- Moderation
- #81
- 18. November 2007
- 21.824
AW: Pegida
Das ist in einem modernen Nationalstaat nicht vermessen, sondern eine Selbstverständlichkeit. Nach moderner Auffassung gilt eine Rechtsordnung grundsätzlich für ein bestimmtes Gebiet und alle sich in diesem Gebiet aufhaltenden Menschen. Der Rahmen, innerhalb dessen sich bestimmte Gruppen ein eigenes Recht setzen können, wird von der Rechtsordnung jeweils festgeschrieben. Ärzte und Anwälte haben ein eigenes Standesrecht, weil ihnen die Rechtsordnung das gestattet. Die Rechtsordnung legt selbst fest, wie weit dieses Standesrecht gehen kann. Vgl. dazu auch das besondere Arbeitsrecht der Kirchen.
Nach mittelalterlicher Auffassung war das natürlich anders, und jeder trug sein Recht mit sich. Ein Franke war auch in Sachsen nach fränkischem Recht zu richten. Das erwies sich als vollkommen unpraktikabel.
Das ist in einem modernen Nationalstaat nicht vermessen, sondern eine Selbstverständlichkeit. Nach moderner Auffassung gilt eine Rechtsordnung grundsätzlich für ein bestimmtes Gebiet und alle sich in diesem Gebiet aufhaltenden Menschen. Der Rahmen, innerhalb dessen sich bestimmte Gruppen ein eigenes Recht setzen können, wird von der Rechtsordnung jeweils festgeschrieben. Ärzte und Anwälte haben ein eigenes Standesrecht, weil ihnen die Rechtsordnung das gestattet. Die Rechtsordnung legt selbst fest, wie weit dieses Standesrecht gehen kann. Vgl. dazu auch das besondere Arbeitsrecht der Kirchen.
Nach mittelalterlicher Auffassung war das natürlich anders, und jeder trug sein Recht mit sich. Ein Franke war auch in Sachsen nach fränkischem Recht zu richten. Das erwies sich als vollkommen unpraktikabel.