- Moderation
- #141
- 18. November 2007
- 21.819
Schrieb... Wer noch gleich?
Ich nehme an, die Verletzung der ukrainischen Verfassung bei Janukowitschs Absetzung wird eher dadurch gerechtfertigt, daß eine revolutionäre Situation herrschte und nur noch ein Schritt, der de facto durch die Flucht des Präsidenten und die Gehorsamsverweigerung der Sicherheitskräfte bereits vollzogen war, de jure nachvollzogen wurde, wobei für das verfassungsgemäße Verfahren keine Zeit blieb.
Das Mickymausreferendum auf der Krim wurde von einer fremden Macht durchgeführt, die die Krim in einem kriegerischen Akt besetzt hatte. Nur falls das in Vergessenheit geraten sein sollte.
Ich nehme an, die Verletzung der ukrainischen Verfassung bei Janukowitschs Absetzung wird eher dadurch gerechtfertigt, daß eine revolutionäre Situation herrschte und nur noch ein Schritt, der de facto durch die Flucht des Präsidenten und die Gehorsamsverweigerung der Sicherheitskräfte bereits vollzogen war, de jure nachvollzogen wurde, wobei für das verfassungsgemäße Verfahren keine Zeit blieb.
Das Mickymausreferendum auf der Krim wurde von einer fremden Macht durchgeführt, die die Krim in einem kriegerischen Akt besetzt hatte. Nur falls das in Vergessenheit geraten sein sollte.