- Moderation
- #121
- 18. November 2007
- 21.824
Ich bin sehr froh, dass es die RAF gab.
Es könnte sich hier um ein Vergehen der Billigung von Straftaten handeln, strafbar nach § 140 StGB mit Geldstrafe oder Haftstrafe bis zu drei Jahren. Moralisch muß man nichts dazu sagen.
Und nein, das sind nicht "die Mittel des Faschismus". Das haben auch Kommunisten immer schon so gemacht.