- Moderation
- #281
- 18. November 2007
- 22.505
Kleinkünstler können, mit verlaub, auch mal ein halbes Jahr Grundsicherung beziehen. Im Ggsatz zu Gewerbetreibenden haben sie in der Regel kein Kapital zu verlieren und können ansatzlos weitermachen, wenn es weitergeht.

Außerdem schon viel zu alt...

