Dann ist die Ansage, man sei gegenüber dem Herren nicht auskunftspflichtig, ja auch schon eine Auskunft. Am besten gar nix sagen?Man ist der GEZ gegenüber nur zu einer Auskunft verpflichtet wenn man empfangsbereite Geräte vorhält.
Glaube ich nicht. Ist ja nicht die Polizei.Habe neulich erst irgendwo gelesen, dass man verpflichtet ist, sich gegenüber der GEZ zu identifizieren
Wir kaufen nichts an der Tür
Ist der PC jedoch mit einer TV-/Radio-Karte ausgerüstet, ist das Gerät - unabhängig von einem Internet-Zugang - grundsätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da die TV-/Radio-Karte ein Rundfunkempfangsteil und der PC somit ein Rundfunkempfangsgerät ist.
Shishachilla schrieb:bin aber auch echt ne arme Sau, muss immer meine Mutter besuchen zum Radio hören!?!