- Moderation
- #661
- 22. Februar 2005
- 2.047
AW: gezielte Desinformatin im WV-Forum?
Hammerhead, du benötigst ein Gegenkonto für deine Zinsen. Immernoch, egal wie sehr du mit den Ohren wackelst, es ändert sich nicht daran. (Ausnahmen bildet hier der Kram mit den Kontokorrenten...mittlerweile kapiert was das ist?)
Und bevor du dich wieder windest, nur nochmal zur Erinnerung: wir waren bei Kontokorrenten, danach bei Tagesgeldkonten und jetzt schon bei Lebensversicherungen. Irgendwie hast du keine klare Linie bei deinen Gesabbel.
Warum genau legst du dein Geld nicht an und wartest bis sich dein Kapiltal verdoppelt hat? Darauf erwarte ich immernoch eine antwort.
Und eine Gewinnbeteiligung hat überhaupt nicht mit Zinsen zu tun. REIN GARNICHTS! Auch wenn du durch deinen misserablen Vergleich versuchst es zu definieren. Und zu deinem TAGESGELDKONTO da oben: Lies doch bitte noch mal die Gesetze zum Zinseszins. BITTE !
Edit: da du es ja eh nicht machst, hier der auszug aus wiki:
Rechnes doch mal durch, bei der Durschnittlichen Inflation bekommst du auch mit 1,5% Zinsen UND ZINSESZINSEN am ende weniger Geld raus als du einbezahlt hast. Deine Kaufkraft sink nämlich. Allein das zeigt ja schon das du dich damit wenig bis nicht beschäftigst...
Und anbei ein Aufruf an die so heissgeliebten stillen Mitleser: Schreibt Hammerhead doch mal das er Müll erzählt. Bitte bitte, er diskreditiert EUCH mit seinen Behauptungen, nämlich das ihr zu blöd seid um solch simple Gedankengänge zu überprüfen.
Hammerhead, du benötigst ein Gegenkonto für deine Zinsen. Immernoch, egal wie sehr du mit den Ohren wackelst, es ändert sich nicht daran. (Ausnahmen bildet hier der Kram mit den Kontokorrenten...mittlerweile kapiert was das ist?)
Und bevor du dich wieder windest, nur nochmal zur Erinnerung: wir waren bei Kontokorrenten, danach bei Tagesgeldkonten und jetzt schon bei Lebensversicherungen. Irgendwie hast du keine klare Linie bei deinen Gesabbel.
Warum genau legst du dein Geld nicht an und wartest bis sich dein Kapiltal verdoppelt hat? Darauf erwarte ich immernoch eine antwort.
Und eine Gewinnbeteiligung hat überhaupt nicht mit Zinsen zu tun. REIN GARNICHTS! Auch wenn du durch deinen misserablen Vergleich versuchst es zu definieren. Und zu deinem TAGESGELDKONTO da oben: Lies doch bitte noch mal die Gesetze zum Zinseszins. BITTE !
Edit: da du es ja eh nicht machst, hier der auszug aus wiki:
Und das Gesetz, WICHTIG IST VORALLEM PUNKT 2 !!Diese für Kreditnehmer bedeutsame Gefahr hatte der Gesetzgeber erkannt. Das BGB verbietet generell die Berechnung von Zinseszinsen (§ 248 Abs. 1 BGB), indem es derartige Rechtsgeschäfte für nichtig erklärt. Nur Kreditinstitute sind von diesem Verbot ausgenommen (§ 248 Abs. 2 BGB). Mit dem Verbot soll eine übermäßige, schwer durchschaubare Zinskumulation gerade auch im Verzugsfall (§ 289 Satz 1 BGB) verhindert werden[1]. Deshalb dürfen Verzugszinsen von rückständigen Zinsen nicht berechnet werden. Der frühere Ausnahmebehelf des unabdingbaren Kündigungsrechts bei hohem Zins (§ 247 Abs. 1 BGB alter Fassung) ist seit 2002 zu einer neuen darlehensrechtlichen Verbraucherschutzvorschrift (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB) umgestaltet und ausgebaut worden[2]. Weitere Ausnahme des generellen Verbots von Zinseszinsen ist das Kontokorrent, dessen besondere Rechtsfolge die Befreiung vom Zinseszinsverbot darstellt (§ 355 Abs. 1 HGB). Das Zinseszinsverbot wäre beim Kontokorrent ein massives Hindernis für die Erreichung seines Vereinfachungs- und Vereinheitlichungszwecks[3]. Denn im Kontokorrentverhältnis werden (nur) die am Schluss der Abrechnungsperiode nicht beglichenen Zinsen in den neuen Saldo eingestellt und mitverzinst.
Der Gläubiger kann als Schadensersatz nach § 286 Abs. 1, 289 Satz 2 BGB Zinsen von Verzugszinsen verlangen, wenn er den Schuldner wegen rückständiger Verzugszinsbeträge wirksam in Verzug gesetzt hat[4]. Der BGH war hier der Auffassung, dass das Zinseszinsverbot in § 289 Satz 1 BGB (das auch mit der Beendigung eines Kontokorrentverhältnisses eingreift) nur die „gesetzlichen" Verzugszinsen betreffe; ein Schadensersatzanspruch wegen verzögerter Zinszahlung sei aber, wie sich aus der Regelung des § 289 Satz 2 BGB ergebe, auch insoweit nicht grundsätzlich ausgeschlossen.
Perlen vor die Säue, ich weiß... Deshalb für dich: Es ist Banken und Kaufmännern im allegmeinen erlaubt dir für DEIN KAPITAL Zinseszinsen zu berechnen (NICHT FÜR DEINE SCHULDEN; NUR !!!!!! FÜRS KAPITAL). Das ist praktisch ein Marketinggag, die schenken dir einfach Geld damit du Kunde wirst...§ 248 BGB - Zinseszinsen
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Buch 2 (Recht der Schuldverhältnisse)
Abschnitt 1 (Inhalt der Schuldverhältnisse)
Titel 1 (Verpflichtung zur Leistung)
(1) Eine im Voraus getroffene Vereinbarung, dass fällige Zinsen wieder Zinsen tragen sollen, ist nichtig.
(2) Sparkassen, Kreditanstalten und Inhaber von Bankgeschäften können im Voraus vereinbaren, dass nicht erhobene Zinsen von Einlagen als neue verzinsliche Einlagen gelten sollen. Kreditanstalten, die berechtigt sind, für den Betrag der von ihnen gewährten Darlehen verzinsliche Schuldverschreibungen auf den Inhaber auszugeben, können sich bei solchen Darlehen die Verzinsung rückständiger Zinsen im Voraus versprechen lassen.
Rechnes doch mal durch, bei der Durschnittlichen Inflation bekommst du auch mit 1,5% Zinsen UND ZINSESZINSEN am ende weniger Geld raus als du einbezahlt hast. Deine Kaufkraft sink nämlich. Allein das zeigt ja schon das du dich damit wenig bis nicht beschäftigst...
oha, angst?Grundsaetzlich sollten mir angedrohte Sperren im WV, egal sein.. ..aber irgendwie brauch ich glaub gar nichts sagen, sondern nur auf den Verstand der neutralen Leser
Und anbei ein Aufruf an die so heissgeliebten stillen Mitleser: Schreibt Hammerhead doch mal das er Müll erzählt. Bitte bitte, er diskreditiert EUCH mit seinen Behauptungen, nämlich das ihr zu blöd seid um solch simple Gedankengänge zu überprüfen.
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