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Verfassung und Grundgesetz mal wieder

MatScientist

Ritter der ehernen Schlange
21. März 2014
4.123
Ich sprach von einer Partei, die in einem wichtigen, nur noch schicksalhaft zu nennenden Punkt eine andere Meinung vertritt als alle anderen relevanten Parteien.

Übrigens kann man eine Partei durchaus für verfassungsfeindlich halten, auch wenn diese Verfassungsfeindlichkeit nicht oder noch nicht vom BVerfG festgestellt wurde. Ich zum Beispiel halte die Linkspartei für klar verfassungsfeindlich. Wer dem völkischen Gedanken anhängt, wird kaum umhinkommen, alle PArteien außer der AfD für verfassungsfeindlich zu halten.

Das Gerede um Äußerlichkeiten wie Haarfarben und -trachten irgendwelcher Aussteiger ermüdet mich nur noch.

Ein Volk (eine Nation) ist eine gewachsene Gemeinschaft von Menschen, die sich über gemeinsame Abstammung, Geschichte und Kultur definiert und die von anderen Gemeinschaften klar abgrenzbar ist. Völker existieren unabhängig von Staaten und staatlichen Strukturen. Wenn ein Staat und ein Volk mehr oder weniger deckungsgleich sind, spricht von einem Nationalstaat. Das deutsche Volk ist älter als der deutsche Staat, es ist vorkonstitutionell, älter als die Verfassung, und es muß das auch sein, da es sich die Verfassung selbst gegeben hat. Völkisches Denken sieht die Bundesrepublik als den Staat des deutschen Volkes, der sein Überleben und seinen Bestand und den seiner Kultur zu gewährleisten hat. Antivölkisches Denken sieht das vorkonstitutionelle deutsche Volk nicht als schützenswert, nicht als Souverän und möglicherweise nicht als existent an. Es sieht den deutschen Staat in der Verantwortung für ein nachkonstitutionelles Volk, bzw. eher für eine Einwohnerschaft, das bzw. die dieser Staat sich selbst geschaffen hat.

Ich habe momantan keine Lust, die erst kürzlich ergangene Entscheidung des BVerfG, in der dieses Thema behandelt wurde, herauszusuchen.
Wenn ich "verfassungsfeindlich" höre, denke ich mir immer: Welche Verfassung?

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland​

Art 146​

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.


Wir haben keine Verfassung.
Das Grundgesetz ist ein Gesetz, keine Verfassung.

Als themenfremd hier abgetrennt. Jg, Mod
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.828
Die deutsche Verfassung heißt Grundgesetz. Sie könnte auch Graugans, Große Einung oder Igelbrief heißen, es würde nichts bedeuten.

Ob ein Volk arm oder reich, mächtig oder ohnmächtig, frei oder unterdrückt ist, ändert nichts. Städte lassen sich wieder aufbauen. Der demographische Wandel gefährdet es in seinem Kern.
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.828
Weil das GG als Provisorium bis zur Wiederherstellung der staatlichen Einheit und Souveränität gedacht war, um den Anspruch auf die Wiedervereinigung zu zementieren, und weil man den Artikel einfach dringelassen und nur geändert hat. (Ich bin übrigens glücklich, daß 89/90 kein großer Kuhhandel um eine neue Verfassung mit allen möglichen komischen Positivrechten stattgefunden hat, das hätte nur schlimmer werden können. Letztlich hat es uns aber auch nur ein paar Jahre Aufschub eingebracht. Ich galube nicht, daß heute jemand fähig wäre, eine gute und schöne Verfassung zu formulieren, daß sie durch die politische Wurstküche in erkennbarem Zustand durchkäme und daß das Volk sie annehmen würde.)

Verfassung ist die Bezeichnung für das zentrale, grundlegende Rechtsdokument eines Staates (oder einer anderen Institution, siehe z.B. Betriebsverfassungsgesetz), Grundgesetz ist ein anderer Ausdruck für dieselbe Sache. Genausogut hätte man provisorische Verfassung sagen können. (Im weiteren Sinne haben alle Staaten eine Verfassung, auch wenn sie nicht schriftlich niedergelegt oder nicht einmal ausformuliert ist.)
 

MatScientist

Ritter der ehernen Schlange
21. März 2014
4.123
Weil das GG als Provisorium bis zur Wiederherstellung der staatlichen Einheit und Souveränität gedacht war, um den Anspruch auf die Wiedervereinigung zu zementieren, und weil man den Artikel einfach dringelassen und nur geändert hat. (Ich bin übrigens glücklich, daß 89/90 kein großer Kuhhandel um eine neue Verfassung mit allen möglichen komischen Positivrechten stattgefunden hat, das hätte nur schlimmer werden können. Letztlich hat es uns aber auch nur ein paar Jahre Aufschub eingebracht. Ich galube nicht, daß heute jemand fähig wäre, eine gute und schöne Verfassung zu formulieren, daß sie durch die politische Wurstküche in erkennbarem Zustand durchkäme und daß das Volk sie annehmen würde.)

Verfassung ist die Bezeichnung für das zentrale, grundlegende Rechtsdokument eines Staates (oder einer anderen Institution, siehe z.B. Betriebsverfassungsgesetz), Grundgesetz ist ein anderer Ausdruck für dieselbe Sache. Genausogut hätte man provisorische Verfassung sagen können. (Im weiteren Sinne haben alle Staaten eine Verfassung, auch wenn sie nicht schriftlich niedergelegt oder nicht einmal ausformuliert ist.)
Sie unterschlagen da leider was:
Im Gegensatz zu einer Verfassung kann ein Gesetz leicht durch andere Gesetze ausgehebelt werden, wie durch die Coronaermächtigungsgesetze geschehen.

Das Grundgesetz interessiert überhaupt keinen.
In Berlin wurde ein Demonstrant festgenommen, weil er ein Grundgesetz dabei hatte, dies galt als 'unzulässige politische Meinungsäußerung (!)'.

Das GG ist nicht mehr als Geschäftsbedingungen für die Bürger, wenn grad keine anderweitige Agenda herrscht.


Den Amis die Waffen zu verbieten fällt nicht so leicht, obwohl es das Bidenregime gerne machen würde, da es in der Verfassung festgeschrieben ist.
Und die lässt sich nicht durch ein Gesetz übertünchen.
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.828
Das ist in D genauso, allerdings kennt das GG keine nicht einschränkbaren Grundrechte, schon gar kein Grundrecht auf Waffenbesitz.
 

MatScientist

Ritter der ehernen Schlange
21. März 2014
4.123
Das ist in D genauso, allerdings kennt das GG keine nicht einschränkbaren Grundrechte, schon gar kein Grundrecht auf Waffenbesitz.
Was ist denn die Bedeutung von GRUND in Grundrecht wenn eben dieses Grundrecht eingeschränkt werden kann?

Dann ist es eben kein grundlegendes Recht, das immer gilt.

Das ist doch eine Farce.
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.828
So ist das aber. Die Grundrechte haben Schranken.

Art. 5 GG:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3)...

Wie Sie sehen, können diese Einschränkungen recht weit gehen. Das Grundrecht darf lediglich nicht völlig ausgehöhlt werden und muß im Kern bestehen bleiben. Aber das wußten Sie ja schon, ich habe das sogar schon einmal erklärt iirc.
 

MatScientist

Ritter der ehernen Schlange
21. März 2014
4.123
Das Grundrecht darf lediglich nicht völlig ausgehöhlt werden und muß im Kern bestehen bleiben.
Wird es aber!


§ 5 Abs. 2 Nr. 3 IfSG fehlt es an der Fokussierung auf einzelne Bestimmungen, von denen abgewichen werden darf. Sie ist, wie schon der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages konstatierte, „erheblich problematisch“,[20] weil sie praktisch alle Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zur Disposition des Bundesgesundheitsministers stellt, oder sagen wir besser ‚klar verfassungswidrig‘, weil sich der Bundesgesetzgeber auf dem gesamten Feld des Infektionsschutzes entmachtet hat. Mehr Gewichtsverschiebung geht nicht. Von einer Erfüllung der Anforderungen an den Vorrang des Gesetzes kann somit keine Rede sein.



Das GG ist mittlerweile nicht mehr das Papier wert, auf dem es geschrieben steht.
So viel zu Ihrer "Verfassung".
Es ist eine abstruse Annahme, das GG wäre einer Verfassung "gleichwertig".

Wir sind mittlerweile nicht mal mehr ein Hauch von Rechtstaat, das bekomme ich auch bei privaten gerichtlichen Verfahren mit.
 

Popocatepetl

Ritter Kadosch
27. August 2013
6.425
das GG ist oft sehr schwammig gehalten.

als beispiel:

artikel X
(1) prima
(2) auch prima
(3) näheres regelt ein extra gesetz, was dann meistens bzw inzwischen völliger murks ist...
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.828
Das ist Ihre Meinung. Leider sind Sie nicht Richter am BVerfG.

Das GG ist mittlerweile nicht mehr das Papier wert, auf dem es geschrieben steht.
Das ist Ihre Meinung. Was hat sie aber mit der Frage zu tun, ob das GG eine Verfassung ist?

So viel zu Ihrer "Verfassung".
Sie scheinen zu glauben, es sei eine Art magische Handlung, das Wort "Verfassung" über ein paar Regeln auf einem Blatt Papier zu schreiben, nachdam man vorher das Wort "Grundgesetz" durchgestrichen hat. Leider muß ich Ihnen sagen, daß die Artikel dadurch nicht vernünftiger werden, die Rechte der Legislative und Exekutive sich nicht ändern und die Schranken der Grundrechte nicht verschwinden.

Es ist eine abstruse Annahme, das GG wäre einer Verfassung "gleichwertig".
Es ist nicht "einer Verfassung gleichwertig", sondern es ist unsere Verfassung.
Wir sind mittlerweile nicht mal mehr ein Hauch von Rechtstaat, das bekomme ich auch bei privaten gerichtlichen Verfahren mit.
Das ist Ihre Meinung. Ich halte die Meinung für dämlich, aber es würde zu weit führen, das hier diskutieren zu wollen.
 

MatScientist

Ritter der ehernen Schlange
21. März 2014
4.123
Das ist Ihre Meinung. Leider sind Sie nicht Richter am BVerfG.


Das ist Ihre Meinung. Was hat sie aber mit der Frage zu tun, ob das GG eine Verfassung ist?


Sie scheinen zu glauben, es sei eine Art magische Handlung, das Wort "Verfassung" über ein paar Regeln auf einem Blatt Papier zu schreiben, nachdam man vorher das Wort "Grundgesetz" durchgestrichen hat. Leider muß ich Ihnen sagen, daß die Artikel dadurch nicht vernünftiger werden, die Rechte der Legislative und Exekutive sich nicht ändern und die Schranken der Grundrechte nicht verschwinden.


Es ist nicht "einer Verfassung gleichwertig", sondern es ist unsere Verfassung.

Das ist Ihre Meinung. Ich halte die Meinung für dämlich, aber es würde zu weit führen, das hier diskutieren zu wollen.
Wenns unsere Verfassung wäre, wäre der letzte Paragraph unnötig, der besagt dass es nur bis zur Verfassungsgebung gilt....

Ich glaube nicht, dass es so einfach für die Regierung wäre, das GG auszuschalten, wäre es eine Verfassung und kein Gesetz.

Würde mich mal interessieren, was Staatsrechtler Prof Schachtschneider zu der Verfassungsfrage meint
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.828
Der letzte Artikel ist in der Tat unnötig, weil er eine Selbstverständlichkeit beschreibt. Es ist aber zumindest nett von unserer Verfassung, daß sie sich nicht als gottgegeben, sondern als ersetzbar ansieht.
Ich glaube nicht, dass es so einfach für die Regierung wäre, das GG auszuschalten, wäre es eine Verfassung und kein Gesetz.
Das GG setzt der gesetzgebenden Gewalt Schranken, wird von einem eigenen Gericht geschützt und kann nur mit qualifizierter Mehrheit geändert werden. Viellt. erklären Sie mir den Unterschied zu einer Verfassung. Bis Sie das getan haben, nenne ich das magisaches Denken.
Würde mich mal interessieren, was Staatsrechtler Prof Schachtschneider zu der Verfassungsfrage meint
 

MatScientist

Ritter der ehernen Schlange
21. März 2014
4.123
Der letzte Artikel ist in der Tat unnötig, weil er eine Selbstverständlichkeit beschreibt. Es ist aber zumindest nett von unserer Verfassung, daß sie sich nicht als gottgegeben, sondern als ersetzbar ansieht.

Das GG setzt der gesetzgebenden Gewalt Schranken, wird von einem eigenen Gericht geschützt und kann nur mit qualifizierter Mehrheit geändert werden. Viellt. erklären Sie mir den Unterschied zu einer Verfassung. Bis Sie das getan haben, nenne ich das magisaches Denken.

Aus dem Schachtschneider Link:

Die Europäische Union (EU), deren Regelungen Vorrang vor den Gesetzen der Völker, sogar vor deren Verfassungsgesetzen, beanspruchen, hat nicht nur die Mitgliedstaaten entgegen der Souveränität deren Bürger entmachtet, sondern noch mehr die Länder Deutschlands.

Die Verfassungspraxis ist dem Verfassungstext nie gerecht geworden. Sie hat nach 70 Jahren Grundgesetz nur noch wenig mit dem Text gemein. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Leitbegriffe des Grundgesetzes nie verstanden, nicht die Freiheit, nicht die Republik, nicht das demokratische Prinzips, nicht das Sozialprinzip und damit nicht das politische System des Grundgesetzes, nicht die Religionsverfassung und folglich nicht das Recht.



Genauso seh ichs auch, das was im GG drinsteht ist ja garnicht schlecht, bleibt aber leider nur bei hohlen Phrasen da das GG nicht nur von EU sondern von der eigenen Regierung übergangen wird.
 

MatScientist

Ritter der ehernen Schlange
21. März 2014
4.123

Und im Hintergrund das Corona Schnelltest Center.....


Sieht mir sehr nach Rechtstaat aus, was hier abläuft.
Wenn sogar der UN Menschenrechtsanwalt von Merkel eine Erklärung fordert was da los ist.....

Das ist keine Polizei mehr, das ist der Schlägertrupp eines totalitären Regimes das keine Kritik mehr verträgt
 

Viminal

Großer Auserwählter
10. Juni 2009
1.964
Das ist keine Polizei mehr, das ist der Schlägertrupp eines totalitären Regimes das keine Kritik mehr verträgt
Wenn's denn mal so wäre, das würde einige "Denker" vielleicht auf den Boden der Tatsachen zurückbringen. Unsere Demokratie lässt sich m.E. noch viel zu sehr gefallen in Sachen Störung der öffentlichen Ordnung.
 

MatScientist

Ritter der ehernen Schlange
21. März 2014
4.123
Unsere Demokratie lässt sich m.E. noch viel zu sehr gefallen in Sachen Störung der öffentlichen Ordnung.
Ich glaube du hast den Begriff Demokratie nicht verstanden.

Wolltest wohl "totalitäres Regime" schreiben.
Wobei, beide Begriffe werden mittlerweile ja gleichbedeutend benutzt....
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.828
Wenn's denn mal so wäre, das würde einige "Denker" vielleicht auf den Boden der Tatsachen zurückbringen. Unsere Demokratie lässt sich m.E. noch viel zu sehr gefallen in Sachen Störung der öffentlichen Ordnung.
Wie Sie da das Vertreten der Ihnen nicht genehmen Meinung mit einer Störung der öffentlichen Ordnung vermischen, gefällt mir ebenso wenig wie das Vorgehen der Polizei gg. friedliche Demonstranten. Warum sieht man dieses beherzte Einschreiten in letzter Zeit immer bei Kundgebungen, bei denen das Tragen des Helmes offensichtlich unnötig ist, und nie bei gewaltsamen Zusammenrottungen?
 

MatScientist

Ritter der ehernen Schlange
21. März 2014
4.123
Wie Sie da das Vertreten der Ihnen nicht genehmen Meinung mit einer Störung der öffentlichen Ordnung vermischen, gefällt mir ebenso wenig wie das Vorgehen der Polizei gg. friedliche Demonstranten. Warum sieht man dieses beherzte Einschreiten in letzter Zeit immer bei Kundgebungen, bei denen das Tragen des Helmes offensichtlich unnötig ist, und nie bei gewaltsamen Zusammenrottungen?
Man siehts eigentlich nur bei Kundgebungen, dessen Thema der Regierung nicht passt.
 

Lupo

Ritter Kadosch
3. Oktober 2009
6.320
Wenn's denn mal so wäre, das würde einige "Denker" vielleicht auf den Boden der Tatsachen zurückbringen. Unsere Demokratie lässt sich m.E. noch viel zu sehr gefallen in Sachen Störung der öffentlichen Ordnung.

Dem muss ich zustimmen. Es ist durchaus bedenklich, wie sich die Demokratie Störungen der öffentlichen Ordnung wie die Chaostage, Hausbesetzerszenen oder die Annexion ganze Stadteile wie Leipzig-Connewitz gefallen lässt.

Übel auch, wie - perfiderweise noch im Namen der Demokratie - durch repressive Eingriffe ins öffentliche Leben bis hin zur völligen Unterbindung des selben - der Begriff des Sicherstellens der öffentlichen Ordnung einen Deutungswandel durchlaufen hat. Der Schutz der öffentlichen Ordnung besteht nicht mehr im Schutz der Rechte der Bürger, sondern in der Durchsetzung staatlicher Verbote.

Auch der indirekte Angriff auf die öffentliche Ordnung, den es bedeutet, wenn die Gesellschaft per Identitätspolitik willkürlich in durch tiefe Gräben getrennte Einzelfraktionen aufgespalten wird, die je nach politischem Gusto gefördert oder bekämpft werden, ist besorgniserregend.

Du hast völlig recht, die Demokratie lässt sich viel zu viel gefallen.

Aber was ist eigentlich „die Demokratie“? Die Definition einer Staatsform, also nichts, was irgendwie handlungsfähig wäre, noch nicht einmal dazu, sich passiv irgendwas gefallen zu lassen. Übersetzt heißt Demokratie „Volksherrschaft“. Wenn Du es in einer Volksherrschaft dem Volk noch nicht einmal zugestehen willst, ungeachtet seines Rechts dazu im Rahmen einer friedlichen Demonstration auf seine Unzufriedenheit aufmerksam zu machen, sondern etwas von „öffentlicher Ordnung“ redest, dann ist das, gelinde gesagt, etwas verworren. Die Staatsform, die Dir offenbar vorschwebt, haben wir nicht. Und wenn wir sie hätten, wären wir noch nicht mal in der EU aufgenommen worden.
 

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