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Unions-Streit, ja geht's noch?

dtrainer

Wiedergänger
17. Dezember 2008
10.562
Völlig richtig, aber es kommen ja etliche Flüchtlinge aus Ländern, in denen sie sowohl verfolgt werden, als auch die Einhaltung der Flüchtlingskonvention keineswegs gesichert ist. Darüber hinaus kann eine rechtmäßig gewählte Regierung über diese Bestimmungen hinaus gehen -nochmal, es wäre ja schön, wenn alle EU- Länder ähnlich hilfsbereit wären. Das ist aber nicht so. Was nicht unbedingt als Vorbild taugt.
 

DaMan

Ritter-Kommandeur des Tempels
30. Januar 2009
4.517
Wenn ich das richtig sehe, ist der Ursprung dieses Theaters, dass der Innenminister unerhörterweise geltendes Recht umsetzen möchte.
Dass man sich darüber überhaupt streiten KANN und sich große Teile der Parlamentes und der Regierung schlichtweg konsequenzlos weigern, sich ans Gesetz zu halten kann einen eigentlich nur fassungslos blöd gucken lassen.

Völlig richtig, aber es kommen ja etliche Flüchtlinge aus Ländern, in denen sie sowohl verfolgt werden, als auch die Einhaltung der Flüchtlingskonvention keineswegs gesichert ist.
Die "Flüchtlinge" und "Asylanten", die Deutschland betreten ohne davor ein (oder mehrere) sicheres Drittland durchquert zu haben dürfte sich an einem Finger abzählen lassen. Entsprechend ist auch die Anerkennungsquote der Asylanten nahe 0. Aber hey, alle rein! Noch ist Geld da!
btw. heute ist ein interessanter Artikel in der BILD (ausgerechnet), was für Herzchen wir uns da ins Land holen.
 

dtrainer

Wiedergänger
17. Dezember 2008
10.562
Wenn ich das richtig sehe, ist der Ursprung dieses Theaters, dass der Innenminister unerhörterweise geltendes Recht umsetzen möchte.
Als Innenminister ist er verpflichtet, sich ans GG zu halten- also auch das Asylrecht umzusetzen, nicht etwa auszuhebeln. Darüber hinaus muß er die Politik der Kanzlerin mittragen (Richtlinienkompetenz). Kann er das nicht, muß er gehen.
Wetten, das will er nicht? Aber stänkern, etwa bis zur Bayernwahl...
 

Torraner

Großmeister
18. Juni 2018
77
Hier noch einmal GG Art. 16a (damit die Grundlage nicht auf der vorherigen Seite versinkt)
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
3-5 können durch klicken des Links nachgelesen werden.

Das Problem ist daß unsere Politiker sich um Absatz 2 einen Dreck scheren. Natürlich würde das mehr Arbeit machen, es müsste halt auch im Einzelfall geprüft werden. Und ja, dann könnten halt täglich nur noch maximal 15 Leute einreisen und nicht 500. Aber es ginge Gesetzeskonform zu. Und wenn Madame Merkel genau das tun würde, und sagen würde: "Das Grundgesetz gibt uns vor..., dann müssen wir es auch so machen" und das dann auch durchsetzten würde. Dann hätte sie der CSU und der AFD gleichzeitig den Wind aus den Segeln genommen.

@dtrainer
Ja als Innenminister muss sich an das Grundgesetz halten, und wenn das im Widerspruch zur Richtlinenkompetenz steht, dann hat er sich immer noch an das Grundgesetz zu halten. Und es würde ihm gut zu Gesicht stehen Frau Merkel auf Amtsmissbrauch und Gesetztesverstoss gegen das Grundgesetz hinzuweisen. Oder vielleicht sogar zu klagen.
 

Sonsee

Großmeister aller Symbolischen Logen
1. Juni 2016
3.066
Als Innenminister ist er verpflichtet, sich ans GG zu halten- also auch das Asylrecht umzusetzen, nicht etwa auszuhebeln. Darüber hinaus muß er die Politik der Kanzlerin mittragen (Richtlinienkompetenz). Kann er das nicht, muß er gehen.
Wetten, das will er nicht? Aber stänkern, etwa bis zur Bayernwahl...

Eben darum muss er den illegalen Grenzübertritt der täglich stattfindet unterbinden. Österreich ist mit im Boot und Italien auch. Es kann niemand bis zur deutschen Grenze fliegen ohne Visum, also durchqueren die Flüchtlinge illegal auf Zügen oder in LKWs mehrer sichere EU-Länder. Das Recht durchzusetzen hat nichts mit stänkern zu tun, was sollte er denn gegen eine Kanzlerin machen, die ihre eigene Parteimitglieder in ihre Entscheidungen nicht einbezieht, sondern Macron fragt wie sie sich verhalten soll und wie viel Deutschland zahlen und aufnehmen soll? In diesem Fall sollte wohl eher die Kanzlerin gehen, denn die Liste der Kinder die im Namen dieses Irrsinns täglich sterben ist inzwischen lang und wird die nächsten 25 Jahre jedes Jahr mit einer Gedenkfeier für die Opfer der Asylmafia enden. Und wer da mit gemacht hat wird sich erst noch zeigen...
" Im vergangenen Jahr und im ersten Quartal dieses Jahres leiteten die Strafverfolger deutschlandweit eine Rekordzahl von mindestens 672.561 Ermittlungsverfahren wegen unerlaubter Einreise beziehungsweise sonstiger Straftaten nach dem Ausländer- und Asylverfahrensgesetz ein. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den Justizministerien und -behörden aller 16 Bundesländer.

Die vielen Ermittlungsverfahren kommen zustande, weil das Aufenthaltsgesetz vorschreibt, dass die Justiz gegen jeden Einwanderer, der ohne Ausweis oder Visum einreist, ermitteln muss." https://www.zeit.de/politik/deutsch...nreise-akten-staatsanwaltschaft-asylverfahren
 
K

Kadosch

Gast
Hierzu ein interessanter Artikel aus der "ZEIT", der exakt diese Aussagen betrachtet:
Mythos 1: Horst Seehofer hat das Recht, als deutscher Innenminister im Alleingang über Zurückweisungen an der Grenze zu entscheiden.

Die CSU, vor allem deren Spitzenpolitiker Markus Söder und Horst Seehofer, erwecken in der öffentlichen Debatte den Eindruck, Deutschland könne als Mitgliedsstaat der EU über eine neue Grenzregelung entscheiden.. Richtig ist: Grundsätzlich hat Europarecht Vorrang vor nationalem Recht, wenn es in einem Politikbereich Europarecht gibt – das ist im Asylrecht der Fall. Artikel 16a, Absatz 5 des Grundgesetzes regelt explizit, dass das deutsche Grundgesetz eine europäische Regelung zulässt.

Mythos 2: Wenn Deutschland seine Grenzen kontrolliert, ist das Flüchtlingsproblem gelöst.
Bislang gibt es in Deutschland nur an der Grenze zu Österreich punktuell Kontrollen. Diese wird sich niemals lückenlos kontrollieren lassen: Die Grenze ist mehr als 800 Kilometer lang. Allein in Bayern kommen zu den drei großen Autobahngrenzübergängen, wo bereits kontrolliert wird, mehr als 50 kleinere Übergänge, die kaum überwacht werden. Sollte Deutschland verstärkt zurückweisen, würde somit Österreich ein Problem haben, wo sich die Menschen dann erst einmal aufhalten würden. Die Folge könnte eine Kettenreaktion sein: Österreich hat im Falle von Zurückweisungen durch Deutschland angekündigt, gleichermaßen vorgehen zu wollen. Am Ende könnten so umfassende Grenzkontrollen in der EU zum Alltag gehören. Und das, obwohl das Schengenabkommen Reisefreiheit innerhalb der EU garantiert.

Mythos 3: Es herrscht akuter Handlungsbedarf in der Flüchtlingskrise. Deutschland kann es sich nicht mehr leisten, auf Europa zu warten. Die CSU-Führung argumentiert, die Deutschen sorgten sich um ihre Zukunft und wünschten sich von der Politik, dass diese mehr Kontrolle über die Migration nach Deutschland habe. Bestätigt fühlt sie sich von Umfragen, wonach sich eine Mehrheit eine härtere Asylpolitik wünscht. Was die CSU-Führung aber nicht erklären kann: Warum soll ausgerechnet die Zurückweisung von bestimmten Gruppen von Flüchtlingen an der Grenze diese Ängste verringern? Zumal Innenminister Seehofer selbst in Zusammenhang mit den Zurückweisungen im vergangenen Jahr noch von einer "hochkomplizierten, auch juristischen Angelegenheit" sprach, die eine Reform des Dublin-Verfahrens voraussetzen würde. Zurückweisungen an der Grenze sind jedenfalls kein Thema im Koalitionsvertrag, den Union und SPD erst vor wenigen Wochen beschlossen haben. Seehofer hatte Medienberichten zufolge zwar vor den Koalitionsverhandlungen immer wieder mit Kanzlerin Merkel über Zurückweisungen an der Grenze gesprochen, seine Idee jedoch zuletzt verworfen. Jetzt aber erklärt die CSU, sie hätte nun lange genug auf Europa gewartet. Dabei bezieht man sich auch auf den Koalitionsvertrag, in dem festgehalten ist, dass das "Prinzip der Zuständigkeit des Ersteinreiselandes für Asylbewerber" eine "übergeordnete Rolle" spielen müsse. Von einseitigen nationalen Maßnahmen Deutschlands ist darin allerdings nicht die Rede. Der Koalitionsvertrag ist vielmehr überschrieben mit "Ein neuer Aufbruch für Europa".

Mythos 4: Deutschland hat 2015 Recht gebrochen. Es ist ein wiederkehrender Vorwurf: Weil Deutschland Flüchtlinge über Österreich und damit aus einem sicheren Drittstaat einreisen lässt, würden von der Bundesregierung seit 2015 Recht und Gesetz gebrochen. Die AfD erhebt ihn, aber auch die CSU hat bereits 2016 von einer "Herrschaft des Unrechts" gesprochen und sogar eine Verfassungsklage vorbereitet – die sie allerdings nie eingereicht hat. Anhänger der Rechtsbruchthese berufen sich in der Regel auf den Artikel 16a des Grundgesetzes und auf den Paragrafen 18 des Asylgesetzes. Letzterer besagt, dass Ausländern die Einreise zu verweigern ist, wenn sie aus einem sicheren Drittstaat kommen. Europarechtler argumentieren dagegen, dass in diesem Fall europäisches Recht deutsches Recht überlagert. Das hat auch das Bundesverfassungsgericht bereits 1996 bestätigt. Entscheidend sei deswegen die Dublin-III-Verordnung. Nach dieser sind alle EU-Staaten verpflichtet, jeden Asylantrag zumindest zu prüfen und festzustellen, in welchem EU-Land der Flüchtling seinen Antrag stellen muss. Auf dieser Grundlage hat der damalige Innenminister Thomas de Maizière (CDU) 2015 die Grenzpolizei angewiesen, Flüchtlinge, die einen Asylantrag in Deutschland stellen wollen, einreisen zu lassen. Darüber hinaus sieht die Dublin-Regel vor, dass Staaten die Zuständigkeit für Asylverfahren freiwillig übernehmen können (Selbsteintrittsrecht). Im Sommer 2015 hat die Bundesregierung davon Gebrauch gemacht. Im Fall von syrischen Flüchtlingen wurden fortan erst gar keine Dublin-Verfahren mehr durchgeführt. Es wurde also nicht geprüft, ob ein anderes Land zuständig ist, sondern Deutschland erklärte sich bereit, die Verfahren selbst durchzuführen. Das hatte auch damit zu tun, dass die Asylbehörden in Griechenland ohnehin völlig überlastet waren und das Bundesverfassungsgericht Rückführungen dorthin untersagt hatte. Bereits ab dem 21. Oktober 2015 wurde das Dublin-Verfahren aber wieder bei allen Nationalitäten angewandt. Nur nach Griechenland wurde weiter nicht zurückgeführt, mittlerweile ist aber auch das wieder möglich. Die Ausnahmeregelung stand also völlig in Einklang mit europäischem Recht. Das hat auch der Europäische Gerichtshof 2017 in einem Urteil bestätigt. Die heutige Verfassungsrichterin Christine Langenfeld urteilte schon 2016: Deutschland hätte strenger sein können, musste es aber nicht. Einen Rechtsbruch habe es nie gegeben.

Mythos 5: Die CSU will eine europäische Lösung. Sich für Europa auszusprechen, klingt immer gut. "Wir sind begeisterte Europäer", sagte der bayerische Ministerpräsident Markus Söder noch am Montagmorgen. Im Europawahlkampf warb die CSU zwar für schlankere Strukturen in Brüssel und weniger Kompetenzverlagerung an die Kommission. Doch sie zielte auf einen Konsens. Indem die CSU jetzt im Alleingang Zurückweisungen an der deutschen Grenze plant, verabschiedet sie sich vom Prinzip der Multilateralität – also dem gemeinsamen Agieren der europäischen Staaten. Gezielt verschärft sie den Ton in der Debatte, auch um AfD-Wähler zurückzugewinnen.

Nachdenkenswert!
 

dtrainer

Wiedergänger
17. Dezember 2008
10.562
Es ist ja so: sehen wir eine Menge Menschen auf der Flucht auf uns zu kommen, gibt es mindestens 2 Reaktionen, "wie schotte ich mich möglichst gut ab " und"wie kann ich helfen?"
Ich bin für letzteres, und nichts, was die lieben Abschotter sagen könnten, ändert das. Diese Einstellung ist weder politisch, noch hat sie mit der aktuellen Lage zu tun. Menschen, die in Not sind, muß geholfen werden, Punkt. Man kann über das "wie" reden, also etwa daran arbeiten, daß sich möglichst viele Länder an der notwendigen Hilfe beteiligen, aber nicht darüber, den Ohnemichel zu geben "sollen doch Andere helfen" oder" was gehen mich die Flüchtlinge an."
Damit bin ich hier raus.
 

Torraner

Großmeister
18. Juni 2018
77
Also ich habe gerade mal ein wenig in dieses Dublin 3 abkommen hineingeschaut, und ich muss ganz ehrlich gestehen dass ich wohl zu blöd bin das zu verstehen. Was in Art 16a GG geschrieben Steht ist zwar ein wenig gestelzt, was aber in Gesetzestexten ja normal ist. Aber ich bin durchaus in der Lage zu verstehen was in Art 16a GG gemeint ist.

Von dem Dublin 3 Abkommen kann ich das nicht sagen. Für alle die es interessiert ist hier ein Link zum deutschen Text des Dublin 3 Abkommens. Ich kann mich irren, wie gesagt ich hab den Text nicht verstanden, aber für mich ist das wieder so ein Text wo jeder Politiker im Bezug auf das Asylrecht einfach all das Rein-Interpretieren kann, was er grade braucht. Und wenn er Heute "These XY vertritt" kann er auf den Text verweisen und wenn er morgen das Gegenteil behaupten will kann er auf den gleichen Text verweisen, eben nur auf eine andere Stelle.

Wenn jemand diesen Text tatsächlich versteht, dann bitte ich um Erklärung .



Gruss
Torraner
 
Zuletzt bearbeitet:
K

Kadosch

Gast
Du bist wenigstens so ehrlich, dass du zugibst den Text und das, was damit gemeint ist, nicht so richtig durchschaust.
Da gibt es aber ein gutes Hilfsmittel: Die Gerichtsurteile, weil die erstens Klarheit verschaffen und zweitens nicht "endgültig" sind, bis jemand anderes neue Argumente gegen Urteile findet.

Das Probölem, das wir speziell in Deutschland haben ist, dass Menschen zu oft und zu viel über Dinge reden, von denen sie nichts verstehen und nur ihr Meinung verbreiten, und das dann für Fakten halten.
In den USA macht das Herr Trump, bei uns die Herren Seehofer und Söder!

Lesen und verstehen der Gesetzestexte und Urteile der deutschen und internationalen Gerichte würde da helfen - man muss aber auch das eben lesen und begreifen.
Herr Seehofer und Herr Söder wollen und können das nicht!
Deshalb verbreiten sie nur ihre - unausgegorenen -
Meinungen.
 

Torraner

Großmeister
18. Juni 2018
77
@Kadosch
Was ich mich auch schon länger Frage ist, warum beim Europäischen Gerichtshof eine Entscheidung anhängig ist, in der es darum geht ob Straffällig gewordene Flüchtlinge ausgewiesen werden dürfen. Warum ein EuGH Verfahren über etwas in Gang setzten was nach dem gesunden Menschenverstand wohl klar ist. Da gibt es doch eigentlich keinen Bedarf für ein EuGH Verfahren.

Oder bin ich nicht normal wenn ich sage, wer bei mir zu Gast ist und dann mit einer Spraydose mein Badezimmer beschmiert, den schmeiss ich raus.

Und ja, du hast völlig Recht wenn du sagst das viel zu viele Leute viel zu viel von Dingen reden von denen Sie keine Ahnung haben. Ein schlauer Kopf hat mal gesagt "Meinung haben und Ahnung haben sind zwei verschiedene Dinge". Womit natürlich nicht gemeint sein soll das jemand mit Ahnung keine Meinung haben soll.


Aber wenn ich von irgendwas keine Ahnung habe dann halte ich persönlich mich mit reden zurück. Und verlege mich statt dessen aufs Zuhören oder Zuschauen. Nur weil ich drei Bass-Stunden hatte, werde ich einem Herrn Pistorius wohl kaum Tipps geben. Aber ich werd ihm genau auf die Hände sehen, wenn es im einem Video möglich ist.

Zu wissen was man nicht kann, weiss oder versteht ist nämlich genau so wichtig wie zu wissen was man kann..

Gruss
Torraner
 
Zuletzt bearbeitet:
K

Kadosch

Gast
Das mit dem "gesunden Menschenverstand" ist so eine Sache.
Oft wird "die Stimme des Volkes <(oder der Straße)" als gesunder Menschenverstand apostrophiert - dem ist aber nicht so.
Was den EuGH betrifft, erfolgt die Anrufung dort deshalb, weil eine > rechtsstaatlich gefällte Entscheidung < eben
überprüft können werden muss.
Ich hatte es schon erwähnt - ein Gerichtsurteil ist nicht ENDGÜLTIG sondern kann u.U. von einem anderen Experten, meist mit anderen Aspekten und Argumenten, durchaus gekippt werden.
Genau DAS macht einen Rechtsstaat aus!
In totalitären Staatern gibt es das nicht - und wenn wir an unsere eigene Gesdhichte zurückdenken, dann war sowohl der gesunde Menschenverstand, als auch die Justiz eben NICHT rechtsstaatlich.
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ist nun mal die schwierigste Staats- und Rechtsform, weil J E D E R die Möglichkeit haben soll zu seinem Recht zu kommen, auch wenn uns das nicht immer gefällt.
Klappt deshalb auch in einem Rechtsstaat nicht immer - aber das ist vermutlich nicht änderbar.
 

ElfterSeptember

Großer Auserwählter
9. August 2012
1.750
Es ist ja so: sehen wir eine Menge Menschen auf der Flucht auf uns zu kommen, gibt es mindestens 2 Reaktionen, "wie schotte ich mich möglichst gut ab " und"wie kann ich helfen?"
Ich bin für letzteres, und nichts, was die lieben Abschotter sagen könnten, ändert das. ..

Darf ich Mal fragen in welcher Form du diesen Menschen hilfst? Nimmst du sie zu Hause auf, versorgst sie mit Nahrung oder betreust du sie in irgend einer anderen Weise?
Oder schwingst du einfach nur grosse reden in einem Forum und ergreifst Partei aber lässt die schwere Arbeit dann doch lieber andere machen.

Was genau tust du dtrainer?
 

Torraner

Großmeister
18. Juni 2018
77
@Kadosch
Ich rede nicht davon das die sogenannte "Stimme des Volkes" den Platz am Richtertisch einnehmen soll. Das wäre wohl die schlimmste aller denkbaren Möglichkeiten. Aber ein Richter an einer Strafkammer sollte schon die Möglichkeit haben einen Gewalttätigen Asylanten, und auch solche Personen wo das Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, der sich nicht an deutsches Recht hält mit sofortiger Wirkung des Landes zu verweisen. Der Strafprozess und der Beweis der Schuld muss sein. Keine Frage, sonst bekämen wir hier sehr schnell wieder sehr üble zustände.

Gruss
Torraner
 
K

Kadosch

Gast
Genau DAS lässt ein Rechtsstaat nicht zu, weil JEDER, auch wenn er noch so ein großer Verbrecher ist, das RECHT HAT, eine nächste Instanz zur Prüfung seiner Verurteilung und der damit verbundenen Folgen, anzurufen.

Denk' bitte einmal an diesen Geffke(??), der ein Kind nachweislich umgebracht hatte, verurteilt wurde und anschließend diverse Klagen erfolgreich gegen den Staat geführt hat. >

Wer das so will, wie Du das beschrieben hat, müsste die Gesetze ändern - mit allen daraus entstehenden Konsequenzen!
 

DaMan

Ritter-Kommandeur des Tempels
30. Januar 2009
4.517
Als Innenminister ist er verpflichtet, sich ans GG zu halten- also auch das Asylrecht umzusetzen, nicht etwa auszuhebeln. Darüber hinaus muß er die Politik der Kanzlerin mittragen (Richtlinienkompetenz). Kann er das nicht, muß er gehen.
Wetten, das will er nicht? Aber stänkern, etwa bis zur Bayernwahl...
Eben. Merkel hat das GG in dem Fall außer Kraft gesetzt. Was soll der arme Mensch tun?

Schon klar. Der Plan war, bis zur Bayernwahl Aktionismus vorzutäuschen und Seehofer dann nach der Wahl die Schuld für Merkels Verfassungruch der letzten drei Jahre anzuhängen und ihn mit Schimpf und Schande in die Wüste zu schicken. Leider kam der BAMF Skandal dazwischen und die Sache ist übergekocht ohne das jemand einen Eindämmungsplan hat.
 

dtrainer

Wiedergänger
17. Dezember 2008
10.562
Eben. Merkel hat das GG in dem Fall außer Kraft gesetzt. Was soll der arme Mensch tun?
Unsinn, hat sie nicht. Als Kanzlerin ist sie berechtigt, politische Entscheidungen zu treffen, etwa, in einem Notfall von der Regel abzuweichen. Das hat sie getan, das GG leidet nicht darunter, wenn sie menschlich reagiert.
 

Popocatepetl

Ritter Kadosch
27. August 2013
5.975
Unsinn, hat sie nicht. Als Kanzlerin ist sie berechtigt, politische Entscheidungen zu treffen, etwa, in einem Notfall von der Regel abzuweichen. Das hat sie getan, das GG leidet nicht darunter, wenn sie menschlich reagiert.


jaja, so beginnt der weg in den willkürstaat....

aus menschlichkeit das GG aussetzen.... rofl...
 

DaMan

Ritter-Kommandeur des Tempels
30. Januar 2009
4.517
Unsinn, hat sie nicht. Als Kanzlerin ist sie berechtigt, politische Entscheidungen zu treffen, etwa, in einem Notfall von der Regel abzuweichen. Das hat sie getan, das GG leidet nicht darunter, wenn sie menschlich reagiert.
Sie ist nicht berichtigt, dass GG außer Dienst zu setzen.
Schon garnicht ohne das Parlament auch nur zu fragen und erst recht nicht für bald drei Jahre, so lange dauert der angebliche Notfall inzwischen.
Das Vertrauen der Bevölkerung in diese Regierung und die Politik an sich wurde dadurch nachhaltig geschädigt.
 

Torraner

Großmeister
18. Juni 2018
77
„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

Dieser Worte hat Frau Dr. Merkel nun schon mehrfach gesprochen. Stellen wir uns doch einmal die Frage, inwieweit sie diesen Schwur gehalten hat. Ich unterstelle Frau Dr. Merkel einfach mal, daß sie verstanden hat, was diese Worte bedeuten.

Sicherlich ist es nicht möglich diesen Eid bei einer jeden Entscheidung die Sie als Bundeskanzlerin zu treffen hat, immer zu 100 % zu beachten. Aber wenn wir das Ergebnis einer jeden ihrer Legislaturperioden anschauen, hat den Schwur dann gehalten oder hat sie es nicht ?

Gruss
Torraner
 
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