Genau, sie ist sogar nicht nur "de facto", also zu Deutsch "tatsächlich", sondern auch "de jure" die Verfassung, weil sie rechtlich alle Merkmale einer Verfassung hat, denn die ist laut Definition: "V. bezeichnet die meist in einer Urkunde niedergelegte Grundordnung eines politischen Gemeinwesens" Quelle: Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik .
.![Rolling Eyes :roll: :roll:](/styles/default/xenforo/smilies/icon_rolleyes.gif)
.
![Rolling Eyes :roll: :roll:](/styles/default/xenforo/smilies/icon_rolleyes.gif)