- Ersteller
- #61
Ehemaliger_User
Beatus ille, qui procul negotiis.
- 10. April 2002
- 29.057
AW: Freimaurer – Kritik und Gegnerschaft
Hallo Mastermason!
Aso die blauen Logen, haben also gar nichts mit der Hochgradfreimaurerei zu tun.
Sorry wenn das für dich dumm war, dafür kannst du ja aufklären, du bist ja höchstwahrscheinlich FM.
Ich schlug also die erste Seite auf, wie Mastermason mir geraten hatte;
Die Loge als Geheimbund
<EM>„§ 306. Die Pflicht der Verschwiegenheit erfordert die größte Vorsicht, damit nicht nur die maurerischen Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhandlungen überhaupt den Uneingeweihten, sondern auch das Höhere denen Brüdern, welche auf einer niederen Stufe stehen, verborgen bleiben.
Alles dieses beschwöre ich mit dem festen unerschütterlichen Entschluß, es zu halten, ohne Unschlüssigkeit, geheimen Vorbehalt oder innere Ausflucht, unter keiner geringeren Strafe, als dass meine Gurgel durchschnitten, meine Zunge bei der Wurzel ausgerissen und im Sande des Meeres zur Zeit der Ebbe eines Kabeltaues Länge vom Ufer versenkt werde, wo Ebbe und Flut zweimal in 24 Stunden wechselt. So helfe mir Gott und erhalte mich standhaft in dieser meiner Verpflichtung des aufgenommenen Lehrlings.“ (Bruder Fischer, „Erläuterungen der Katechismen der Johannis-Freimaurerei“, I. Lehrlingskatechismus, Seite 38.)
Hallo Mastermason!
Aso die blauen Logen, haben also gar nichts mit der Hochgradfreimaurerei zu tun.
Sorry wenn das für dich dumm war, dafür kannst du ja aufklären, du bist ja höchstwahrscheinlich FM.
Ich schlug also die erste Seite auf, wie Mastermason mir geraten hatte;
Die Loge als Geheimbund
<EM>„§ 306. Die Pflicht der Verschwiegenheit erfordert die größte Vorsicht, damit nicht nur die maurerischen Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhandlungen überhaupt den Uneingeweihten, sondern auch das Höhere denen Brüdern, welche auf einer niederen Stufe stehen, verborgen bleiben.
Alles dieses beschwöre ich mit dem festen unerschütterlichen Entschluß, es zu halten, ohne Unschlüssigkeit, geheimen Vorbehalt oder innere Ausflucht, unter keiner geringeren Strafe, als dass meine Gurgel durchschnitten, meine Zunge bei der Wurzel ausgerissen und im Sande des Meeres zur Zeit der Ebbe eines Kabeltaues Länge vom Ufer versenkt werde, wo Ebbe und Flut zweimal in 24 Stunden wechselt. So helfe mir Gott und erhalte mich standhaft in dieser meiner Verpflichtung des aufgenommenen Lehrlings.“ (Bruder Fischer, „Erläuterungen der Katechismen der Johannis-Freimaurerei“, I. Lehrlingskatechismus, Seite 38.)
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