- Moderation
- #241
- 18. November 2007
- 21.860
AW: Prostitution
Der hessische Verwaltungsgerichtshof hat die Frankfurter Sperrgebietsverordnung gekippt: Prostitution sei nicht mehr sittenwidrig, die Verordnung daher veraltet. Das Ordnungsamt möchte dennoch weiter gegen die Wohnungsprostitution vorgehen und hängt seinen Absichten ein sozialromatisches Mäntelchen um: Frankfurt möchte Wohnraum "schaffen", keine Bordelle. Die Umwidmung zu Amüsierbetrieben nimmt offenbar kinderreichen Arbeiterfamilien mit kranken Großmüttern Wohnraum weg. Daß die Prostitution bekämpft werden muß, scheint allen höchstrichterlichen Urteilen zum Trotz ein nicht hinterfragbares Axiom zu sein, aber über einen Vorwand wird man jetzt im Einzelfall nachdenken müssen. Ob es im Sinne der Richter ist, eine klare, wenn auch pauschale Regelung durch weitgehende Rechtsunsicherheit zu ersetzen?
Der hessische Verwaltungsgerichtshof hat die Frankfurter Sperrgebietsverordnung gekippt: Prostitution sei nicht mehr sittenwidrig, die Verordnung daher veraltet. Das Ordnungsamt möchte dennoch weiter gegen die Wohnungsprostitution vorgehen und hängt seinen Absichten ein sozialromatisches Mäntelchen um: Frankfurt möchte Wohnraum "schaffen", keine Bordelle. Die Umwidmung zu Amüsierbetrieben nimmt offenbar kinderreichen Arbeiterfamilien mit kranken Großmüttern Wohnraum weg. Daß die Prostitution bekämpft werden muß, scheint allen höchstrichterlichen Urteilen zum Trotz ein nicht hinterfragbares Axiom zu sein, aber über einen Vorwand wird man jetzt im Einzelfall nachdenken müssen. Ob es im Sinne der Richter ist, eine klare, wenn auch pauschale Regelung durch weitgehende Rechtsunsicherheit zu ersetzen?