Popocatepetl
Ritter Kadosch
- 27. August 2013
- 6.488
Für Dich aber offensichtlich noch schwerer zu lesen...War schwer zu finden, was?
du sprichst mir aus der Seele.http://rechtsanwalt-schiller-online.de/wordpress/wem-gehoert-mein-muell/
Er sei auch zur Lektüre empfohlen, weil es erheiternd ist, wie hier ein Jurist versucht, sich laienhaft und damit verständlich auszudrücken, und wie sofort alles unpräzise und schwammig wird.
Ich verstehe dein Problem nicht:Für Dich aber offensichtlich noch schwerer zu lesen...
Nö. Anfangs stellt er die Annahme in den Raum, daßHiermit ist bereits alles gesagt!
War schwer zu finden, was?
Hiermit ist bereits alles gesagt!
Das Eigentum an einer beweglichen Sache kann dadurch aufgegeben werden, dass der (Eigentümer und) Besitzer den Besitz in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, aufgibt, indem er die Sache (z.B. als Müll) derelinquiert (zurücklässt) (§ 959 BGB).
Der Mülleimer hatte die tatsächliche Sachschaft, bevor der Fuchs kam.Fällt Ihnen auf, wie wichtig in diesem Zusammenhang der Besitz (die Sachhherrschaft, tatsächliche Gewalt) ist?
fossile Geröllheimer AGmülleimer sind juristische personen.
Fuchs, du hast den Müll gestohlen,
gib ihn wieder her, gib ihn wieder her
sonst wird dich der Jäger holen
mit dem Schießgewehr,
sonst wird dich er Jäger holen
mit dem Schießgewehr.