- Ersteller
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Aurum
Gesperrter Benutzer
- 26. September 2015
- 3.955
Du kannst nicht einfach mit "ICH - mein Eigentum" argumentieren!Das schrieb ich bereits. Allerdings formuliert der Paragraph zwo Voraussetzungen. Sie wollen sich mit einer begnügen. Ob das für das Urteil ausschlaggebend war? Lesen Sie es doch einmal.
Die Mülltonne unter freiem Himmel spricht zu Dritten, Gesetz von BGB §959!
Dein "ICH" hat Voraussetzungen zu erfüllen, um es geltend zu machen: Separierung/Abgrenzung zu "Müll"
Was als Müll erkennbar ist, ist aus dem Rechtsanspruch verstossene Sache.
Mülltonne (kleine Deponie) die Heimat von Müll.
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