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- #21
Bona-Dea
Gesperrter Benutzer
- 3. August 2010
- 5.616
AW: Psychiatrie: Tod statt Hilfe
Wegen dieser Problematik, gab es dann auch schon Änderungen im Betreuungsgesetz.
https://www.thieme-connect.com/ejou...oi/10.1055/s-2005-861704?locale=de&LgSwitch=1
Es muss natürlich ein Antrag beim VormG gestellt werden, damit dieses prüfen kann.
Bona, ich kenne das Dilemma, würde aber manchmal eine etwas andere Auslegung auch zu Gunsten der Betroffenen für gut heissen.
Sie verweigert jegliche Therapie und wird dann nach 2-3 Tagen wieder rausgelassen. Ergebnis gestern: Ein Totalschaden ohne Schwerverletzte (nur 2 Leichtverletzte).
Ob das nächstes mal auch so glimpflich abgeht?
Wegen dieser Problematik, gab es dann auch schon Änderungen im Betreuungsgesetz.
Betreuer und Bevollmächtigten soll über den neuen §1906a ermöglicht werden, die zwangsweise Zuführung des Betreuten zu einer ambulanten ärztlichen Heilbehandlung zu veranlassen, wenn diese zum Wohl des Betreuten notwendig ist. Die Notwendigkeit muss kausal dadurch gegeben sein, dass der Betreute aufgrund einer psychischen Krankheit oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Behandlung nicht erkennt oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann und die Gefahr besteht, dass er sich der Heilbehandlung entzieht. Die zwangsweise Zuführung ist nur mit zuvor erteilter Genehmigung des Vormundschaftsgerichts zulässig. Die Maßnahme ist unverzüglich zu beenden, wenn die Voraussetzungen des §1906a nicht mehr vorliegen; die Beendigung ist dem VormG unverzüglich anzuzeigen.
https://www.thieme-connect.com/ejou...oi/10.1055/s-2005-861704?locale=de&LgSwitch=1
Es muss natürlich ein Antrag beim VormG gestellt werden, damit dieses prüfen kann.