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Residenzpflicht spaltet Familien - "Duldung" - DDR??

G

Gelöschtes Mitglied 32188

Gast
Räumliche Beschränkung

Inhaber einer Duldung dürfen sich nach dem als Residenzpflicht bekannten § 61 AufenthG nur in ihrem Bundesland aufhalten. Der Aufenthalt und die Wohnsitznahme können in Einzelfällen weiter, zum Beispiel auf einen Landkreis, beschränkt werden. Die Ausländerbehörde kann das Gebiet auch erweitern, wenn geduldete Personen eine unbeschränkte Arbeitsberechtigung besitzen, Ausbildungszwecke dies erfordern oder die Erweiterung der Aufrechterhaltung der Familieneinheit dient. Für ein kurzfristiges Verlassen des Bundeslandes benötigt der Inhaber einer Duldung eine Verlassenserlaubnis; diese ist entbehrlich, wenn er Termine bei Behörden und Gerichten, bei denen sein persönliches Erscheinen erforderlich ist, wahrnehmen will (§ 12 Abs. 5 Satz 3 AufenthG).
https://de.wikipedia.org/wiki/Duldung_(Aufenthaltsrecht)



Vielleicht könnten wir mal die Idioten wegsperren, die solche Gesetze machen.
Ich kenne Leute, die nach über 30 Jahren in den Ungehorsam gehen, weil sie vielleicht bald sterben......wenn sie für die Fahrt ihr Insulin vergessen haben, müssen sie leider sterben oder in ihren LAndkreis zurückkehren....oder ein Arzt muss ein bisschen Flunkern....weil er MENSCHLICH ist.

Es wäre schon hilfreich, wenn GESETZE MENSCHLICHKEIT NICHT PER SE VERHINDERN WÜRDEN.

DAmit wäre ich für den Anfang schon vollkommen zufrieden.

Wer Hilfe braucht, möge bitte zu uns kommen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Nachbar

Ritter Kadosch
20. Februar 2011
5.095
AW: Residenzpflicht spaltet Familien - "Duldung" - DDR??

[...] Wer Hilfe braucht, möge bitte zu uns kommen.
Auch für den zugegeben unwahrscheinlichen Fall, daß dies je von Relevanz sein könnte, möchte ich an dieser Stelle dennoch anmerken, daß ich das nicht für eine gute Idee hielte.
Das Gegenteil, also das Wegbleiben, erscheint mir als ein viel klügerer Rat.
 
G

Gelöschtes Mitglied 32188

Gast
AW: Residenzpflicht spaltet Familien - "Duldung" - DDR??

Ich würd auch besser finden, wenn Du Dich nicht mehr äußern würdest.
 

ThomasausBerlin

Ritter Kadosch
14. Januar 2012
5.094
AW: Residenzpflicht spaltet Familien - "Duldung" - DDR??

...das ganze bisherige "Ausländergesetz" gehört gestrichen - niemand isr "Ausländer"...... Wenn ich mir das Gesetz ankucke - und ich hab' im Zusammenhang mit meiner Eheschliessung und 12 Jahre später mit meiner Scheidung mir dieses Gesetz bis zum Brechen 'reinziehen müssen - dann komme ich nicht umhin festzustellen dass hier neofaschistisches Gedankengut reichlich eingeflossen ist....
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.867
AW: Residenzpflicht spaltet Familien - "Duldung" - DDR??

Es gibt auch Menschen, die zeigen ab und zu einen Funken Dankbarkeit einem Staat und einer Gesellschaft ggüber, die so viel für sie getan haben und bis heute tun. Und Du? Du hältst weiter loyal zu Deinen falschen Freunden, die Dich mit Schulden und Strafverfahren haben sitzen lassen und beißt die Hand, die Dich füttert.
 

ThomasausBerlin

Ritter Kadosch
14. Januar 2012
5.094
AW: Residenzpflicht spaltet Familien - "Duldung" - DDR??

Es gibt auch Menschen, die zeigen ab und zu einen Funken Dankbarkeit einem Staat und einer Gesellschaft ggüber, die so viel für sie getan haben und bis heute tun. Und Du? Du hältst weiter loyal zu Deinen falschen Freunden, die Dich mit Schulden und Strafverfahren haben sitzen lassen und beißt die Hand, die Dich füttert.

1. Meine Ehefrau - hat mich nicht "in die Scheisse geritten".
2. IM GG steht: "Die Würde des Menschen ist unantastbar". Für Alle. Das AuslG geht davon aus, dass nur Inländer Anspruch auf Würde haben.
3. "Die Gesellschaft", die "soviel für mich getan hat" - hat als erstes meinen Besuch des Gymnasiums verhindert. "Niedere Beamtenkinder" haben da nix zu suchen, war die Auffassung "der Gesellschaft"..... 9 Jahre später war das hessische Schulgesetz soweit geändert, das wenigstens meine Schwester Abitur machen durfte...
4. Mich "füttert" niemand. Ich habe mir meine Kenntnisse, meine Fähigkeiten, meine Patente mühsam erarbeitet. Im Laufe meines Berufslebens habe ich mir meine Knochen "für die Gesellschaft", für das hochgelobte BIP ruiniert; jetzt, wo ich aus Alters- und Krankheitsgründen nicht mehr "kann", habe ich ein Anrecht auf SGB II Leistungen !
5. Die Tatsache dass es unter "deen Anderen mit nicht EU-Pass" auch Gauner bis hin zu Verbrechern gibt, bedeutet nicht dass zwangsläufig alle ohne EU-Pass Gauner und Verbrecher wären. Es gilt zu differenzieren.....
 

dtrainer

Wiedergänger
17. Dezember 2008
10.562
AW: Residenzpflicht spaltet Familien - "Duldung" - DDR??

9 Jahre später war das hessische Schulgesetz soweit geändert, das wenigstens meine Schwester Abitur machen durfte..
Das interessiert mich jetzt, habe ich doch in '69 Abitur in Wiesbaden gemacht, und hätte da der Stand meines Vaters eine Rolle gespielt, wäre das wohl nicht möglich gewesen. Was genau hat sich da geändert und wann?
 

ThomasausBerlin

Ritter Kadosch
14. Januar 2012
5.094
AW: Residenzpflicht spaltet Familien - "Duldung" - DDR??

Gerne, mein Freund, aber eher "privat" oder als extra Thread - sonst sprengt das hier den Rahmen.....
 

dtrainer

Wiedergänger
17. Dezember 2008
10.562
AW: Residenzpflicht spaltet Familien - "Duldung" - DDR??

Ach so. Hattest Du das nicht selbst hier angeschnitten? Antworte ruhig, das Thema ist nun mal da.
 

Telepathetic

Groß-Pontifex
1. Juli 2010
2.972
AW: Residenzpflicht spaltet Familien - "Duldung" - DDR??

Thomas, vielleicht wurde Dir die Aufnahme auf das Gymnasium verweigert, wei Du nicht die entsprechenden Leistungen vorweisen konntest und es nicht absehbar gewesen ist, dass sich Deine Leistungen auf Gymnasialniveau verbessern würden? Das ist ein normaler Vorgang. Ich meine, von dem, was ich hier auf WV so von Dir lese, erhalte ich den Eindruck, dass Du Dich häufig ungerecht und vor allem vorsätzlich ungerecht behandelt fühlst.
 
G

Gelöschtes Mitglied 32188

Gast
AW: Residenzpflicht spaltet Familien - "Duldung" - DDR??

Ich habe gestern erfahren, dass für Kinder von Asylbewerbern ein Anreiz auf Deutschen Ausweis geschaffen wurde, indem die Kinder bestimmte Noten in "Hauptleistungsfächern" bringen müssen.

Könnte hier nicht eine paradoxe Wirkung eintreten ; Anreiz = Leistungsdruck = Schreibblockade

?

weiss leider nicht, wo im Asylrecht sowas steht;
 

dkR

Großmeister aller Symbolischen Logen
10. April 2002
3.142
AW: Residenzpflicht spaltet Familien - "Duldung" - DDR??

Zu erwarten dass Kinder in der Schule was lernen ist schon eine echte Zumutung.
 

Telepathetic

Groß-Pontifex
1. Juli 2010
2.972
AW: Residenzpflicht spaltet Familien - "Duldung" - DDR??

Ja, wie gut, dass heutzutage den Eltern der Klageweg freisteht, um die Noten der Kinder zu verbessern.
 

dkR

Großmeister aller Symbolischen Logen
10. April 2002
3.142
AW: Residenzpflicht spaltet Familien - "Duldung" - DDR??

Am Ende finden die später noch einen Job! Wie furchtbar!
 

Telepathetic

Groß-Pontifex
1. Juli 2010
2.972
AW: Residenzpflicht spaltet Familien - "Duldung" - DDR??

Wo kommen wir denn hin, wenn plötzlich Kinder zu selbstständigen Erwachsenen werden sollen, die Verantwortung für ihr eigenes Handeln übernehmen können?!
 

dkR

Großmeister aller Symbolischen Logen
10. April 2002
3.142
AW: Residenzpflicht spaltet Familien - "Duldung" - DDR??

Ja! Dann braucht man garkeinen staatlichen Vollbetüdeler, wie sollen so Arbeitsplätze geschaffen werden? Völlig unverantwortlich!
 

ThomasausBerlin

Ritter Kadosch
14. Januar 2012
5.094
AW: Residenzpflicht spaltet Familien - "Duldung" - DDR??

Thomas, vielleicht wurde Dir die Aufnahme auf das Gymnasium verweigert, wei Du nicht die entsprechenden Leistungen vorweisen konntest und es nicht absehbar gewesen ist, dass sich Deine Leistungen auf Gymnasialniveau verbessern würden? Das ist ein normaler Vorgang. Ich meine, von dem, was ich hier auf WV so von Dir lese, erhalte ich den Eindruck, dass Du Dich häufig ungerecht und vor allem vorsätzlich ungerecht behandelt fühlst.

Ich bin auf das damalige Verfahren erst gestossen nachdem mein Väterchen verstorben war und ich die elterliche Wohnung ausräumen musste... In meinem Jahrgang war das so dass zum Ende des viertzen Grundschuljahres die Prüfung zur "Zulassung" zu weiterführenden Schulen anstand. Mein Grundschulzeugnis aus dieser Zeit wies "einser" und "zweer" auf; lediglich im Sport hat' ich "ausreichend" (4) (schwimmen und radfahren stand nicht auf dem Lehrplan, und "Ballspiele" sind schlecht mit Kurzsichtigkeit - man sieht den Ball so spät.... :-) ), ach ja, und in den "Kopfnoten" (Ordnung) stand auch ne 4......

In der schriftlichen Bewertung der weiterführenden Schule (Gymnasium in Schwalbach) stand: ".... kann dem Unterricht mühelos folgen, wirkt aber stellenweise "unlustig"..... Angesichts seiner Herkunft scheint es geraten zu sein, ihn zunächst auf die Mittelschule zu schicken und nach Abschluss der Mittelstufe kann er sich auf dem zweiten Bildungsweg zur Gymnasialreife qualifizieren...". ..... Wegen "...angesichts seiner Herkunft..." haben meine Eltern ernsthaft eine Klage erwogen, mich u.a. zum Intelligenztest in eine Frankfurter psychologische Praxis geschickt - mit dem Ergebnis dass ich nach damaligen Masstäben eine IQ von 136 vorweisen konnte. Letztlich war's für meine Eltern aber zeitlich wie finanziell "nicht zu stemmen" das Land Hessen, vertreten durch das Schulamt des Regierungsbezirkes Darmstadt, zu verklagen - tja, und soi blieb's halt letztlich bei der "Mittleren Reife" ohne Studiermöglichkeit.....

Natürlich hätt' ich im Laufe der Jahre noch das Abi nachholen können..... das Problem das ich dabei hatte und teilweise immer noch habe: "Mathe" ist ohne Taschenrechner nicht unbedingt mein "Lieblingsfach" (ich kann mir allgemein Zahlen schlecht merken. brauche aber einen "Bezug" zu Zahlen um mathematische Formeln zu verstehen. Verstehe ich den Sinn der Formel anhand der konkrten Zahlen nicht - ist die Formel für mich "kryptisches Geschmiere"; ich kann damit nix anfangen. In meiner Lehre hat's eine ganze Zeit lang gedauert bis ich mit den Formelberechnungen zu Getriebeabstufungen "klar gekommen bin"......) - und wozu soll ich bitteschön Latein lernen, wenn ich eh' weder Medizin, noch Theologie studieren will.....

Irgendwann hat sichj mal herausgestellt, dass ich zu den "Hochbegabten" gehöre - woraus sich einige schulische und ausbildungsmässige Schwierigkleiten erklären lassen... Von "Hochbegabten" hat man in meiner Schulzeit noch keine Ahnung gehabt; da galten viele Hochbegabte einfach als "faul"...... was meinen "Werdegang" auch nicht gerade erleichtert hat... ;-)

Ich habe ein ausgeprägtes Gerechtigkeitsempfinden, Nachbar, und ich habe im Laufe der letzten 57 Jahre gesehen dass Ungerechtigkeit nicht nur mir widerfährt und widerfahren ist, sondern sehr vielen Menschen "in diesem unserem Lande". Und sehr vielen Menschen geschieht aktuell noch viel mehr an Ungerechtigkeit als mir geschehen ist - ich hab ein Dach über'm Kopp und muss nicht vor'm LEA in Zelten schlafen.... Ich kann wieder an einem Patent arbeiten, während der studierte Ingeneur aus Syrien oder aus dem Irak verzweifelt darauf warten muss, überhaupt mal an einem Tisch sitzen zu dürfen, um an einem Patent zu arbeiten..... Insoweit geht's mir also "gut", aber sich mit dem zufrieden zu geben was einem "zugewiesen" wird, ist - ausser im rein materiellen Bereich - nicht so mein Ding.... (rein materiell kann ich durchaus 30 Tage lang von Nudeln mit Ketchup leben - um die Kohle zusammen zu halten, damit ich die Teile für mein Patent bezahlen kann....).

Ich will jetzt nicht soweit gehen "dem Staat" (inkl. der EU) vorsätzliches Ungerectigkeitsstreben zu unterstellen - ich gehe eher davon aus das Ungerechtigkeit durch Unachtsamkeit entsteht. Und diese Unachtsamkeit registriere nich sehr wohl - ich kann Dir tausende an "real existierenden Beispielen" nennen, in denen Unachtsankeit zu Ungerechtigkeit geführt hat. Wenn's denn was nutzen würde..... aber es nutzt ja nix; wer von der Unachtsamkeit direkt oder indirekt profitiert, wird natürlich nicht "achtsam" sein wollen.....
 
G

Gelöschtes Mitglied 32188

Gast
AW: Residenzpflicht spaltet Familien - "Duldung" - DDR??

Im letzten Grundschuljahr wurde ein seitenlanger Intelligenztest mit uns gemacht, dessen Ergebnis wir nie erfahren haben. Auch nicht meine Mutter.

Jahre später, gerade auf dem Gymnasium, hatten wir sozusagen "Tutoren" aus der Oberstufe. "Schlümpfe" hießen die.
Einer von denen hatte lange Haare und wohnte später gegenüber.
Der machte nach dem Abi so eine Art freiwilliges soziales Jahr und arbeitete in der relativ nahe gelegenen Psychiatrie.
Dort hab ich mit dem Jugenchor gesungen :xmas:.

So intensivierte sich kurzzeitig noch mal der Kontakt - rein freudschlaftlich.

Er studierte inzwischen Psychologie und bot mir an, einen Intelligenztest zu machen.

Ich weiss, dass ich bei räumlichem Vorstellungsvermögen abkacke...aber alles andere lief gefühlt für mich wie Butter.....
DAs Ergebnis hab ich echt vergessen - aber er fiel fast vom Stuhl.

Ich glaube, es war so um 130.

Der Konderpsychiater, zu dem ich unseren Sohn schleppen musste, weil er in der SChule auffällt...z.B. bei netten Kreisrunden vor den Schulferien mit der allzeit beliebten Frage "wo fahrt ihr denn hin?" (hab ich GEHASST, weil fast nie weggefahren....) hat er zu einem schüchternen Mädchen gesagt "in die Psychiatrie"...rückblickend ist es so, als habe er zu mir gesprochen.

Das Mädchen ist inzwischen freiwillig einen Jahrgang zurückgetreten - das war allerdings auch so geplant.

Der Kinderpsychiater fragte, ob jemand der Elterngeneration hochbegabt sei - da hab ich gesagt, wenn, dann mein Mann. Hat er aber nicht locker gelassen.....

ich hab KA - jedenfalls schreibt dieser Doc nebenbei Krimis, die er auf der Theke liegen hat und in der Praxis vertickt:razz:.
 

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