- Moderation
- #81
Shishachilla
Gesperrter Benutzer
- 10. April 2002
- 4.639
Ja wie soll das denn gehen? Du kannst ja nicht gleichzeitig zwei Vollzeitjobs ausüben.was wenn du als doppelter Staatsbürger dann in beiden Ländern gleichzeitig eingezogen wirst zum Wehrdienst ?
Des Weiteren gibt es die Wehrpflicht im Sinne des Wehrdienstes/Grundausbildung in Deutschland schon seit ein paar Jahren nicht mehr. Und es sieht nicht danach aus als würde man die Entscheidung umkehren wollen. Und das ist auch gut so.
Außerdem ist man, sofern ich mich richtig erinnere, vom Wehrdienst im Spannungsfall befreit wenn man diesen bereits in einem anderen Land geleistet hat. Außerdem noch wenn man verheiratet ist, Kinder hat, in Ausbildung ist etc.pp.
Also der von dir genannte Fall sieht für mich uneintretbar aus.