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Kug El Schreiber
Gesperrter Benutzer
- 5. Mai 2014
- 168
AW: Drohnen: Was spricht dafür, was dagegen?
Nüchtern betrachtet ist das eine logische Antwort auf die vom Nachbarn angesprochene Assymetrische Kriegsführung, der meistens technologisch weit hinterher hinkenden, anderen Kombatanten. Genauso logisch erscheint mir daher diese Aussage des Generalbundesanwalts, hinsichtlich der "zulässigen Kriegslist". Man würde sich ja selbst schwächen, wenn man seine eigene technische Überlegenheit ächtete.
Solange nicht zwei hochgerüstete, technochlogisch weit entwickelten Parteien sich mit Drohnen und anderen Robotern bekämpfen oder Zivilisten sich mit einer Art "technitisierten Exekutive" auseinander setzen müssen, ist die Drohnenkriegsführung, so wie sie sich derzeit uns darstellt, eine durchaus humanere Lösung als grossflächig ein ganzes Dorf platt zu bomben.
Die Streitpunktthemen der Verletzung der jwlg. Lufträume und die nicht wirklich stattfindende offizielle Kriegserklärung sind meiner Meinung nach Probleme der Politik und nicht der Ethik.
https://netzpolitik.org/2014/steuer...und-verzichtet-auf-stellungnahme-aus-den-usa/Einsatz von Kampfdrohnen ist laut Generalbundesanwalt eine “zulässige Kriegslist”
In einem Fall ist die Begründung zur Einstellung von Ermittlungen öffentlich gemacht geworden. Im Falle des aus Nordrhein-Westfalen stammende Bünyamin E. hieß es, seine Tötung ohne Gerichtsbeschluss sei “völkerrechtlich zulässig und damit strafrechtlich gerechtfertigt”. Die Begründung raubt jede Hoffnung auf ein deutsches Veto gegen den US-Drohnenkrieg: Ohne einen Beweis zu erbringen heißt es, Bünyamin E. sei ein Angehöriger “organisierter bewaffneter Gruppen” gewesen. Seine Tötung mit einer Rakete sei also in Ordnung gewesen. Die eingesetzte Waffengattung sei dabei unerheblich.
Eine Ächtung bestimmter Waffen, etwa in Bezug auf Drohnen, existiere nicht. Einsätze von Kampfdrohnen seien laut dem Generalbundesanwalt auch keine “Heimtücke”. Das Ausnutzen des “gegnerischen Überraschungsmoments” sieht der oberste deutsche Strafverfolger sogar als eine “zulässige Kriegslist”.
Nüchtern betrachtet ist das eine logische Antwort auf die vom Nachbarn angesprochene Assymetrische Kriegsführung, der meistens technologisch weit hinterher hinkenden, anderen Kombatanten. Genauso logisch erscheint mir daher diese Aussage des Generalbundesanwalts, hinsichtlich der "zulässigen Kriegslist". Man würde sich ja selbst schwächen, wenn man seine eigene technische Überlegenheit ächtete.
Solange nicht zwei hochgerüstete, technochlogisch weit entwickelten Parteien sich mit Drohnen und anderen Robotern bekämpfen oder Zivilisten sich mit einer Art "technitisierten Exekutive" auseinander setzen müssen, ist die Drohnenkriegsführung, so wie sie sich derzeit uns darstellt, eine durchaus humanere Lösung als grossflächig ein ganzes Dorf platt zu bomben.
Die Streitpunktthemen der Verletzung der jwlg. Lufträume und die nicht wirklich stattfindende offizielle Kriegserklärung sind meiner Meinung nach Probleme der Politik und nicht der Ethik.