- Ersteller
- #81
AW: Wann ist ein Täter schuldig oder krank?
Indes ich mag allgemein Rechtsysteme nicht in seinem Allwissenheitsanspruch sehen. Weicht jemand in einer Diktatur bewusst von staatlichem Unrecht ab, so wird er in den Augen der Nachwelt nicht einmal zum Täter. (wenngleich sich die Gesellschaft schwer tut, wie im Falle der Dissertation aus der faschistischen Wehrmacht ....). Kollidieren gar zwei Rechtsauffassungen (göttliches Recht -Scharia) mit staatlichem Recht, so wird es für einem streng Gläubigen in der Tat schwer. Soll er nun die gemeinsame Schnittmenge beider Rechtsauffassungen nehmen, was aus Glaubensgründen ja eigentlich nicht geht?
Was nun, wenn jemand seine privaten Auffassungen als Handlungsvorlage nimmt? Wie ein Anders Breivik. Ist dieser Massenmörder einer verrückten Wahnvorstellung erlegen? Er selbst wollte die Tat ja als politisch motiviert verstanden wissen (tiefer Rechtsradikalismus). Ist dieses Motiv-Gespinst aus kranken und noch "gesunden" Vorstellungen überhaupt rechtsverbindlich in den Kontext "Schuldfähig versus schuldunfähig zu stellen. Als "Entweder dies oder jenes? Oder ist es vielmehr ein "Sowohl als auch" 60 % schuldfähig, 40 % schuldunfähig. Planmäßig vorgehen kann auch ein gesunder Mörder, aber auch ein Irrer. Ein Mischung von Plan und Spontanuität besteht vielleicht bei einem Amokläufer ....
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Thema: Ehrenmorde. Nicht nur in islamischen Ländern, sondern auch in Albanien durchaus noch üblich und i.R. toleriert. - Jedes Rechtsystem ist immer ein Spiegel der jeweiligen Gesellschaft, historisch, aber auch örtlich gesehen. Leider wird ein Ausländer, der aus einer archaisch strukturierten Männergesellschaft stammt, im Konfliktfall Probleme haben, aus diesen tradierten Prägemustern auszubrechen. Das mindert zumindest aus soziologischer Sicht seine Schuld.
Diese ständige Abgleichen mit den Rechtssystemen eines jeweiligen Landes findet so natürlich in der Praxis so nicht statt. Jeder Mensch hat vielmehr eine inneren Grundkatalog von Werten, Geboten und Verboten, die man über langjährige Erziehung und eigenen Erfahrungen erworben hat und der eigentlich gar nicht hinterfragt wird. Hinzu kommt spezielles Wissen, hier mag der Blick in einen guten Reisekatalog sinnvoll sein, welchen Sitten, Normen und Gesetze in einem fremden Lande herrschen.Thomas, du widerlegst dich selber. Du sagst, dass Jäger oder wer auch immer in einem anderen Land mit abweichendem Rechtssystem und kulturellen Werten unterwegs ist, sehr schnell dessen Andersartigkeit feststellen wird. Er wird sich trotzdem daran halten (müssen), ungeachtet seiner eignen Werte und Überzeugungen und sich andernfalls Probleme oder Strafe einhandeln, wenn er dagegen verstößt. Die gleiche Fähigkeit unterstelle ich erstmal jedem, der sich umgekehrt aus einem solchen Land kommend, hier reinfinden muss..
Eine Kollision zwischen eigenen Werten und Gesetzen ist im Falle der Gesetzestreuheit zwar nicht entscheidend. Dennoch liegt hier ein erhebliches Konfliktpotential und eventuell ein potentieller Straftäter verborgen. Hier müssten also gewisse gesellschaftliche Prophylaxemassnahmen greifen. Vor der Tat ist das Denken gesetzt.Dirtsa schrieb:Ein Gesetz gilt meines Wissens nirgendwo nur für den, der seiner Sinnhaftigkeit und Übereinstimmung mit den eigenen Werten zustimmt. Das mag zu inneren Konflikten führen und zu einer Zerrissenheit zwischen den eigenen Überzeugungen und den gesetzlichen Vorgaben des neuen Landes. .
Indes ich mag allgemein Rechtsysteme nicht in seinem Allwissenheitsanspruch sehen. Weicht jemand in einer Diktatur bewusst von staatlichem Unrecht ab, so wird er in den Augen der Nachwelt nicht einmal zum Täter. (wenngleich sich die Gesellschaft schwer tut, wie im Falle der Dissertation aus der faschistischen Wehrmacht ....). Kollidieren gar zwei Rechtsauffassungen (göttliches Recht -Scharia) mit staatlichem Recht, so wird es für einem streng Gläubigen in der Tat schwer. Soll er nun die gemeinsame Schnittmenge beider Rechtsauffassungen nehmen, was aus Glaubensgründen ja eigentlich nicht geht?
Was nun, wenn jemand seine privaten Auffassungen als Handlungsvorlage nimmt? Wie ein Anders Breivik. Ist dieser Massenmörder einer verrückten Wahnvorstellung erlegen? Er selbst wollte die Tat ja als politisch motiviert verstanden wissen (tiefer Rechtsradikalismus). Ist dieses Motiv-Gespinst aus kranken und noch "gesunden" Vorstellungen überhaupt rechtsverbindlich in den Kontext "Schuldfähig versus schuldunfähig zu stellen. Als "Entweder dies oder jenes? Oder ist es vielmehr ein "Sowohl als auch" 60 % schuldfähig, 40 % schuldunfähig. Planmäßig vorgehen kann auch ein gesunder Mörder, aber auch ein Irrer. Ein Mischung von Plan und Spontanuität besteht vielleicht bei einem Amokläufer ....
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Thema: Ehrenmorde. Nicht nur in islamischen Ländern, sondern auch in Albanien durchaus noch üblich und i.R. toleriert. - Jedes Rechtsystem ist immer ein Spiegel der jeweiligen Gesellschaft, historisch, aber auch örtlich gesehen. Leider wird ein Ausländer, der aus einer archaisch strukturierten Männergesellschaft stammt, im Konfliktfall Probleme haben, aus diesen tradierten Prägemustern auszubrechen. Das mindert zumindest aus soziologischer Sicht seine Schuld.