ThomasausBerlin
Ritter Kadosch
- 14. Januar 2012
- 5.094
AW: Baha'i - fortschreitende Gottesoffenbarung
Zitat: Das "wir Baha'i" liest sich etwas verlogen von jemandem, der sich selbst außerhalb gestellt hat und mit den Institutionen einen Dauerstreit führt.
Es ist schon erstaunlich wie sehr Verleumdungen um sich greifen. In den Augen der Institutionen der Baha'i habe ich nur einen "Fehler" begangen - nämlich die Selbstherrlichkeit der Einzelpersonen zu hinterfragen, die diese Institutionen füllen. Ist das ein Fehler die Einzelmitglieder des Rates zu hinterfragen? Wenn ja - dann haben Einige die Religion die sie angeblich "verwalten", wohl nicht richtig verstanden....
Ich darf noch anfügen: Theoretisch ist es richtig dass jeder Gläubige in der Baha'i-Religion seinen Glauben selbst entwickelt, allein verantwortlich gegenüber Gott ist und selbstr das oberste Gremium der Baha'i, das Universale Haus der Gerechtigkeit, die Gebote die Baha'u'llah offenbarte, nicht abändern kann und darf. Theoretisch ist es auch richtig das es in der Baha'i-Religion keine "Priester" gibt, die die Worte Gottes verbindlich auslegen dürfen. Theoretisch - der Teufel steckt aber im Detail, in der Praxis nämlich.... Und in der Praxis interpretieren die Instutionen des Glaubens durchaus die getroffenen Auslegungen (von Abdul'Baha und Shoghi Effendi) und Gebote (Baha'u'llah) im Sinne eines theokratisch wirkenden Klerus. Das ist nicht weiter verwunderlich; laut Shoghi Effendie ist die Verwaltungsorganisation der Baha'i, die beispielgebend auch für säkulare Demokratie sein soll, etwas "nie dagewesenes" das erst aufgebaut und entwickelt werden muss. Und wenn man etwas "entwickelt", greift man zunächst mal auf die bekannten Anwendungs- und Verhaltensmuster zurück, die man dann zur Basis des Neuen erklärt. Menschlich ist das voll und ganz verständlich; das ändert aber nichts daran das man diese Entwicklung auch hinterfragen muss - egal ob als Baha'i oder Nicht-Baha'i.
Und hier zeigt sich das Problem - ich für meinen Teil "darf" eben nicht hinterfragen; als Baha'i bin ich eben in der Ausgestaltung und der Hinterfragung nicht "frei", sondern stehe unter der "Knute" des Nationalen Rates. Und der - hat sich ganz im Sinne der "Bestimmung an der langen Leine" sogar rechtlich abgesichert - man behauptet einfach dass der kritische Gläubige "die Institution "angreift" anstatt zu reflektieren dass das Verhalten der Einzelmitglieder kritisch hinterfragt wird - und schon bekommt man den "Stuhl vor die Tür gesetzt". Der Sache nach unsachliche Äusserungen bezüglich meiner Glaubensentwicklung - wie sie von dtrainer vorgetragen wurden und werden - tragen dann noch dazu bei, aus einem kritischen Baha'i das "Schreckgespenst des schwarzen Mannes in der Dunkelheit" zu entwerfen....
Theoretisch - kann sich der Einzelne der von Nationalen Rat bevormundet wird, beim Universalen Haus der Gerechtigkeit beschweren. Praktisch "läuft" diese Beschwerde nicht direkt zum UHG, sondern der Gläubige ist gezwungen seine Beschwerde über den Rat genau bei diesem Rat "einzureichen"; dieser sollte sie dann an das UHG übersenden. Wenn man aber von diesem Rat "den Stuhl vor die Tür gesetzt bekommen hat", wird die Beschwerde nicht an das UHG weiter geleitet, weil der Nationale Rat pro forma ja beschlossen hat, dass der Beschwerdeführer "kein Baha'i" mehr ist - und deshalb ist das UHG "pro forma nicht mehr zuständig.... Wenn so die bürgerlichen Freiheitsrechte in einer von Baha'i dominierten Welt "gestaltet" werden sollen - dann bin ich froh dass ich das nicht mehr erleben werde...
Zitat: Das "wir Baha'i" liest sich etwas verlogen von jemandem, der sich selbst außerhalb gestellt hat und mit den Institutionen einen Dauerstreit führt.
Es ist schon erstaunlich wie sehr Verleumdungen um sich greifen. In den Augen der Institutionen der Baha'i habe ich nur einen "Fehler" begangen - nämlich die Selbstherrlichkeit der Einzelpersonen zu hinterfragen, die diese Institutionen füllen. Ist das ein Fehler die Einzelmitglieder des Rates zu hinterfragen? Wenn ja - dann haben Einige die Religion die sie angeblich "verwalten", wohl nicht richtig verstanden....
Ich darf noch anfügen: Theoretisch ist es richtig dass jeder Gläubige in der Baha'i-Religion seinen Glauben selbst entwickelt, allein verantwortlich gegenüber Gott ist und selbstr das oberste Gremium der Baha'i, das Universale Haus der Gerechtigkeit, die Gebote die Baha'u'llah offenbarte, nicht abändern kann und darf. Theoretisch ist es auch richtig das es in der Baha'i-Religion keine "Priester" gibt, die die Worte Gottes verbindlich auslegen dürfen. Theoretisch - der Teufel steckt aber im Detail, in der Praxis nämlich.... Und in der Praxis interpretieren die Instutionen des Glaubens durchaus die getroffenen Auslegungen (von Abdul'Baha und Shoghi Effendi) und Gebote (Baha'u'llah) im Sinne eines theokratisch wirkenden Klerus. Das ist nicht weiter verwunderlich; laut Shoghi Effendie ist die Verwaltungsorganisation der Baha'i, die beispielgebend auch für säkulare Demokratie sein soll, etwas "nie dagewesenes" das erst aufgebaut und entwickelt werden muss. Und wenn man etwas "entwickelt", greift man zunächst mal auf die bekannten Anwendungs- und Verhaltensmuster zurück, die man dann zur Basis des Neuen erklärt. Menschlich ist das voll und ganz verständlich; das ändert aber nichts daran das man diese Entwicklung auch hinterfragen muss - egal ob als Baha'i oder Nicht-Baha'i.
Und hier zeigt sich das Problem - ich für meinen Teil "darf" eben nicht hinterfragen; als Baha'i bin ich eben in der Ausgestaltung und der Hinterfragung nicht "frei", sondern stehe unter der "Knute" des Nationalen Rates. Und der - hat sich ganz im Sinne der "Bestimmung an der langen Leine" sogar rechtlich abgesichert - man behauptet einfach dass der kritische Gläubige "die Institution "angreift" anstatt zu reflektieren dass das Verhalten der Einzelmitglieder kritisch hinterfragt wird - und schon bekommt man den "Stuhl vor die Tür gesetzt". Der Sache nach unsachliche Äusserungen bezüglich meiner Glaubensentwicklung - wie sie von dtrainer vorgetragen wurden und werden - tragen dann noch dazu bei, aus einem kritischen Baha'i das "Schreckgespenst des schwarzen Mannes in der Dunkelheit" zu entwerfen....
Theoretisch - kann sich der Einzelne der von Nationalen Rat bevormundet wird, beim Universalen Haus der Gerechtigkeit beschweren. Praktisch "läuft" diese Beschwerde nicht direkt zum UHG, sondern der Gläubige ist gezwungen seine Beschwerde über den Rat genau bei diesem Rat "einzureichen"; dieser sollte sie dann an das UHG übersenden. Wenn man aber von diesem Rat "den Stuhl vor die Tür gesetzt bekommen hat", wird die Beschwerde nicht an das UHG weiter geleitet, weil der Nationale Rat pro forma ja beschlossen hat, dass der Beschwerdeführer "kein Baha'i" mehr ist - und deshalb ist das UHG "pro forma nicht mehr zuständig.... Wenn so die bürgerlichen Freiheitsrechte in einer von Baha'i dominierten Welt "gestaltet" werden sollen - dann bin ich froh dass ich das nicht mehr erleben werde...
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