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Der 17.7.1990 und die Auflösung der Art. 23 GG

Winston_Smith

Groß-Pontifex
15. März 2003
2.804
wenn das GG die Verfassung ist, es aber ausdrücklich als GG gemacht wurde (durch doktrin der alliierten) wieso wurde es 1990 nicht zur Verfassung?

Das GG ist doch unsere Verfassung! Es ist doch wurscht, wie das Ding heißt!

Frag wiki: Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) als Verfassung des deutschen Staates ist die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.

Wieso werden die deutschen Bürger nicht gefragt?

Ich glaube es war agentp, der bereits festgestellt hat, dass wir eine parlamentarische Demokratie haben. (Edit: Shishachilla hats auch festgestellt :))Das Volk hat also indirekt, durch Wahl seiner Vertreter, abgestimmt.

ws
 

Simple Man

Kanonenbootdiplomat
Teammitglied
4. November 2004
3.945
Viele scheinen immer ein Problem damit zu haben, dass Artikel 146 nicht angewendet wurde. Aber für den DDR-Beitritt zum Geltungsbereich des GG gab es nun mal zwei Möglichkeiten - Artikel 23 oder Artikel 146. Nach Artikel 146 hätte eine neue Verfassung ausgearbeitet werden können. Die Entscheidung gegen eine Neukonstituierung fiel im Grunde schon bei den ersten freien Wahlen in der DDR ... die Mehrheit der Bürger dort wählte die Parteien, die einen Beitritt mithilfe des Artikels 23 durchbringen wollten. Dementsprechend beschloss die Volkskammer im August 1990 schließlich den Beitritt zum Geltungsbereich des GG.

Dass Artikel 146 nicht angewendet wurde, bedeutet nun mal nicht, dass das GG ungültig ist. Das deutsche Volk hat durch wiederholte Wahlen auf Bundes- und Landesebene das GG als gültige Verfassung (indirekt) anerkannt. Und nach dem Generalvertrag 1955, der Notstandsverfassung 1968 und dem "Zwei-plus-vier"-Vertrage von 1990 ist Deutschland uneingeschränkt souverän.
 

Mr. Anderson

Vorsteher und Richter
24. Februar 2004
704
Filhote schrieb:
- Art 146 GG sagt das das GG bis zur Verfassungsbikdung bestehen bleibt.
Nun, es ist letztendlich wohl korrekter zu sagen, dass das "Grundgesetz" ein "Grundgesetz mit Verfassungscharakter" ist. Ob dies im formalen Sinne je geändert wird, ist vermutlich fraglich, denn es würde ja zumindest in der rechtlichen Praxis keinen Unterschied zum bisherigen Zustand bestehen. Aus Art. 146 folgt imho auch nicht, dass wir mit dem GG ein (im Vergleich zu einer "Verfassung") irgendwie minderwertiges Konstrukt besitzen.
- es kann sein das durch auflösung des Art 23 keinen Geltungsbeireich der BRD mehr gab und auch die DDR dadurch zu nichts beitreten konnte
Der Art. 23 legt aber nicht den "Geltungsbereich der BRD" fest (bin nichtmal sicher was Du damit meinst), sondern beschäftigt sich mit der Beitrittsmöglichkeit.
Du brauchst übrigens auch keinen Artikel 23, um den Geltungsbereich des GG festzulegen, zumal dieser bereits in der Präambel erwähnt ist. Dort sind alle Bundesländer aufgezählt.

-das DR wohl noch besteht, aber nur "teilidentisch mit der BRD war
Eher umgekehrt: die BRD war 1973 "teilidentisch" mit dem Deutschen Reich, und zwar bezogen auf das geografische Gebiet. Als völkerrechtliches Subjekt war sie laut Bundesverfassungsgericht jedoch identisch.

Simple Man schrieb:
Viele scheinen immer ein Problem damit zu haben, dass Artikel 146 nicht angewendet wurde.
Ich in gewissem Sinne auch. "Beitritte" finde ich bei weitem nicht so "heiß" ( ;) ) wie Abstimmungen über eine neue Verfassung.
 

Simple Man

Kanonenbootdiplomat
Teammitglied
4. November 2004
3.945
Mr. Anderson schrieb:
"Beitritte" finde ich bei weitem nicht so "heiß" ( ;) ) wie Abstimmungen über eine neue Verfassung.
Wobei ich mir eigentlich relativ sicher bin, dass die Mehrheit für ein "Weiter so" plädiert hätte ... warum auch nicht, es gibt ja nun wesentlich schlimmeres als unser GG ...
 

Winston_Smith

Groß-Pontifex
15. März 2003
2.804
Erlaubt mir eine kurze OT-Anmerkung:

Selten habe ich hier ein Topic gesehen, bei dem der Community-Gedanke so sehr zu erkennen war! :D

Da kommt ein neuer User und postet merkwürdige Dinge (Filhote, das ist nicht persönlich gemeint) und die ask1-Gemeinde klärt das alles recht schnell und gemeinsam.

Stark! :highfive:

ws

P.S. Hätte der Falunggong-spinner etwas länger durchgehalten, wäre das Thema wohl auch schnell erledigt gewesen. :twisted:
 

Filhote

Geselle
13. September 2005
28
Also was mich irgendwie grad im Bus beschäftigt hat (hmhmhm was mich so alles im Bus beschäftigt, seltsam) ist das der Art 23 ja wohl irgendwie aufgelöst wurde am 17/18 oder 29.7. 1990.

Nun ist aber der Einigungsvertrag am 3.10.1990 in Kraft getreten.

Ich entnehme mal das den "zweifelhaften" Seiten.

Das bedeutet dass durch Nichtbestehens des Geltungsbereichs, da der Art 23 aufgelöst war, daraus folgt auch die BRD an sich, auch nichts beitreten konnte zu etwas das es nicht mehr gab.

Wenn das so ist, dann mag es sein das alles folgende wohl gut durchstrukturiert ablieft. Aber halt ohne Grundlage

oder lieg ich da falsch?
 

Winston_Smith

Groß-Pontifex
15. März 2003
2.804
Das bedeutet dass durch Nichtbestehens des Geltungsbereichs, da der Art 23 aufgelöst war, daraus folgt auch die BRD an sich, auch nichts beitreten konnte zu etwas das es nicht mehr gab.

Sorry. Ich habe den Satz ca. 20mal gelesen, verstehe aber nicht was Du damit sagen willst... :gruebel:

Die Bundesrepublik hat doch nicht aufgehört zu existieren.

ws
 

Simple Man

Kanonenbootdiplomat
Teammitglied
4. November 2004
3.945
Quark, der Artikel 23 wurde 1992 durch den Europa-Artikel ersetzt, die Volkskammer der DDR hat am 23. August 1990 (mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 an) den Beitritt zum Geltungsbereich des Grundgesetzes erklärt.
 

Filhote

Geselle
13. September 2005
28
Da die BRD verfassungsrechtlich (festgestellt mit Urteil des Bundesverfassungsgerichtes) ihre Hoheit ausdrücklich „auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes“ bezog, war mit dem Grundgesetz auch das besatzungsrechtliche Mittel BRD aufgelöst. Seit diesem Zeitpunkt – 18.07.1990 – existiert das besatzungsrechtliche Provisorium namens „Bundesrepublik Deutschland “, das 41 Jahre lang die Belange für einen Teil des Deutschen Volkes treuhänderisch für die Westalliierten zu verwalten hatte, nicht mehr.

Es wird daran festgehalten, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches.“ (Urteile 2 Bvl. 6/56, 2 BvF 1/73, 2 BvR 373/83; BVGE 2,266 (277); 3, 288 (319 ff ); 5.85 (126); 6, 309, 336 und 363)
Gemeint ist das 2. Deutsche Reich (die „Weimarer Republik“), da das „3. Reich“ 1945 durch die Alliierten mit Aufhebung der verfassungsrechtswidrigen Gesetze der Nationalsozialisten aufgelöst worden war. Diese Urteile sind zwischenzeitlich zu keinem Zeitpunkt revidiert worden und auch nicht durch die geänderten politischen Verhältnisse in Europa hinfällig geworden.
Das besatzungsrechtliche Provisorium „Bundesrepublik Deutschland“ war und ist zu keinem Zeitpunkt identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“. Es konnte auch, da nicht souverän, zu keinem Zeitpunkt die Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches antreten.

Das Sozialgericht Berlin hat im Urteil einer Negationsklage vom 19.05.1992 (Aktenzeichen S 56 Ar 239/92) festgestellt, dass der sogenannte „Einigungsvertrag“ vom 31.08.1990 ( BGBl. 1990, Teil II, Seite 890) ungültig ist, da man nicht zu etwas beitreten kann, was bereits am 17.07.1990 aufgelöst worden ist.
Artikel 1 des sog. „ Einigungsvertrages“ besagt, dass die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes“ am 03.10.1990 Länder der „Bundesrepublik Deutschland“ werden. Da dieser Artikel jedoch bereits am 17.07.1990 durch die Alliierten aufgehoben war, konnte ein rechtswirksamer Beitritt der ehemaligen DDR zu diesem Zeitpunkt nicht mehr erfolgen. Somit konnte auch kein Bürger der ehemaligen DDR dem territorialen Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten.
Die Protokollerklärung zum „Einigungsvertrag“, die in den veröffentlichten Ausgaben meist fehlt, macht deutlich, dass sich die Vertragspartner sowohl der Fortgeltung alliierten Rechtes als auch der weiterhin ausstehenden Einheit von Deutschland als Ganzem bewusst waren:
„Beide Seiten sind sich einig, dass die Festlegung des Vertrags unbeschadet der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch bestehenden Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes sowie der noch ausstehenden Ergebnisse der Gespräche über die äußeren Aspekte der Herstellung der Deutschen Einheit getroffen werden.“
Alle seit dem 18.07.1990 von der erloschenen „Bundesrepublik Deutschland“ und deren Vertretern geschlossenen Verträge mit anderen Ländern und internationalen Organisationen sind rechtsungültig.
Sie sind daher weder für Bürger der nicht mehr existenten „Bundesrepublik Deutschland“, noch für Bürger des Staates Deutsches Reich, noch für die jeweiligen Vertragspartner bindend. Dies begründet auch in der EU die derzeitige Situation für die Vertragspartner Deutschlands.

Wenn ich das als Ausgangspunkt nehme dann ist alles weitere gesagt. Wenn.
 

Filhote

Geselle
13. September 2005
28
Simple Man schrieb:
Quark, der Artikel 23 wurde 1992 durch den Europa-Artikel ersetzt, die Volkskammer der DDR hat am 23. August 1990 (mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 an) den Beitritt zum Geltungsbereich des Grundgesetzes erklärt.

definitiv NEIN. das war mit Gültigkeit zum 31.8.1990

link folgt.. ich suche mom
 

Simple Man

Kanonenbootdiplomat
Teammitglied
4. November 2004
3.945
Hups ... :oops: ... du hast recht, ich hab da was durcheinander gebracht ...


Durch Artikel 4 des Einigungsvertrages vom 31.09.1990 wurde der Artikel 23 aufgehoben und am 21. Dezember 1992 wurde Europa-Artikel eingesetzt ...

Quelle: http://www.jura.uni-sb.de/Vertraege/Einheit/ein1_m0.htm


Ändert aber nix, wurde in der DDR ja schon im 23. August beschlossen, das ganze ...
 

Filhote

Geselle
13. September 2005
28
quellen is grad schlecht da ich im Studio bin und das meiste wie gesagt als doc oder pdf hab ich such mir zwar auch sachen zusammen aber hab grad nix da... und mach grad Sendung nebenbei :p
 

erik

Erlauchter Auserwählter der Fünfzehn
4. April 2004
1.002
Wir drehen uns im Kreis und wir können dir nicht bei deinen Problemen helfen, wenn du keine Fragen beantwortest.

Ich habe 2 einfache Fragen:

1) Wo wird behauptet Art GG 23 sei durch die Allierten aufgehoben worden?
(außer auf zweifelhaften Seiten)
BRING BITTE ENDLICH EINEN LINK DAZU ODER HÖR AUF DICH SEITENLANG ZU WUNDERN - DANKE!

2) Woher ist das offenischtlich gefälschte östereichische Ausweisfoto?
Siehst du ein, daß es gefälscht ist?

Jetzt warte ich auf Antworten.
 

Filhote

Geselle
13. September 2005
28
erik schrieb:
Wir drehen uns im Kreis und wir können dir nicht bei deinen Problemen helfen, wenn du keine Fragen beantwortest.

.....

Jetzt warte ich auf Antworten.

Zu 1. ich habe wie gesagt grad nur pdf's hier, hab grad eins bei mir aufn Server geladen: http://www.planet-unity.eu/diverses/attachment.pdf

zu 2. wenn du auf die URL des Bildes klickst weisst du ja wo es her ist (sagte ich aber schon), ob es gefälscht ist kann ich so nicht sagen. Auffällig duch die untersch. Schriften. Ja
 

Lazarus

éminence grise
10. April 2002
1.280
vielleicht kann in sachen Perso ja einer unserer Österreicher freundlichst für Klarheit sorgen? :roll:
 

Filhote

Geselle
13. September 2005
28
hab das gefunden:

mtbl1006_neuer_reisepass.jpg


oder da:

http://teacher.schule.at/print/Images/Pass.jpg
 

erik

Erlauchter Auserwählter der Fünfzehn
4. April 2004
1.002
Also die verschiedenen Schrifttypen scheinen ja Original zu sein. Wundert mich, aber ist wohl so.

Das verlinkte PDF ist ja wohl kaum als seriöse Quelle zu bezeichnen.
 

Filhote

Geselle
13. September 2005
28
Naja wenn du als seriöse Quelle eine staatliche meinst, denke ich dass die nicht zu finden sein wird. Da kann ich diese hier auch nichtals "seriös" abtun. Sogar die Sportseite meines nachbarn der 20 Jahre Fussball spielt und ne Hobby Fussball Seite aufzieht ist wohl im Vergleich zum VFB oder FCB wohl unseriös.

Ich hab mir viele Dokumente, Scans, Internetseiten angeschaut.

Aber wenn ich ehrlich bin erik, so wie du gestern reagiert hast, mit "ahhhhh das ist Falsch, Schurke, offenbare deine Fälschung und steh zu DEINEN Taten" sorry aber mit sowas kann ich auch wenig anfangen. So zeug steh in anderer Weise auch auf "unseriösen" Seiten.

ich denk man muss da für sich selbst viel entscheiden, ich finde den ZEB nicht soooo unseriös. Ich lauf aber deswegen nicht gleich blind hinterher oder fälle ein Urteil
 

agentP

Ritter Kadosch
10. April 2002
5.361
Mir fehlt immer noch die Begründung, warum krr.faq unseriös sein soll. Da wird eigentlich nichts behauptet, was nicht durch zig weitere überprüfbare und fachliche Quellen belegt wird. Das ist schon mal mehr, als man von den "Reichsseiten" sagen kann die ich kenne, wo dürftige Belege aufgebauscht werden oder aus irgendwelchen Sachverhalten Schlüsse an den Haaren herbeigezogen werden. Bestes Beispiel: Die Passgeschichte.
In Deutschland schreibt man unter Staatsangehörigkeit "Deutsch", in Österreich "Österreich" und in den USA "United States of America". Das sind schon 3 Varianten, nämlich einmal das Adjektiv, einmal der Rufname des Staates und einmal der volle Name des Staates. Grammatikalisch wie logisch korrekt, sind alle 3 Varianten.
Wenn man sich diese Praxis ansieht, dann scheint es wohl jedem Staat selbst überlassen zu sein, welche Form er wählt und ich gehe auch davon aus, dass es dafür keine internationalen Regeln gibt. Mir leuchtet also überhaupt nicht wein, was ich daraus ablesen können soll, außer, das die ersten 3 Staaten die ich hierzu betrachte 3 unterschiedliche Varianten wählen, wenn es um die Bezeichnung der Staatsangehörigkeit im Pass geht.
Da dann einfach mal so bei der deutschen Variante mittels Zirkelschluss eine passende Bedeutung hineinzulegen, das ist meiner Meinung nach hochgradig unseriös und für dieses Vorgehen gibt es zig Beispiele, die ja auf krr.faq oft genug aufgezeigt werden..
 

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