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Menschenrechte gelten auch für Kindsmörder Gäfgen

Adept

Erlauchter Auserwählter der Fünfzehn
11. Dezember 2010
1.009
AW: Menschenrechte gelten auch für Kindsmörder Gäfgen

Auge um Auge hört sich toll an. Aber welches Körperteil ist fällig, wenn man das Finanzamt belogen, auf der Bundesstraße zu schnell gefahren oder im Hallenbad vom Beckenrand gesprungen ist?

Du übertreibst doch total...Körperteile abhacken wenn man vom Beckenrand hüpft.
Das kommt also bei dir raus wenn du das Gedankenspiel konsequent zu ende spielst? ..auweia.
Wärst du denn dafür wenn du abstimmen könntest, oder wäre das deine Regel wenn es dein Badehaus wäre, wohl eher nicht.

Alles mögliche soll bestraft werden, obwohl gar kein Schaden entsteht.
Bestrafen soll aber der Richter/das Gesetz/die Allgemeinheit.....dahinter kann man sich so schön verstecken und seine Verantwortung abgeben.


Um auf Gäfgen zurückzukommen, natürlich ist das Gerechtigkeitsempfinden gestört und die Galle kocht hoch, wenn er nun zusätzlich zu dem Verbrechen, mit dem er Leid verursacht, Leben vernichtet, Menschenrechte, Menschenwürde und Gesetze mit Füßen getreten hat

Es hat überhaupt nichts mit den Füßen getreten.
Er zeigte nur einen Spiegel hoch und wir können uns darin sehen.
Manche haben sich halt erschrocken, aber sie werden es schnell wieder vergessen/verdrängen.
Eigentlich sollten wir uns schämen da von Gerechtigkeit zu sprechen...tun wir aber nicht, wir verteidigen es sogar und nennen es "zivilisierte" Gesetze.:grin:

Du willst keine Zivilisation. Also hau ab hier.
Diese Wut und Vertreibungsversuche sind Zwecklos.:grin:
Mach dir doch keine Sorgen, irgendwann wird auch der letzte naturverbundene Stamm Zwangs-zivilisiert worden sein, und aus seinem natürlichen Lebensraum entrissen.
Dann ist die Welt super...dann sind wir endlich alle gleich.

btw: Ihr könnt ja mal in eine Hyper-Zivilisationen reisen.
Vielleicht nach Tokio wo man jede Minuten über Lautsprechern gesagt bekommt wie man sich zu verhalten hat.
(Schonmal dort U-Bahn gefahren? Dort prasseln fast im Sekundentakt die korrekten Verhaltensregeln auf einen nieder)
Dort ist alles bis ins kleinste Detail geregelt, das würde euch sicher gefallen, in dieser perfekten Bienenstock/Borg Gesellschaft.
Dummerweise gibt es in Japan eine der weltweit höchsten Selbstmordraten(auch bei Kindern)....warum bloß? Ist doch alles zivilisiert geregelt.

Dafür werden Polizisten ausgebildet. Sie sind verpflichtet sich an geltendes Recht zu halten.

So einfach ist das also.
Gefühle ausschalten und wie ein Roboter dem Gesetz dienen.
Robocop?
 

Dirtsa

Meister vom Königlichen Gewölbe
15. Januar 2011
1.314
AW: Menschenrechte gelten auch für Kindsmörder Gäfgen

@Adept,
bist du sicher, dass du irgendetwas von dem verstanden hast, was deine Vorschreiber versucht haben auszudrücken?
Worauf willst du eigentlich hinaus?
 

dtrainer

Wiedergänger
17. Dezember 2008
10.562
AW: Menschenrechte gelten auch für Kindsmörder Gäfgen

Diese Wut und Vertreibungsversuche sind Zwecklos.:grin:
Mach dir doch keine Sorgen, irgendwann wird auch der letzte naturverbundene Stamm Zwangs-zivilisiert worden sein, und aus seinem natürlichen Lebensraum entrissen.
Dann ist die Welt super...dann sind wir endlich alle gleich.

btw: Ihr könnt ja mal in eine Hyper-Zivilisationen reisen.
Vielleicht nach Tokio wo man jede Minuten über Lautsprechern gesagt bekommt wie man sich zu verhalten hat.
(Schonmal dort U-Bahn gefahren? Dort prasseln fast im Sekundentakt die korrekten Verhaltensregeln auf einen nieder)
Dort ist alles bis ins kleinste Detail geregelt, das würde euch sicher gefallen, in dieser perfekten Bienenstock/Borg Gesellschaft.
Dummerweise gibt es in Japan eine der weltweit höchsten Selbstmordraten(auch bei Kindern)....warum bloß? Ist doch alles zivilisiert geregelt.
Herrlich, was dir so alles einfällt nur weil ich mir nicht die Ethik von Verbrechern geben lasse. Vertreibungsversuche? Vorschläge, mal zu besichtigen was du befürwortest.
So einfach ist das also.
Gefühle ausschalten und wie ein Roboter dem Gesetz dienen.
Robocop?
Gesetzestreuer Cop. Oder gefeuerter Cop.
 

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Menschenrechte gelten auch für Kindsmörder Gäfgen

Zivilisation
Zivilisation, einem Volk oder einer bestimmten Menschheit zugesprochen, umreißt:
  • Lebensbedingungen, die durch
    • arbeitsteilige Wirtschaft,
    • ein gewisses technisch-mechanisches Entwicklungsniveau,
    • eine geordnete Verwaltungsstruktur,
    • gewisse hochkulturelle Genauigkeit,
    • den Verzicht auf das Faustrecht
    • und einen gewissen materiellen Wohlstand gekennzeichnet sind,
Adept, streite es nicht länger ab: du bist ein Gegner der Zivilisation.
Deine Versuche, sämtliche Errungenschaften der menschlichen Entwicklung in den Schmutz zu ziehen
sind erbärmlich und lächerlich.
Was du beschreibst und offenbar anstrebst, ist das Leben in einer Gorillahorde.
Es gibt garantiert irgendwo auf dem Globus eine Ecke, wo du dich selbstverwirklichen kannst.
Hier nicht.
 

Lupo

Ritter Kadosch
3. Oktober 2009
6.321
AW: Menschenrechte gelten auch für Kindsmörder Gäfgen

Rache. Abgesehen davon, dass dieser Punkt im Fall Gäfgen nicht relevant ist, ist es schon eine groteske Vorstellung: Zwei kausal zusammenhängende Vergehen gleichen sich aus und die Welt ist wieder in Ordnung, weil am Ende beide Beiteiligte jeweils einmal Opfer und einmal Täter waren. Jemand, der niemals Täter werden will, ist dann der Dumme, oder? Schauderhaft!

Abgesehen davon, den entsprechenden Fall gab es ja auch schon: Marianne Bachmeier

In einem Rechtsstaat werden nun einmal zwei begangene Straftaten nicht gegeneinander aufgewogen, sondern getrennt verhandelt, und das ist gut so. Wobei die Umstände, die zu Frau Bachmeiers Tat führten, ja auch durchaus und ziemlich gravierend gewürdigt wurden. Ich weiß wirklich nicht, was es da am Rechtsstaat auszusetzen sein soll. Das Rechtswesen darf einfach keine Kausalketten des Unrechts (oder wie man das auch immer bezeichnen will) dulden oder gar als legitim betrachten - der Rechtsstaat hat die Aufgabe, Unrecht zu beenden, und nicht zu verewigen.

Das geht eben nur, wenn jedes Unrecht für sich betrachtet wird. Folglich ergeben sich im Fall Gäfgen drei unabhängig zu prüfende Tatbestände:


a) Der Mord an dem Kind
Hier ist Gäfgen zur maximal möglichen Strafe verurteilt worden, wobei keinerlei Erkenntnisse, die aus der rechtswidrigen Androhung von Schmerzen durch die Polizei verwertet wurden. Damit ist an dem Urteil nicht zu rütteln - etwas, was Gäfgen selbst wohl geflissentlich übersieht.

b) Die Androhung von Schmerzen durch die Polizei
Das Gericht hat eindeutig festgestellt, dass die Vorgehensweise der Polizei nicht nur einen Rechtsbruch, sondern auch einen Verfassungsbruch darstellt, der juristisch nicht zu rechtfertigen ist. Das Gericht hat jedoch die extreme persönliche Zwangslage, in der sich die Beamten befanden, beim Strafmaß und dessen Vollstreckung völlig anerkannt.

Ungemein lesenswert dazu ist die schriftliche Urteilsbegründung im 3. Link in Magnus Gäfgen . Das sind zwar 34 Seiten, aber danach ist man wirklich schlauer. Insbesondere wird auch plausibel erklärt, warum Analogien wie Notwehr oder zum "finalen Rettungsschuss" nicht greifen. Überzeugt mich und wieder was gelernt. Ich müsste jetzt ein paar Kleinigkeiten bei meinen beiden Beiträgen weiter oben überarbeiten.

c) Schadenersatz/Schmerzensgeld für Gäfgen
Es gibt nichts daran zu rütteln, dass Gäfgen während seiner Vernehmung Unrecht geschehen ist. Dann steht ihm auch entsprechend Schadenersatz zu. Sicherlich hat Gäfgen mit mehr gerechnet als mit kümmerlichen 3000,- EUR, mit denen er genauso viel anfangen kann wie ein Fisch mit einem Fahrrad. Immerhin ist er aber entschädigt worden und hat jetzt keinerlei Rechtfertigung mehr, sich als "Justizopfer" zu produzieren.

Im Summe:
1. Gäfgen bleibt wegen Mordes in einem besonders schweren Fall hinter Gittern. Das ist durch die Punkte b) und c) auch niemals in Frage gestellt worden. Passt.
2. Die Polizei hat keinerlei Recht und schon gar keinen Freibrief zum Foltern. Der Fall Gäfgen ist kein Präzedenzfall für künftige Gewaltanwendung bei polizeilichen Vernehmungen. Das persönliche Dilemma der Polizisten in diesem speziellen Fall ist beim Strafmaß voll berücksichtigt. Bei einem anders gelagerten Fall könnte es schon wieder ganz anders aussehen. Passt.
3. Gäfgen als Opfer des Vernehmungsfehlers ist hierfür entsprechend entschädigt worden ohne dass seine Mordtat auch nur ansatzweise relativiert wurde. Passt.

Ich wüßte jetzt beim besten Willen nicht, wo hier die Grenzen des Rechtsstaates aufgezeigt worden sein sollen, oder sich fundamentale Probleme des Rechtsstaats gezeigt hätten. Justizia kann bei der Urteilsformel "Im Namen des Volkes...." bei meinem Kästchen getrost einen Haken dran machen.
 

es könnte ja sein

Ritter vom Osten und Westen
22. September 2010
2.582
AW: Menschenrechte gelten auch für Kindsmörder Gäfgen

in der ganzen diskussion hier stört mich der begriff der "rache"

ich vergleiche es lieber mit ursache und wirkung

die ursache war, mord

die wirkung ist, freiheitsstrafe

kann man jetzt nicht auch das urteil der freiheitsstrafe, rache nennen?

im namen des volkes?
 

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Menschenrechte gelten auch für Kindsmörder Gäfgen

in der ganzen diskussion hier stört mich der begriff der "rache"

ich vergleiche es lieber mit ursache und wirkung

die ursache war, mord

die wirkung ist, freiheitsstrafe

kann man jetzt nicht auch das urteil der freiheitsstrafe, rache nennen?

im namen des volkes?
Die Ursache für die Tat liegt in Gäfgen.
Das tote Kind ist das Ergebnis.
Der Prozess soll die Tat aufklären.
Im Urteil wird eine Strafe für die Tat verhängt.
Ist der Täter uneinsichtig, wird er die gesamte Strafe verbüßen müssen.
Ist der Täter nicht fähig, sein Unrecht einzusehen, besteht die Möglichkeit,
ihn auch länger aus aus der Gesellschaft herauszuhalten.

Unser Rechtssystem basiert nicht auf Rache.
Da kannst du konstruieren wie du willst.
 

Lupo

Ritter Kadosch
3. Oktober 2009
6.321
AW: Menschenrechte gelten auch für Kindsmörder Gäfgen

Die Freiheitsstrafe ist, wie der Name schon sagt, eine Strafe und keine Rache.

Rache bestünde ja darin, dass man es dem Täter heimzahlt, indem man ihm ein ähnlich gelagertes Unrecht antut. Auge um Auge ... Man könnte jetzt sagen, selbst, wenn die Familie des Opfers den Täter umbringt, wäre es keine richtige Rache ... der Täter hätte es ja dann hinter sich und müsste die lebenslange Qual des sinnlosen Verlustes eines geliebten Menschen nicht ertragen. Das ist ja das eigentliche Leid, das den Hinterbliebenen widerfahren ist. Was wäre also in diesem Fall und unter diesem Aspekt eine "angemessene, also gerechte Rache", bei der dem Täter das gleiche Leid wie den Hinterbliebenen zugefügt wird?

Ich will's nicht weiter ausmalen, aber dass das alles völlig indiskutabel ist, dürfte klar sein. Zu glauben, dass die Wiedereinführung des Racheprinzips zu einer besseren Welt führt, ist ziemlich absurd.
 

Grubi

Moderator
Teammitglied
1. Juni 2008
6.686
AW: Menschenrechte gelten auch für Kindsmörder Gäfgen

Habe den Thread gerade mal nachgelesen, da hab ich glatt was verpasst, ihr habt hier ja alles vollgereihert...

Adept hatte den Punkt angesprochen dass die Opfer von Gewaltverbrechen nicht umhinkommen durch ihre Steuern unmittelbar für die Unterbringung, Therapie, Wiedereingliederung u.s.w. des Täters zahlen zu müssen.
Natürlich ist das ein Punkt der nicht viel mit Gerechtigkeit zu tun hat.
Die Therapie und begleitende Unterstützung zur Wiedereingliederung der Opfer in ein normales Leben müssen da schon in einem gewissen Verhältnis zueinander stehen.
In diesem Gewusel von Recht und Unrecht spielt das für das Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung schon eine Rolle.
Passiert das?
Wie wäre es mit Steuervorteilen für Verbrechensopfer um einen finanzillen Ausgleich zu schaffen?

Wenn man Tätern nicht ihr Handwerk legen kann weil die sich hinter einem Schutzwall von Gesetzen verschanzen können, dann ist das schon ein fürchterliches Dilemma.
Da halte ich schon einen gewissen individuellen Handlungsspielraum bei der Verbrechensaufklärung für notwendig.
Irgendein Polizist muss dann allerdings seinen Kopf hinhalten und bei Grenzüberschreitungen den Kopf hinhalten.

Das Problem ist dabei, dass ein Täter, alle beteiligten Personen zu Handlungen zwingt, die ohne das entsprechende Verbrechen nicht zur Debatte stehen würden.
Natürlich werden da Fehler gemacht, man kann nicht jede Verbrechensidee vorher in Rollenspielen durchgehen und fehlerfrei einstudieren.

Was ist eigentlich aus dem bösen Polizisten geworden, dem ist keiner wirklich böse oder?

Gruss Grubi
 
Zuletzt bearbeitet:

Lupo

Ritter Kadosch
3. Oktober 2009
6.321
AW: Menschenrechte gelten auch für Kindsmörder Gäfgen

Nö. Denen war noch nicht einmal das Gericht wirklich böse. Kann wirklich nur empfehen, einma die Urteilsbegrüngung durchzulesen.

Das Gericht legt ganz klar dar, dass die Androhung von Gewalt gegen Personen in Staatsgewahrsam nicht nur einen Rechts- sondern auch einen Verfassungsbruch darstellt, für den es keine juristischen Entschuldigungsgründe gibt.

Aber:

Trotz Vorliegens des Regelbeispiels sieht das Gericht jedoch im vorliegenden Fall
massive mildernde Umstände, die der Anwendung des erhöhten Strafrahmens vonsechs Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe entgegenstehen und ihn als unangemessen​
erscheinen lassen.
und im Endeffekt wurden die festgesetzten Geldstrafen nicht vollstreckt und zur Bewährung ausgesetzt:

In Anbetracht der aufgeführten besonderen Umstände hat die Kammer davon abgesehen,
die Angeklagten zu einer Strafe zu verurteilen. Vielmehr bleibt die Verurteilung​
zu einer Geldstrafe nach § 59 StGB vorbehalten.



P.S. Falls der Link zur Urteilsbegründung oben nicht funzt - dann den Einzelnachweis Nr. 3 in http://de.wikipedia.org/wiki/Magnus_Gäfgen aufrufen.
 

beast

Moderator
Teammitglied
23. Februar 2009
5.806
AW: Menschenrechte gelten auch für Kindsmörder Gäfgen

Wie `Lupo´ja schon bemerken konnte, harpert es doch vornehmlich an der Bildungs-Verweigerung mancher Zeitgenossen.

Texte, welche über einen Dreizeiler hinausgehen, werden geflissentlich überlesen...
 

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Menschenrechte gelten auch für Kindsmörder Gäfgen

Habe den Thread gerade mal nachgelesen, da hab ich glatt was verpasst, ihr habt hier ja alles vollgereihert...

Adept hatte den Punkt angesprochen dass die Opfer von Gewaltverbrechen nicht umhinkommen durch ihre Steuern unmittelbar für die Unterbringung, Therapie, Wiedereingliederung u.s.w. des Täters zahlen zu müssen.
Natürlich ist das ein Punkt der nicht viel mit Gerechtigkeit zu tun hat.
Die Therapie und begleitende Unterstützung zur Wiedereingliederung der Opfer in ein normales Leben müssen da schon in einem gewissen Verhältnis zueinander stehen.
In diesem Gewusel von Recht und Unrecht spielt das für das Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung schon eine Rolle.
Passiert das?
Wie wäre es mit Steuervorteilen für Verbrechensopfer um einen finanzillen Ausgleich zu schaffen?
Du kannst Kosten, die dir durch ein Verbrechen entstehen als außergewöhnliche Belastungen absetzen.
Da macht das Steuerrecht keinen unterschied zwischen Oderflut und Verbrechen.
Medizinische Behandlung und Therapie trägt die Solidargemeinschaft über die Krankenkassen.
Ausreichend und wirklich auf Verbrechensopfer ausgerichtete Unterstützung gibt es von staatlicher Seite eher nicht.
Der Staat fängt eben nicht alles auf.
Da gibt es einige, die mit ihren Problemen im Regen stehengelassen werden.

Wenn man Tätern nicht ihr Handwerk legen kann weil die sich hinter einem Schutzwall von Gesetzen verschanzen können, dann ist das schon ein fürchterliches Dilemma.
Da halte ich schon einen gewissen individuellen Handlungsspielraum bei der Verbrechensaufklärung für notwendig.
Dieser "individuelle Spielraum" ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Aber probier es doch einfach mal aus.
Ärger einen Polizisten, bis er dir eine aufs Maul haut.
Und dann verklag ihn.
Da stehen drei Kollegen von ihm, die schwören, daß du zuerst zugeschlagen hast. :egal:
Irgendein Polizist muss dann allerdings seinen Kopf hinhalten und bei Grenzüberschreitungen den Kopf hinhalten.
Ja, aber selten.
Hier in der Stadt hat ein Polizei-Bulli ohne Blaulicht einen Mann zum Krüppel gefahren.
Im Bulli saßen fünf Polizisten, die vor Gericht geschworen haben, daß Blaulicht und Sirene angeschaltet waren.
Der Richter hat den zivilen Zeugen, die das bestritten geglaubt.
Kommt nicht sehr oft vor.
 

beast

Moderator
Teammitglied
23. Februar 2009
5.806
AW: Menschenrechte gelten auch für Kindsmörder Gäfgen

Tag

Hier passiert nichts mehr weil anscheinend alles schon gesagt wurde.
[...]
Vor Gericht wird es wohl auch heißen....ein Menschenleben ist mehr Wert.
Dabei ist es das eben nicht, es ist eine Anmaßung.(anm.Nur für den Staat ist es mehr wert, denn der Mensch spielt das Geld ein)

Und dieses Verständnis ist in der modernen Zivilisation, samt seinen Bewohnern, fast völlig abhanden gekommen.

In diesem Sinne

Da es ja hier um Menschen-Rechte und nicht um die von Tieren geht, möchte ich dem lesenden Volk folgendes nicht vorenthalten.


Click hier...


[OTOP]Deine Weltanschauung wäre eher hier zu suchen? Oder mach einen Hummel-Thread auf und ich bin dabei.... :geifer:
...[/OTOP]
 
Zuletzt bearbeitet:

Grubi

Moderator
Teammitglied
1. Juni 2008
6.686
AW: Menschenrechte gelten auch für Kindsmörder Gäfgen

Mahlzeit

Volle Zustimmung, es kann einfach nicht sein dass jemand der unschuldig zum Opfer wird, damit konfrontiert werden soll, etwas zu tun was ihm angetan wurde.
Eine legalisierte Straftat im Grunde genommen, ich würde das nicht wollen und sehe darin auch keinen Nutzen.

Richtig lustig wird es wenn chronische Diebe ständig gemassregelt werden, wir beklauen uns dann alle gegenseitig, das wird bestimmt eine übersichtliche Angelegenheit.
Ich denke dass es für die Opfer nicht unwichtig ist sehr bald Abstand zum Täter zu bekommen, ausserdem gibt es in unserem Rechtssystem zu viele "abstrakte" Streitwerte die nicht mit Vergeltung gehandet werden können.

Gruss Grubi
 
19. August 2011
13
AW: Menschenrechte gelten auch für Kindsmörder Gäfgen

Grundsätzlich halte ich sehr viel von unserem Rechtssystem. Zumindest vom Prinzip. Darin ist festgelegt, dass ein mutmaßlicher STraftäter für seine angeblichen vergehen bestraft wird, wenn ein Gericht die Straftaten als erwiesen und vom Beklagten begangen ansieht. Dann ist der mutmaßliche Straftäter ein Straftäter, bis er seine Strafe antritt. Ab Antreten der Strafe, ist er kein Straftäter und auch kein Ex-Straftäter mehr, er ist ein normaler Bürger. Das schöne in unserem Lande ist, dass die Todesstrafe im Rechtssystem abgeschafft ist. Schließlich sollte niemand, auch kein Gericht sich anmaßen, über leben oder Tod zu entscheiden. Bestimmt gibt es Ausnahmen die vom System abweichen, wo der Tod einer Person gefordert wird (ein Beispiel wäre Wolfgang Grams). Doch auch dies ist eine Straftat, ebenso wie die Androhung von Gewalt gegenüber Wehrlosen. Und unser Rechtsstaat hat die Pflicht gegen solche Straftaten vorzugehen um die ersten zehn Artikel des Grundgesetzes zu schützen. Wo kämen wir denn da hin, wenn die Straftat von Person A die Straftat von Person B ungeschehen machen würde.
 

Sisgards

Gesperrter Benutzer
2. Juni 2010
1.178
AW: Menschenrechte gelten auch für Kindsmörder Gäfgen

Im Gegenteil: er durfte das auf keinen Fall. Eine Anklage ist die Folge.

Dafür werden Polizisten ausgebildet. [....]

Hallo Trainer,

durfte :egal:
gemacht hat er es trotzdem ,
da er nicht viel Spielraum hatte ,das Leben zu schützen.

Sie sind verpflichtet ja, aber wenn sie andere Menschen zusammen schlagen z.B.
ohne Grund ,eilen Kollegen zur Hilfe herbei.Um zu sagen ab und an an ,der andere hat zu erst geschlagen.
Wo ist da noch Recht ?

Ähm ,wahrscheinlich hast Du es nicht verstanden was meinte!
Wenn jetzt ein Opfer in das Urteil mit einbezogen wird ,finde ich das man gar nicht so schlecht.
Wenn das Opfer dann auch noch sagt sie will keine Strafe für ihn haben,
weil ihm vielleicht die Angst schon gereicht hat ,
und somit Strafe genug für ihn gewesen ist und er vielleicht nun bewußter durch das Leben geht.
Finde ich das eine gute Sache !

LG
Sis
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Menschenrechte gelten auch für Kindsmörder Gäfgen

Euch fällt wirklich gar nichts dazu ein, oder?
Mir fällt dazu ein, daß ich es als befriedigend empfinde, zu sehen, wie deine Ablehnung von Zivilisation und Kultur auf so wenig Verständnis stößt.
Vielleicht solltest du versuchen, aus den Reaktionen auf deine Menschenverachtung die richtigen Schlüsse zu ziehen.
Aber meine Hoffnung darauf ist eher nicht existent.

:hut:
 

dtrainer

Wiedergänger
17. Dezember 2008
10.562
AW: Menschenrechte gelten auch für Kindsmörder Gäfgen

Hallo Sis,

Wenn man das Opfer in die Rechtsprechung einbezieht wird es abstrus. Das Opfer ist schon belastet durch die Tat, nun wird es auch noch gezwungen Entscheidungen über Strafe/Strafmaß mitzutragen. Das macht aus Opfern Täter, von den emotionalen Folgen ganz zu schweigen.

Für den Täter bedeutet es daß es keine Rechtssicherheit mehr gibt, es hängt vom Opfer ab wie die Strafe aussieht. Das mag man als weniger wichtig ansehen, ich sehe aber nicht daß es eine Verbesserung wäre - also warum sowas machen?

Gruß
 

Sisgards

Gesperrter Benutzer
2. Juni 2010
1.178
AW: Menschenrechte gelten auch für Kindsmörder Gäfgen

Hi Trainer

finde ich nicht !
Denn wem wurde denn was angetan ?

Dem Opfer oder dem Staat ?

Der Staat nimmt eigentlich dem Opfer das Recht auch damit , mit der Sache ggf abzuschließen!
Und dann vielleicht auch gestärkt aus der Sache raus zugehen!

So könnten z.B aus Opfern keine Täter werden!

LG
Sis
 

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Menschenrechte gelten auch für Kindsmörder Gäfgen

Denn wem wurde denn was angetan ?

Dem Opfer oder dem Staat ?
In der Rechtssprechung geht es nicht darum, ob jemandem etwas angetan wurde,
sondern ob Übereinkünfte, Rechte und Regeln verletzt wurden.
Wir haben uns hierzulande zum Beispiel auf das Prinzip "Gewaltmonopol des Staates" geeinigt.
Der Staat, also seine offiziellen Vertreter dürfen Gewalt anwenden.
Deshalb muss ein Polizist dabei sein, wenn eine Tür geöffnet werden soll.
Es muss ein Richter beteiligt werden, wenn ein Mensch eingesperrt oder auch nur ans Bett gefesselt werden muss.
Die Vorstellung, daß der Staat einen Teil dieser Macht an ein Opfer delegiert, damit es sich an einem Täter rächen kann, steht in absolutem Gegensatz zu unserem Rechtssystem.
Absolut.
Der Staat nimmt eigentlich dem Opfer das Recht auch damit , mit der Sache ggf abzuschließen!
Und dann vielleicht auch gestärkt aus der Sache raus zugehen!

So könnten z.B aus Opfern keine Täter werden!
In diesen drei Sätzen stecken lauter Widersprüche und kein Hauch von Logik.
Sorry, aber keine Möglichkeit!
:hut:
 
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