ThomasausBerlin
Ritter Kadosch
- 14. Januar 2012
- 5.094
AW: Wann ist ein Täter schuldig oder krank?
...was aber nix daran ändert dass ein Täter, der einen "Ehrenmord" begeht, von klein auf an nicht nur mit dem Wissen um "Ehrenmord" erzogen wurde, sondern auch mit dem "Pflichtgefühl zum Ehrenmord". Im Sinne unseres Strafrechtes müsste ein solcher Täter nicht als "unschuldig", sondern richtigerweise als schuldunfähig angesehen werden. Und da geht nur Therapie, und die kann dann durchaus auch "lebenslang" werden...
#Und so einfach eine Konditionierung rückgängig machen geht auch nicht. Zumal es sich bei der Ehrenmordgeschichte nicht einmal um eine klassische Konditionierung handelt sondern um durchaus strukturierte mehrfache Konditionierung. Und da ist es in der Regel mit ein paar jährchen Therapie nicht getan.
...was aber nix daran ändert dass ein Täter, der einen "Ehrenmord" begeht, von klein auf an nicht nur mit dem Wissen um "Ehrenmord" erzogen wurde, sondern auch mit dem "Pflichtgefühl zum Ehrenmord". Im Sinne unseres Strafrechtes müsste ein solcher Täter nicht als "unschuldig", sondern richtigerweise als schuldunfähig angesehen werden. Und da geht nur Therapie, und die kann dann durchaus auch "lebenslang" werden...