Vertrauen an ihn gewandt haben, dann kann er alles erzählen was er will.
 

Lazarus

éminence grise
10. April 2002
1.280
Auch der Vertrauenslehrer wird, wenn er einen Handlungsbedarf sieht, Informationen weitergeben. Allerdings wird er - wenn er seinen Posten zurecht hat - sorgfälltig abwägen. Wenn die Hilfe dritter oder der Eltern nötig wird, kann er dieses ja durch Gespräche vorher mit dem Schüler abstimmen, so dases nicht hinterrücks gemacht werden muss.

Wenn z.B psychischer oder physischer Schaden droht muss er sogar handeln, da er sich sonst selber Strafbar machen würde.

Aus eigenen Erfahrungen damals kann ich sagen das die meisten das auch sehr gut hinbekommen.

Eine "Schweigepflicht" haben allerdings auch sie nicht - Ein Lehrer hat das Recht - ja teilweise sogar die Pflicht - die Erziehungsberechtigten zu Informieren wenn akute "Unregelmäßigkeiten" auftreten. Also an alle unter 18: Pech gehabt! :wink: :twisted:
 

Scipio

Großmeister
10. Juni 2003
58
Die Antwort auf die Frage bekommt man alleine, wenn man überlegt der Lehrer hätte nichts gesagt und dann auf der Feier wären halt ein paar Schüler, wie es teilweise bei so Feiern vorkommen kann, leicht betrunken gewesen. Von kommatösen Zuständen mal abgesehen, reicht ja wenn sie betrunken sind, sie kommen nach Hause, Eltern geschockt, fragen nach, erkundigen sich, erfahren, dass es im Unterricht besprochen wurde und der Lehrer es wusste...was wäre DANN los? :wink: Ich sehe schon die Bildschlagzeile

Lehrer plante mit Klasse Besäufnis - Sie tranken sich das Hirn weg!
:D

Der Lehrer hat eine Aufsichtspflicht, die er hier erfüllen musste. Bei nem Vetrauenslehrer liegt die ganze Sache etwas anders, aber wie Lazarus schon meinte, wird auch dieser eingreifen, wenn es akut wird. In den meisten Fällen "Drogen etc etc" wird er schweigen und versuchen Lösungen zu erarbeiten.

Und wie JimmyBond schon meinte, habt ihr es wohl verdient erwischt zu werden. Sucht nicht den Fehler beim Lehrer, im Gegenteil ihr habt ihn wahrscheinlich auch in eine blöde Situation gebracht, da viele Lehrer sowas gar nicht wissen wollen und oft wegschauen, da sie nen gesunden Menschenverstand haben, der ihnen sagt "Na wird sie schon net umbringen" Grad auf Klassenfahrten erlebte ich oft, wie Lehrern die seltsamten Dinge nicht auffielen :) und die Schüler "unwissend" gewähren ließen....aber ihr musstet es ja übertreiben. Hättet vielleicht noch ein paar Aushänge in der Schule machen sollen:

Große Klassenfete! Für Alk ist gesorgt.

:roll:
 

Zwerg

Geheimer Meister
12. Dezember 2003
211
thx für die vielen Antworten... wir haben aus unseren Fehlern gelernt :D

Alk wirds aber trotzdem geben :D :twisted:
 

Trasher

Ritter der ehernen Schlange
10. April 2002
4.104
Ich finde, durch diese Schule muss jeder mal durch.

Man lernt erst, wenn es einem mal richtig dreckig ging...
 

Tetsuo

Geheimer Sekretär
9. Juli 2003
649
Also wenn ihr das so laut diskutiert habt das es nen Lehrer mitbekommen hat ist es auch nicht vertraulich...
Und meiner Meinung nach hat der Lehrer sogar die Pflicht euch davor zu schützen euch selbst in Gefahr zu bringen :)
 

Wodan

Geheimer Meister
22. Juni 2002
336
Zum Vertrauenslehrer:

Wenn er es an die Eltern weiter gibt, spricht sich das herum, wenn es sich herum spricht, vertraut ihm kein Schüler mehr, und er wird wohl eine ziemlich ruhige zeit, als vertrauenslehrer sein, damit verliert aber die existenz eines Vertrauenslehrers an der Schule ihren Sinn...
 

blaXXer

Vollkommener Meister
8. Dezember 2003
581
ihr diskutiert sowas öffentlich in der klasse? ja soggamol...ticktet noch?
sowas bespricht man privat...saufen eh alle...muss man nur nicht so gross rumposaunen. :wink:
 

NormaJean

Geheimer Meister
27. Oktober 2002
401
_Dark_ schrieb:
ich denke schon dass das ähnlich wie bei einem arzt ist: wenn ein minderjähriger zum arzt geht, dann darf dieser auch nicht ohne die einwilligung des patienten dem seinen eltern was erzählen...

Ne, bei Jugendlichen unter 16 muß/soll/darf der Arzt die Eltern informieren - z.B. über eine bestehende Schwangerschaft der 14jährigen Tochter. Zwischen 16 und 18 ist es dann Ermessenssache des Arztes, ab 18 gilt dann die Schweigepflicht.
 

arctic

Geselle
6. Juli 2004
32
kurze rechtsfrage:
die erziehungsberechtigten duerfen zum wohle ihres schutzbefohlenen vertraege abschliessen, oder?
faellt eine verzichtserklaerung im bezug auf die schweigepflicht darunter?

zum thema alkohol und jugendliche:
das problem mit alkohol ist die allgemeine akzeptanz in der oeffentlichkeit,
aeltere semester regen sich eher darueber auf, wenn nen jugendlicher raucht, als wenn er etwas trinkt (ausser sie sehen ihn volltrunken vor ihre haustreppe kotzen).
aber wie hat das verfassungsgericht festgestellt? -> alkohol trinkt man nicht primaer um sich zu beruschen.... wenn das nicht mal nen LOL wer ist.
ich mag zwar zum essen auch mal gerne auch mal nen wein oder nen guten whiskey etc., aber wer einmal auf einem der ueblichen trinkgelage (oktoberfest, schuetzenfest, usw.) war sieht sich de, ultimativen gegenbeweis gegenueber.
 

antimagnet

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.881
ich hab den titel mal leicht abgeändert, da mir der alte titel zu "medizinisch" war...

jetzt ists klarer...

grüße,
antimagnet :wink:
moderator



und zum topic:

ich schätze, der lehrer hat als erziehungsbeauftragter sowohl die pflicht eure eltern zu informieren als auch die pflicht euch den alk abzunehmen.

ich würde also schon gut vortanken, am besten mit was hochprozentigem, dazu ein bis drei tüten, besser eimer und wer richtig party haben will, kann sich ja noch was psychoaktives reinpfeifen. zum nüchtern werden empfehle ich ne line, dann checkens die alten auch nicht... :twisted: oder geh in sport- oder musikverein, da lernste richtig saufen. ohne erziehungsauftrag und meldepflicht... :wink: oder aber gleich karriere machen und sich bei den pennern am bahnhofskiosk oder vorm arbeitsamt vorstellen. wenn du was verträgst, nehmen die dich bestimmt auf...

naja, irgendwie muss man sich halt lockermachen, um die ersten mädels klar zu machen... :lol:
 

Zottelfritz

Geheimer Meister
27. November 2002
430
antimagnet schrieb:
Ich würde also schon gut vortanken, am besten mit was hochprozentigem, dazu ein bis drei tüten, besser eimer und wer richtig party haben will, kann sich ja noch was psychoaktives reinpfeifen. zum nüchtern werden empfehle ich ne line, dann checkens die alten auch nicht... :twisted: oder geh in sport- oder musikverein, da lernste richtig saufen. ohne erziehungsauftrag und meldepflicht... :wink: oder aber gleich karriere machen und sich bei den pennern am bahnhofskiosk oder vorm arbeitsamt vorstellen. wenn du was verträgst, nehmen die dich bestimmt auf...

naja, irgendwie muss man sich halt lockermachen, um die ersten mädels klar zu machen... :lol:

*lol* pöser zyniker!
 

Mr. Anderson

Vorsteher und Richter
24. Februar 2004
704
Es wäre auch mir neu, daß Lehrer eine Schweigepflicht hätten.
Regel Nr.1 in der Schule : Traue nie einem Lehrer
(das habe ich von einem Lehrer)
 

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