ThomasausBerlin
Ritter Kadosch
- 14. Januar 2012
- 5.094
AW: Wann ist ein Täter schuldig oder krank?
Alles ist "erlernbar", keine Frage. Aber in unserem GG steht: "Die Amtssprache ist deutsch". Da steht nicht: "Die Amtssprache ist Juristendeutsch, Beamtendeutsch, Technikerdeutsch" oder Ähnliches. Daraus folgt dass die Sprache so gehalten werden muss dass sie für die Mehrheit der Bevölkerung verständlich ist. Und das ist das Juristendeutsch nun mal nicht. Aber auf diesem unverständlichen Kauderwelsch basiert unsere Rechtsfindung - also auf Unverständlichem. Wie soll man da einerseits selbst ein "gesundes Rechtsempfinden" heraus bilden und andererseits die Werte eines Rechtstaates auch noch überzeugt verteidigen?
Unser Rechtsstaat (nicht nur der unsrige; eigentlich der Rechtsstaat aller westlichen Nationen) basiert auf den 3.500 Jahre alten 10 Geboten. Überlege mal, was 3.500 Jahre "Juristerei" daraus gemacht haben.....
Ich muss da Jäger zustimmen. Diese Sprache ist erlernbar. So wie jede andere Fachsprache aus anderen Berufen auch.
Alles ist "erlernbar", keine Frage. Aber in unserem GG steht: "Die Amtssprache ist deutsch". Da steht nicht: "Die Amtssprache ist Juristendeutsch, Beamtendeutsch, Technikerdeutsch" oder Ähnliches. Daraus folgt dass die Sprache so gehalten werden muss dass sie für die Mehrheit der Bevölkerung verständlich ist. Und das ist das Juristendeutsch nun mal nicht. Aber auf diesem unverständlichen Kauderwelsch basiert unsere Rechtsfindung - also auf Unverständlichem. Wie soll man da einerseits selbst ein "gesundes Rechtsempfinden" heraus bilden und andererseits die Werte eines Rechtstaates auch noch überzeugt verteidigen?
Unser Rechtsstaat (nicht nur der unsrige; eigentlich der Rechtsstaat aller westlichen Nationen) basiert auf den 3.500 Jahre alten 10 Geboten. Überlege mal, was 3.500 Jahre "Juristerei" daraus gemacht haben.....