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Baha'i

dtrainer

Wiedergänger
17. Dezember 2008
10.562
AW: Baha'i

Tja Grubi, da werden wir uns nicht einig werden. Ein Toleranzbegriff der Inhalte unbeachtet läßt, ist leer, nur Floskel.
Ich zitiere mal aus dem GN-Forum (eine Muslima die einen Christen heiraten will)
Yili schrieb:
Das alles hilf nicht,die fingen an mit mord wir werden ihn umbringen usw...ausziehen kann ich nicht,da dies niemals zulassen,die kontrollieren mich jeden Schritt den ich mache

Und da postulierst du wir sollten uns verhalten wie Parteien die eine Koalition eingehen.
Tut mir leid, wir unterscheiden zwischen der göttlichen Lehre und der Organisation. Die Lehre war einmal rein und gut, aber was daraus gemacht wurde schreit zum Himmel. Wer das akzeptiert hat den Geist Baha'u'llah's nicht verstanden und sollte nicht eintreten. Wir betrachten alle Menschen als Teile einer einzigen großen Familie. Mit Organisationen die ausgrenzen, bekämpfen, bedrohen, gar morden, kann es keine Gemeinschaft geben.
Der Preis wäre, die Baha'i-Religion zu korrumpieren, daß sie ihre eigenen Ziele nicht vertritt.
Damit wäre sie überflüssig.

@Jäger,
Wenn ich Dich recht verstehe, haben seine Nachfolger also der Bahai-Religion eine Verwaltungsstruktur gegeben, von der sie einen mehr oder weniger beträchtlichen Teil der Bahai ausschließen. Nun gut, sicherlich waren sie dazu berufen. Was bedeutet es denn, eine Mitgliedschaft "ruhen zu lassen"?

Wir schließen keinen von der Verwaltungsstruktur aus, wie kommst du auf die Idee? Der Entzug der administrativen Rechte ist ein letztes, extrem selten angewandtes Mittel. Ich schrieb ja schon der Fall daß jemand z.B. katholisch und Baha'i zugleich sein möchte, kommt praktisch nicht vor. Das liegt an inhaltlichen Differenzen die sich schon geschildert habe.
Ich war bei der GR-Beratung mit Freidenker nicht dabei. Es dürfte bedeuten daß er nicht öffentlich als Repräsentant der FM auftreten sollte. Seine Loge kann er gern weiterhin besuchen und mit den Brüdern zusammen kommen.

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:

Bona-Dea

Gesperrter Benutzer
3. August 2010
5.616
AW: Baha'i

ich gehe mal davon aus, dass wir hier immer von den traditionellen Bahais reden. Denn nicht mal diese neue Religion ist sich in ihren kleinen Reihen einig und hat schon nach so kurzer Zeit drei Zerwürfnisse erlebt.




Warum arbeiten denn traditionelle Baha` i nicht mit den Reformbaha` i oder den orthodoxen Baha` i zusammen". Nun, die Positionen untereinander sind momentan unüberbrückbar. Reformbaha` i und orthodoxe Baha` i lehnen die administrativen Organe von uns mittlerweile komplett ab - und für uns sind diese Organe existenzieller Bestandteil unseres Glaubens. Da liegen buchstäblich Welten zwischen uns... und natürlich liegen auch viele Verletzungen, viel Trauer über diese getrennten Entwicklungen zwischen uns. Das hat mittlerweile Ausmasse angenommen - bei denen ein verständiger Mensch nur noch den Kopf schütteln kann: Traditionelle wie Reform- und Orthodoxe Baha` i bezeichnen sich gegenseitig als "Bündnisbrecher" und diese Bezeichnung alleine schliesst schon einen vorsichtigen Kontakt untereinander aus -

Baha` i-Kritik - Oase des Friedens
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.819
AW: Baha'i

Und damit stellt sich die Frage, was Ursache und was Wirkung ist. Ich räume ein, daß diese Frage, letztlich die Frage nach inneren Widersprüchen in einer Religion, für einen Atheisten eine rein akademische ist. Vielen Dank.
 

dtrainer

Wiedergänger
17. Dezember 2008
10.562
AW: Baha'i

Wenn du einen Widerspruch darin siehst daß man Verstöße gegen eine Ordnung die man selbst freiwillig akzeptiert hat, sanktioniert, kann ich dir nicht folgen. Wenn sich nicht wiederholen soll was früheren Religionen passiert ist - nämlich daß sie zum reinen Lippenbekenntnis ohne jede Wirkung verkommen -muß man schon darauf achten daß die Regeln eingehalten werden.

Da es hier aber um wesentliche Widersprüche zwischen unseren Lehren und den z.B. der Kirche geht, ist das Problem eher theoretischer Natur. Ich war schon in mehreren Geistigen Räten, und ein solcher Fall war nie auf der Tagesordnung, auch nicht der Entzug der administrativen Rechte.

Ein Gebot das nicht durchgesetzt wird, existiert nicht wirklich...
 

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Baha'i

Ein Gebot das nicht durchgesetzt wird, existiert nicht wirklich...
Bei dem Satz sind mir mehrere Logikschaltkreise durchgebrannt.
Ich glaube ja gerne, daß du das unproblematisch siehst.
Aber eine Organisation sollte man schon nach dem beurteilen, was in ihrem Regelbuch steht
und nicht damit, ob sie die Regeln anwendet.
 

dtrainer

Wiedergänger
17. Dezember 2008
10.562
AW: Baha'i

Bei dem Satz sind mir mehrere Logikschaltkreise durchgebrannt.
Ich glaube ja gerne, daß du das unproblematisch siehst.
Aber eine Organisation sollte man schon nach dem beurteilen, was in ihrem Regelbuch steht
und nicht damit, ob sie die Regeln anwendet.

Wie wärs denn mal mit den Inhalten? Immer wird hier an administrativen Details herum gekrittelt. Es ist nun mal unvereinbar :
"es gibt Gerechte und solche die zur Hölle fahren"
"Heil ist ausschließlich durch (jesus, Mohammen, Buddha...) erreichbar"

und

"Die Erde ist nur eine Heimat und alle Menschen ihre Bürger"

- da hilft kein argumentieren, die Einen grenzen aus, definieren gute und verlorene Menschen, und die Anderen sehen alle ohne Unterschied als Teile einer einzigen Familie.
Das paßt nicht zusammen, und wenn hier noch zehn Seiten vollgetippt werden.
Die Regeln werden angewandt. Es ist nur, weil dieser Widerspruch nun wirklich nicht schwer zu begreifen ist, extrem selten. Mir ist (seit 1972 dabei) kein einziger Fall bekannt.

Du kannst die Regeln nur verstehen wenn du verstehst was dahinter ist....
 

Bona-Dea

Gesperrter Benutzer
3. August 2010
5.616
AW: Baha'i

Hallo dtrainer;
Wie wärs denn mal mit den Inhalten? Immer wird hier an administrativen Details herum gekrittelt. Es ist nun mal unvereinbar :
"es gibt Gerechte und solche die zur Hölle fahren"
"Heil ist ausschließlich durch (jesus, Mohammen, Buddha...) erreichbar"
Heil Bahai? Zur Hölle fahren die, die andere dahin schicken wollen, diese drei Religionen haben nun wirklich nicht zum Weltfrieden beigetragen.

und
"Die Erde ist nur eine Heimat und alle Menschen ihre Bürger"
Japp, aber ein Kosmopolit wird sich nicht nur auf Monotheisten als Brüder berufen.
- da hilft kein argumentieren, die Einen grenzen aus, definieren gute und verlorene Menschen, und die Anderen sehen alle ohne Unterschied als Teile einer einzigen Familie.
Die Bahais schließen die nicht monotheistischen Religionen aus und berufen sich auf ihre angeblich göttliche Berufung.

Das paßt nicht zusammen, und wenn hier noch zehn Seiten vollgetippt werden.
Die Regeln werden angewandt. Es ist nur, weil dieser Widerspruch nun wirklich nicht schwer zu begreifen ist, extrem selten. Mir ist (seit 1972 dabei) kein einziger Fall bekannt.

Du kannst die Regeln nur verstehen wenn du verstehst was dahinter ist....
Liste von Religionen und Weltanschauungen

Die Liste der verschiedenen Religionsgruppierungen ist dermassen lang, das der absolutistische Wahrheitsanspruch einer einzigen Religion schon lächerlich ist.
 

dtrainer

Wiedergänger
17. Dezember 2008
10.562
AW: Baha'i

Was für sinnfreie Kommentare.
Zumal "mein Reich ist nicht von dieser Welt..."
Hallo dtrainer;

Heil Bahai? Zur Hölle fahren die, die andere dahin schicken wollen, diese drei Religionen haben nun wirklich nicht zum Weltfrieden beigetragen.
Nett, wie du Nähe zu den Nazis suggerieren möchtest "Heil" :plemplem:
Weltfrieden? Zu Mohammeds, Jesus', Moses' Zeiten? Wovon redest du? Das war doch gar kein Ziel. Allen dreien ging es zunächst um die Überführung von Stammeskulturen auf die nächsthöhere Ebene, also Völkergemeinschaften, Nationen. mehr war wirklich nicht erreichbar. Jesus hat das auch ausdrücklich so gesagt...:k_schuettel:
Zumal "mein Reich ist nicht von dieser Welt..." säkulare Ziele nicht im Vordergrund standen...

Japp, aber ein Kosmopolit wird sich nicht nur auf Monotheisten als Brüder berufen.

Die Bahais schließen die nicht monotheistischen Religionen aus und berufen sich auf ihre angeblich göttliche Berufung.
Falsch. Hinduismus und Buddhismus zählen zu den anerkannten Religionen.

Die Liste der verschiedenen Religionsgruppierungen ist dermassen lang, das der absolutistische Wahrheitsanspruch einer einzigen Religion schon lächerlich ist.
Absolutistischer Wahrheitsanspruch? Wo denn? Bitte belegen (Zitat)

Wie wäre es wenn du nicht so tun würdest als wüßtest du nicht, daß diese Vorwürfe gar nicht zutreffen? Wieviele Lügen denn noch?
 
Zuletzt bearbeitet:

Harrypotter

Erhabener auserwählter Ritter
8. Mai 2009
1.166
AW: Baha'i

Jesus über sein Wiederkunft:
" Er wird mich verherrlichen".
Da frage ich mich, müsste er nicht sagen " Ich werde mich verherrlichen" ?????
Seine Wortwahl ist doch unlogiesch oder ?
 

ThomasausBerlin

Ritter Kadosch
14. Januar 2012
5.094
AW: Baha'i

Moin, moin zusammen - ich bin der Neue....kritischer Baha'i, seit über zehn Jahren im Clinch mit "meiner" Administration...
Ich wurde im Laufe meiner "Baha'i-Geschichte" ein paar mal in die lokale Vertretung der Baha'i gewählt, nennt sich "Örtlicher Geistiger Rat". Und ich gestehe - ich war für den "Job" genausowenig geeignet wie die Mehrzahl meiner Ratskollegen und -Kolleginnen. Wir wussten zuwenig über unseren eigenen Glauben, waren aber "im Ausgleich" dazu auch viel zu begeistert - nicht gerade gute Veraussetzungen um tatsächlich als "Dienstleister an der Gemeinde" zu arbeiten.

Der erste grosse Fehler der die gesamte Leitungsebene der Baha'i durchzieht ist der Umstand, dass die Basisadministration - örtliche Geistige Räte - sich nicht bewusst ist welche Funktion sie in der Baha'i-Gemeinde überhaupt ausübt. Da geht's nicht nur um "Lehrprojekte", da geht's auch nicht nur darum die Rituale für Trauungen oder Scheidungen oder Sterbefälle durchzuführen.... im eigentlichen Sinne geht's daraum ein gutes basisdemokratisches Klima, ein gutes freundschaftliches Verhältnis unter den Gläubigen zu schaffen und für gute, freundschaftliche und frei von Eigennutz gekennzeichnete öffentliche Kontakte zu sorgen. Gerade was die Ausübung der Basisdemokratie angeht - hapert's da gelegentlich... Die "Regeln" die von den "übergeordneten Instanzen" (Nationaler Rat, Globaler Rat - heisst Universales Haus der Gerechtigkeit") aufgestellt wurden, sowie die Basisregeln durch Baha'u'llah, erläutert von Abdul'Baha und Shoghi Effendi, lassen manche (viele?) Freunde in "Ehrfurcht erstarren" und gleichzeitig lösen sie durch die Missinterpretation dieser Regeln gerade durch die wechselnden Nationalen Räte und das ebenso turnusmässig wechselnde "Universale Haus" eine regelrechte "Berührungsangst" zu politischen Parteien, zu Bewegungen und Initiativen aus. Das dauert manchmal Jahre bis der einzelne Baha'i von seiner Administration die "Erlaubnis" bekommt, an einem freien Netzwerk ungebundener humanitärer Organisationen mitzuarbeiten (vor 30 Jahren dauerte es 4 Jahre bis den Baha'i "erlaubt" wurde bei "amnesty international" mitzuarbeiten - nur mal so als Beispiel. Ein Baha'i der heute "attac" beitritt, hat unter Umständen "Probleme"....). Die Örtlichen Räte schieben gerne ihre Verantwortungsbereiche an den Nationalen Rat ab, der wiederum nimmt seine eigenen Verantwortungsbereiche nur unzureichend war und wartet in der Regel erst mal auf das "o.k." des Universalen Hauses. Das gestaltet die interne Glaubenspolitik nicht unbedingt transparenter oder gar flüssiger....

Einer meiner "Vorredner" hat hier die Sache mit dem Entzug der administrativen Rechte angesprochen. Nun, ich schreib' Euch mal wie das läuft:

Vor 12 Jahren habe ich eine Frau aus Bosnien geheiratet - nicht aus Liebe, sondern weil diese alleinstehende Frau mit ihren 4 Kindern, die allesamt in Deutschland gross geworden sind (na gut damals waren sie noch recht klein...)auf Grundlage unseres faschistoiden "Ausländergesetzes" in den Slum von Bijellina abgeschoben werden sollte. Meine Frau ist Muslima, ich Baha'i - kein Problem. Viele der bosnischen Muslimen "habens nicht so mit allen Regeln des sunnitischen Islams"; auf Feierlichkeiten wird kräftig Slibowitza getrunken, die örtliche Spezialität von Bijellina ist ein knochenharter, luftgetrockmeter Schweineschinken (aba lecka... kann ich euch sagen...) und der Imam kommt zur Beschneidung des ersten Jungen (wenn überhaupt), zur Hochzeit und zur Beerdigung - und das war's dann mit "sunnitischem Islam".

Die Baha'i-Regeln zur Eheschliessung sind recht kurz: Die Ehepartner müssen "sich selbst" finden, aber die Eltern müssen ihre Einwilligung zur Ehe geben und die Ehe muss formell vor dem örtlichen Geistigen Rat geschlossen werden. Beide einfachen Baha'i-Regeln waren für uns nicht einzuhalten: Erstens weil meine Frau trotz Eheschliessung immer noch konkret von Abschiebung bedoht war - das hat 3 Jahre Stress mit den Verwaltungsgerichten benötigt, 20.000 DM an Rechtsanwaltkosten gefressen, da war absolut nicht die Zeit und das Geld da um nach Bijellina zu fahrenn und von den Schwiegereltern ein Schriftstück zu holen, dass die mangels Bildung nicht verstanden. Und meine Schwiegereltern, vorallem meine Schwiegermutter hatte andere Schwierigkeiten - an Tuberkulose erkrankt, das Geld aus der Verwandschaft zusammenkratzen damit sie in Zagreb/Kroatien im Krankenhaus behandelt werden kann - und dann kommt der "Schwabo" mit unverständlichem Papier an.... Ich habe das Papier in Bijellina in den Müll geschmissen und stattdessen das Auto gekauft, mit dem wir meine Schwiegermutter nach Zagreb fahren konnten...Im Krankenhaus von Zagreb ist sie dann gestoerben und wegen dem Faschismus der sich in Deutschland "Ausländergesetz" nennt, konnte meine Frau noch nicht mal zur Beerdigung ihrer Mutter fahren....

Mit "Baha'i-Eheschliessung" war es also nix - egal, ich habe mich "geoutet" und beim Nationalen Rat um die vorrübergehende Niederlegung meiner administrativen Rechte gebeten. Dem wurde entsprochen - aber in einem unverschämten Tonfall, so als wäre ich durch die Heirat plötzlich zum "Abschaum der Baha'i" geworden. Meine Baha'i-Freunde meinen zwar dass ich da was fehlinterpretiere - na ja, was soll's.... Die "aufenthaltsrechtlichen Schwierigkeiten" meiner Frau sind beseitigt (sie arbeitet im Deutschkurs an der Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft), wir sind mittlerweile einvernehmlich geschieden und immer noch die gleichen guten Freunde die wir vorher auch waren.

Zwischendurch habe ich beim Nationalen Rat angefragt, unter welchen Bedingungen ich meine administrativen Rechte zurück bekommen würde. Die Antwort hat sich in meinem Gehirn "eingebrannt": "...Sie müssen Ihrer Verfehlung demütig bereuen und Ihre Verhältnisse "ordnen". Im Klartext: Das ich eine Restfamilie vor der Abschiebung bewahrt habe, muss ich demütig bereuen - denen geht's ja wohl zu gut!

Ich habe diese Geschichte mehrfach im Netz in den Foren in denen ich mitarbeite verbreitet - was dazu führte dass der frühere Freund und Administrator der "Geistigen Nahrung" mich bei gemeinsamen Freunden als "einer der Krieg gegen die Administrationen führt" anschwärzte. Bei den gemeinsamen Freunden - auch Baha'i - hat dasw nicht immer so geklappt wie der gute Saed sich das vorgestellt hat....Aber der Mann hat halt auch eine "gute Reputation" unter den Baha'i; war er doch der erste Baha'i der ein interreligiöses Baha'i- Forum aus dem Boden gestampft hat. Und wem glaubt man eher in einer Auseinandersetzung - dem "guten Baha'i" oder dem "abgewatschten Baha'i".....

Aktuell bereite ich auf Basis des deutschen Vereinsgesetzes eine Klage gegen den Nationalen Geistigen Rat der Baha'i vor. Die haben mich "aus der Mitgliedsliste gestrichen", weil ich meinen Disput mit ihnen öffentlich gemacht habe. Nur: Nach den eigentlich gültigen baha'i-Regteln (nach Baha'u'llah, Abdul'Baha und Shoghi Effendi) geht das so einfach nicht, und nach dem Vereinrecht dem die Baha'i-Administration als gemeinnütziger Verein unterliegt, geht das schon gar nicht....

Viele meiner Baha'i-Freunde schütteln nur noch den Kopf wenn sie die Story mitbekommen - und beten dafür dass "der göttliche Ratschluss" auch mal im nationalen Zentrum der Baha'i in Langenhain/Taunus "zu Gast sein darf". Ich vermute mal, das hat Gott in Seiner Weisheit auch einen "Aloisius" geschickt, der mit den "göttlichen Ratschlüssen" im Gepäck bei "Rippche, Kraut unn Äppelwoi" im "gemalte Haus" in Frankfurt/Main versacjkt ist....
 

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Baha'i

Danke mal - für den etwas sehr offenen Bericht - kennen wir aber - denke ich, von vielen Glaubenslehren.
Ja Fundamentalisten gibt es wohl überall.

Andere Frage: Warum willst du zu den Bahai zurück?

Kenne ich auch von Katholiken
- wenn Katholiken "exkomminiziert" werden...
nur wo liegt da das Problem.
Oder denkst du - ohne einer Zugehörigkeit - kein Paradies.
:gruebel:Muss noch hinzufügen, ich gehöre keiner Religionsgemeinschaft an - bin aber sehr gläubig -

Wenn du in Ethik/Religionsunterricht eine 1 bekommst - ist doch das auch keine Garantie
- in den Himmel/Paradies zu kommen.
 

dtrainer

Wiedergänger
17. Dezember 2008
10.562
AW: Baha'i

Hallo Thomas, und willkommen im Forum...
Moin, moin zusammen - ich bin der Neue....kritischer Baha'i, seit über zehn Jahren im Clinch mit "meiner" Administration...
Ich wurde im Laufe meiner "Baha'i-Geschichte" ein paar mal in die lokale Vertretung der Baha'i gewählt, nennt sich "Örtlicher Geistiger Rat". Und ich gestehe - ich war für den "Job" genausowenig geeignet wie die Mehrzahl meiner Ratskollegen und -Kolleginnen. Wir wussten zuwenig über unseren eigenen Glauben, waren aber "im Ausgleich" dazu auch viel zu begeistert - nicht gerade gute Veraussetzungen um tatsächlich als "Dienstleister an der Gemeinde" zu arbeiten.
Dir ist aber schon klar daß es sich um Gemeinden handelt, die gerade erst entstehen und natürlich auch Kinderkrankheiten haben? Wenn du Perfektion auf Anhieb erwartest, wirst du nirgendwo fündig werden...
Der erste grosse Fehler der die gesamte Leitungsebene der Baha'i durchzieht ist der Umstand, dass die Basisadministration - örtliche Geistige Räte - sich nicht bewusst ist welche Funktion sie in der Baha'i-Gemeinde überhaupt ausübt. Da geht's nicht nur um "Lehrprojekte", da geht's auch nicht nur darum die Rituale für Trauungen oder Scheidungen oder Sterbefälle durchzuführen.... im eigentlichen Sinne geht's daraum ein gutes basisdemokratisches Klima, ein gutes freundschaftliches Verhältnis unter den Gläubigen zu schaffen und für gute, freundschaftliche und frei von Eigennutz gekennzeichnete öffentliche Kontakte zu sorgen. Gerade was die Ausübung der Basisdemokratie angeht - hapert's da gelegentlich... Die "Regeln" die von den "übergeordneten Instanzen" (Nationaler Rat, Globaler Rat - heisst Universales Haus der Gerechtigkeit") aufgestellt wurden, sowie die Basisregeln durch Baha'u'llah, erläutert von Abdul'Baha und Shoghi Effendi, lassen manche (viele?) Freunde in "Ehrfurcht erstarren" und gleichzeitig lösen sie durch die Missinterpretation dieser Regeln gerade durch die wechselnden Nationalen Räte und das ebenso turnusmässig wechselnde "Universale Haus" eine regelrechte "Berührungsangst" zu politischen Parteien, zu Bewegungen und Initiativen aus. Das dauert manchmal Jahre bis der einzelne Baha'i von seiner Administration die "Erlaubnis" bekommt, an einem freien Netzwerk ungebundener humanitärer Organisationen mitzuarbeiten (vor 30 Jahren dauerte es 4 Jahre bis den Baha'i "erlaubt" wurde bei "amnesty international" mitzuarbeiten - nur mal so als Beispiel. Ein Baha'i der heute "attac" beitritt, hat unter Umständen "Probleme"....). Die Örtlichen Räte schieben gerne ihre Verantwortungsbereiche an den Nationalen Rat ab, der wiederum nimmt seine eigenen Verantwortungsbereiche nur unzureichend war und wartet in der Regel erst mal auf das "o.k." des Universalen Hauses. Das gestaltet die interne Glaubenspolitik nicht unbedingt transparenter oder gar flüssiger....
Mitarbeiten kannst du ohne Weiteres, dazu braucht es keine Erlaubnis. Wenn du Mitglied wirst, sieht das anders aus - da muß dann geprüft werden ob diese Mitgliedschaft mit den Baha'i-Lehren vereinbar ist. Das ist richtig so, und geht natürlich schneller wenn du das selbst überprüfst und nicht darauf wartest daß dir das jemand vorkaut. Es gehört ausdrücklich dazu daß du selbst mündig entscheidest was passt und was nicht - wer immer erst eine Autorität befragen muß, hat das wohl noch nicht so ganz verstanden.
Grundsätzlich: alles was Partei ist oder Partei nimmt, läuft einem der wichtigsten Prinzipien zuwider: es geht um Einheit, und gerade nicht um Parteilichkeit....
Einer meiner "Vorredner" hat hier die Sache mit dem Entzug der administrativen Rechte angesprochen. Nun, ich schreib' Euch mal wie das läuft:

Vor 12 Jahren habe ich eine Frau aus Bosnien geheiratet - nicht aus Liebe, sondern weil diese alleinstehende Frau mit ihren 4 Kindern, die allesamt in Deutschland gross geworden sind (na gut damals waren sie noch recht klein...)auf Grundlage unseres faschistoiden "Ausländergesetzes" in den Slum von Bijellina abgeschoben werden sollte. Meine Frau ist Muslima, ich Baha'i - kein Problem. Viele der bosnischen Muslimen "habens nicht so mit allen Regeln des sunnitischen Islams"; auf Feierlichkeiten wird kräftig Slibowitza getrunken, die örtliche Spezialität von Bijellina ist ein knochenharter, luftgetrockmeter Schweineschinken (aba lecka... kann ich euch sagen...) und der Imam kommt zur Beschneidung des ersten Jungen (wenn überhaupt), zur Hochzeit und zur Beerdigung - und das war's dann mit "sunnitischem Islam".

Die Baha'i-Regeln zur Eheschliessung sind recht kurz: Die Ehepartner müssen "sich selbst" finden, aber die Eltern müssen ihre Einwilligung zur Ehe geben und die Ehe muss formell vor dem örtlichen Geistigen Rat geschlossen werden. Beide einfachen Baha'i-Regeln waren für uns nicht einzuhalten: Erstens weil meine Frau trotz Eheschliessung immer noch konkret von Abschiebung bedoht war - das hat 3 Jahre Stress mit den Verwaltungsgerichten benötigt, 20.000 DM an Rechtsanwaltkosten gefressen, da war absolut nicht die Zeit und das Geld da um nach Bijellina zu fahrenn und von den Schwiegereltern ein Schriftstück zu holen, dass die mangels Bildung nicht verstanden. Und meine Schwiegereltern, vorallem meine Schwiegermutter hatte andere Schwierigkeiten - an Tuberkulose erkrankt, das Geld aus der Verwandschaft zusammenkratzen damit sie in Zagreb/Kroatien im Krankenhaus behandelt werden kann - und dann kommt der "Schwabo" mit unverständlichem Papier an.... Ich habe das Papier in Bijellina in den Müll geschmissen und stattdessen das Auto gekauft, mit dem wir meine Schwiegermutter nach Zagreb fahren konnten...Im Krankenhaus von Zagreb ist sie dann gestoerben und wegen dem Faschismus der sich in Deutschland "Ausländergesetz" nennt, konnte meine Frau noch nicht mal zur Beerdigung ihrer Mutter fahren....
Umständlich begründet, aber nicht glaubhaft. Wieviel kostet eine Fahrt nach Kroatien? Ich bitte dich...
Du hast perönliche Einschätzungen den gültigen Regeln vorgezogen, vermutlich wohl wissend, daß es Konsequenzen haben würde.
Nun jammerst du rum weil es es eben Konsequenzen hatte. Also, wenn du schon gegen die Regeln entscheidest, dann steh auch dazu und erwarte nicht von einem GR daß er dann ebenfalls auf die Regeln pfeift....
Mit "Baha'i-Eheschliessung" war es also nix - egal, ich habe mich "geoutet" und beim Nationalen Rat um die vorrübergehende Niederlegung meiner administrativen Rechte gebeten. Dem wurde entsprochen - aber in einem unverschämten Tonfall, so als wäre ich durch die Heirat plötzlich zum "Abschaum der Baha'i" geworden. Meine Baha'i-Freunde meinen zwar dass ich da was fehlinterpretiere - na ja, was soll's.... Die "aufenthaltsrechtlichen Schwierigkeiten" meiner Frau sind beseitigt (sie arbeitet im Deutschkurs an der Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft), wir sind mittlerweile einvernehmlich geschieden und immer noch die gleichen guten Freunde die wir vorher auch waren.

Zwischendurch habe ich beim Nationalen Rat angefragt, unter welchen Bedingungen ich meine administrativen Rechte zurück bekommen würde. Die Antwort hat sich in meinem Gehirn "eingebrannt": "...Sie müssen Ihrer Verfehlung demütig bereuen und Ihre Verhältnisse "ordnen". Im Klartext: Das ich eine Restfamilie vor der Abschiebung bewahrt habe, muss ich demütig bereuen - denen geht's ja wohl zu gut!
Nein, dir geht's wohl zu gut. ;-) das bedeutet praktisch daß du die fehlende Zustimmung der Eltern nachträglich einholst und dem NGR zusendest. Was bitte ist daran nicht akzeptabel? Darf ich dich daran erinnern was du beim Eintritt unterschrieben hast? Daß Baha'u'llah Regeln und Gesetze offenbart hat, deren Gültigkeit du anerkennst? Und nun, da du erst mal ignoriert hast, anerkennst du sie nun oder nicht? Wenn nicht, was regst du dich auf? Wenn ja, halte dich dran.
Daß ein Rat auch mal einen schrägen Ton anschlagen kann, habe ich auch schon erlebt. Das ist nicht schön, ändert aber nichts an den Tatsachen. Ich habe auch nicht den Eindruck daß du was den Ton angeht, allzu wählerisch bist - dann sieh bitte auch anderen Menschen nach, was du dir selbst erlaubst.
Was genau willst du eigentlich???
Ich habe diese Geschichte mehrfach im Netz in den Foren in denen ich mitarbeite verbreitet - was dazu führte dass der frühere Freund und Administrator der "Geistigen Nahrung" mich bei gemeinsamen Freunden als "einer der Krieg gegen die Administrationen führt" anschwärzte. Bei den gemeinsamen Freunden - auch Baha'i - hat dasw nicht immer so geklappt wie der gute Saed sich das vorgestellt hat....Aber der Mann hat halt auch eine "gute Reputation" unter den Baha'i; war er doch der erste Baha'i der ein interreligiöses Baha'i- Forum aus dem Boden gestampft hat. Und wem glaubt man eher in einer Auseinandersetzung - dem "guten Baha'i" oder dem "abgewatschten Baha'i".....

Aktuell bereite ich auf Basis des deutschen Vereinsgesetzes eine Klage gegen den Nationalen Geistigen Rat der Baha'i vor. Die haben mich "aus der Mitgliedsliste gestrichen", weil ich meinen Disput mit ihnen öffentlich gemacht habe. Nur: Nach den eigentlich gültigen baha'i-Regteln (nach Baha'u'llah, Abdul'Baha und Shoghi Effendi) geht das so einfach nicht, und nach dem Vereinrecht dem die Baha'i-Administration als gemeinnütziger Verein unterliegt, geht das schon gar nicht....

Viele meiner Baha'i-Freunde schütteln nur noch den Kopf wenn sie die Story mitbekommen - und beten dafür dass "der göttliche Ratschluss" auch mal im nationalen Zentrum der Baha'i in Langenhain/Taunus "zu Gast sein darf". Ich vermute mal, das hat Gott in Seiner Weisheit auch einen "Aloisius" geschickt, der mit den "göttlichen Ratschlüssen" im Gepäck bei "Rippche, Kraut unn Äppelwoi" im "gemalte Haus" in Frankfurt/Main versacjkt ist....
Nun, den Eindruck daß du "Krieg gegen die Administration führst" bekomme ich schon aus diesem einzigen Post.
Vielleicht solltest du mal ganz in Ruhe überlegen ob du überhaupt Baha'u'llah als Offenbarer für unsere Zeit akzeptierst. Es kommt mir nicht so vor, sonst würdest du nicht in solch polemischen Ton den Ankläger geben.
Wenn du es bejahst, steht es dir offen dich bei Differenzen mit Gremien an das Berateramt, oder auch das UHG zu wenden, um eine Klärung herbei zu führen. Mit jammern in Foren erreichst du das jedenfalls nicht. Mit einer Klage stellst du dich jedenfalls endgültig gegen die Gemeinde - und dann bitte nicht jammern wenn das nicht zu Applaus führt...:k_schuettel:

Grüße, echt verwundert...
 

Harrypotter

Erhabener auserwählter Ritter
8. Mai 2009
1.166
AW: Baha'i

Moin, moin zusammen ...............
Ich habe diese Geschichte mehrfach im Netz in den Foren in denen ich mitarbeite verbreitet - was dazu führte dass der frühere Freund und Administrator der "Geistigen Nahrung" mich bei gemeinsamen Freunden als "einer der Krieg gegen die Administrationen führt" anschwärzte. Bei den gemeinsamen Freunden - auch Baha'i - hat dasw nicht immer so geklappt wie der gute Saed sich das vorgestellt hat....Aber der Mann hat halt auch eine "gute Reputation" unter den Baha'i; war er doch der erste Baha'i der ein interreligiöses Baha'i- Forum aus dem Boden gestampft hat. Und wem glaubt man eher in einer Auseinandersetzung - dem "guten Baha'i" oder dem "abgewatschten Baha'i".....

Aktuell bereite ich auf Basis des deutschen Vereinsgesetzes eine Klage gegen den Nationalen Geistigen Rat der Baha'i vor. Die haben mich "aus der Mitgliedsliste gestrichen", weil ich meinen Disput mit ihnen öffentlich gemacht habe. Nur: Nach den eigentlich gültigen baha'i-Regteln (nach Baha'u'llah, Abdul'Baha und Shoghi Effendi) geht das so einfach nicht, und nach dem Vereinrecht dem die Baha'i-Administration als gemeinnütziger Verein unterliegt, geht das schon gar nicht....

Viele meiner Baha'i-Freunde schütteln nur noch den Kopf wenn sie die Story mitbekommen - und beten dafür dass "der göttliche Ratschluss" auch mal im nationalen Zentrum der Baha'i in Langenhain/Taunus "zu Gast sein darf". Ich vermute mal, das hat Gott in Seiner Weisheit auch einen "Aloisius" geschickt, der mit den "göttlichen Ratschlüssen" im Gepäck bei "Rippche, Kraut unn Äppelwoi" im "gemalte Haus" in Frankfurt/Main versacjkt ist....
Lieber Thomas,
Herzlich willkommen im Forum.
Ich bedauere es dass ich dich nur als Forum Mitglied kenne, aber dennoch will ich dir sagen dass du mit vielem recht hast.
Auch ich wurde im Zuge meiner Scheidung vor 25 Jahren vom Sekretäter des Nationalen Rates lieblos und Arrogant behandelt.

Was das " Bahai" Forum angeht, wurde ich dort auch gesperrt.
Mein Verbrechen war dass ich geschrieben hatte dass es nur einen Wiedergekehrten Jesus gibt und sein Name ist Bahaullah.
Konkurenten wie Hazrat Mirza Ghulam Ahmad seien in meinen Augen Scharlatane.

Ich schüttle nicht den Kopf über die Bahai Organe, weil ich weiss dass sie ( Das Universale Haus ausgenommen ) unvollkommen sind
Die Verwaltungsorgane der Bahais sind ein Spiegelbild der Bahai gesellschaft.
Sie werden sicher noch viele Fehler machen.
Aber was ich nicht verstehe ist, warum wendest du dich nicht an den Universalen Haus ? Das Haus ist wie du weisst vor Fehler geschützt.
Ein Brief dorthein kostet dich nur das Porto.

Ich finde es bewundernswert wie du dich für diese Frau eingesetzt hast.
Ich würde gerne noch mehr schreiben alle die beste ehefrau von allen steht wie ein Adler über mir und fragt ob ich nicht höre wie die Hunde winseln?
Ich muss also gehorchen.
Alles liebe , bis bald.
Harry.
 

ThomasausBerlin

Ritter Kadosch
14. Januar 2012
5.094
AW: Baha'i

Hallo Harry,

das Universale Haus antwortet auf meine Anschreiben nicht - stattdessen schrieb mir der Nationale Rat dass das Univeralse Haus grunsätzlich nicht mit Baha'i kommuniziert, die ihre administrativen Rechte verloren haben. Ich bin auch nicht mehr so optimistisch was die heutige Stellung des Univeralen Hauses angeht; es mag durchaus sein dass das Univerale Haus im prophezeiten "Goldenen Zeitalter" Unfehlbarkeitschrakter hat; für das hier und heute wage ich das zu bezweifeln. Shoghi Effendi hat slebt vor "Feinden in den eigenen Reihen" gewarnt (gibt einen interessanten Vortrag von Dr. Udo Schaefer dazu im Netz), und ich frage mich ob er da die Menschen gemeint hat die im Herzen eher zu den Reformbaha'i streben oder ob sich das auch auf andere Freunde im Glauben beziehen... Ich frage mich auch ob das eine so gute Idee vom Universalen Haus war, Mitte/Ende der neunziger des letzten Jahrhunderts den Kitab-i-Aqdas verbindlich für alle Völker in Kraft zu setzen. Dahinter steht erstmal die persönliche ethisch-moralische Reife der Gläubigen - o.k - aber die Sache hat einen Pferdefuss: Nach deutschem Grundgesetzt verstossen einige Regeln des Kitab-i-Aqdas ganz konkret gegen die deutsche Verfassung. Und obwohl "wir" Baha'i keine Revolution anstreben - alleine eine Grundcharta zu führen, um die sich alle Baha'i bemühen und die in den Augen von Formaljuristen dazu führen kann das man als "verfassungsfeindlich" eingestuft wird - also da hätte man vielleicht vorher von Seiten des UHG ein wenig nachdenken sollen. Ich vertraue "unseren bundesdeutschen" Juristen und Bürokraten recht wenig - aber das hat schon seinen Grund warum die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechtes gescheitert ist...

Gruss - auch an die lieben kleinen Stinkehundchen
Thomas

Hallo dtrainer,

die "Kinderkrankheiten" sind kein Problem - wenn die Bereitschaft dazu besteht sie auch zu "heilen". Diese Bereitschaft sehe ich seit 12 Jahren nicht mehr. Es mag sein, dass sich das zukünftig ändert - aber eine allzu lange Zukunft habe ich nicht mehr - ich kann schon langsam mal aufgrund massiver körperlicher Probleme für meinen Sarg "sparen"; eine Vertröstung auf eine möglicherweise bessere Zukunft bringt mir also nix....

Trotzdem bin ich hinsichtlich der Zukunft der Baha'i optim,stisch - die jungen Baha'i, die entweder sich neu erklärt haben und vorher nix mit Religion am Hut hatten, oder die aus einem Baha'i-Elternhaus stammen, lassen sich auch Dank Internet und Netzwerken weniger von eher engstirnigeren Freunden beeinflussen. Nach meiner Einschätzung bewegt sich eine Menge in der Baha'i-Gemeinschaft; gut, es wird neue "Kinderkrankheiten" geben, aber die jetzt bestehenden werden hoffentlich "geheilt".

Was Deinen hilfreichen Tipp der nachträglichen Einholung von Dokumenten angeht: Schwiegermutter starb nach einem halben Jahr Leidenszeit in Zagreb, Schwiegervater ein halbes Jahr später in Bijellina (da wenigstens konnte ich mit meiner Frau hinfahren). Meine Mutter war zum Zeitpunkt der Eheschliessung schon tot und mein Vater starb im September 2.000.Du hast beim Lesen meines Beitrages offensichtlich nicht ganz aufgepasst: Ich bat selbst um die Niederlegung meiner administrativen Rechte, weil unsere Ehe keine Liebesehe im Baha'i-Sinn war. Es war der einzigste legale Weg um meiner Frau und in erster Linie den 4 Kindern Aufenthaltsrecht zu geben - das kann man auch als "Liebe" bezeichnen, hat aber nix mit der "ehelichen Liebe" nach der Baha'i-Religion zutun... Seit einem Jahr sind wir geschieden, rechtsgültig, das Scheidungsdokument liegt dem NGR vor.

Deinem Posting entnehme ich dass Du noch "voll aktiver Baha'i" bist. Dann wirst Du wissen das man eigentlich nur aus drei Gründen aus der Gemeinschaft "herausfliegen" kann: Erstens durch Austritt, zweitens durch "Bündnisbruch" und drittens durch Tod (wobei der Tod eben wie in allebn anderen Religionen auch lediglich ein Zeichen der Beendigung der körperlichen Existenz ist).Nun sag mir mal wo in den Schriften geschrieben steht, das man durch "Streichung aus dem Mitgliedsregister" herausgeschmissen werden kann...? Die einzigste Möglichkeit wie mich der NGR "von der Pelle kriegt", ist dass die beim UHG ein Verfahren wegen Bündnisbruch anstrengen. Und dafür - haben sie keine Handhabe......

Ich habe bei meiner Erklärung 1974 (!) unterschrieben, dass ich Baha'u'llah als den Gottesboten dieses Zeitalters - das sich nach den Baha'i-Schriften mindestens bis in das Jahr 2.844 n.Chr. erstreckt - anerkenne. Ich habe nicht unterschrieben dass ich mich von der Administration zu demütigen habe, das ich keine Kritik zu äussern habe, das ich auf die derzeit gültigen demokratischen Gesetze zu verzichten habe. Da die Baha'i-Gemeinschaft in Deutschland eben nicht die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechtes geniesst, hat sie sich an die Vereinsgesetze zu halten. Und die - sehen sowas wie "Entzug der administrativen Rechte" gar nicht vor. Das Verfahren an sich ist also schon rechtswidrig - sind nicht alle Baha'i dazu aufgerufen, die Gesetze ihres Staates zu befolgen? Hätte der NGR die Anerkennung, würde die Sache freilich anders aussehen....aber ich will jetzt hier keinen langen juristischen Vortrag halten....

Auch Dein Tipp mit dem Berateramt ist "lustig" Was glaubst Du wohl wie oft ich das Beraterasmt angeschrieben habe - ich habe noch nichtmal eine Eingangsbestätigung bekommen.....

Gruss in die Nacht
Thomas

Hallo Kriegerin,

tja, mir geht's nicht darum "in Ehren zurück in die Administration" zu kommen. Bei uns Baha'i gibt's auch keine Hölle, ganz im Gegenteil - ich freue mich auf das was "danach" kommt. Mir geht's darum in der mir noch verbleibenden Zeit mit meinen Freunden - und auch mit denen die nicht so "meine Freunde" sind, gleichberechtigt und auf Augenhöhe solche "Kinderkrankheiten" besprechen zu können. Innerhalb der lokalen Baha'i-Strukturen, besonders hier in Berlin, ist das kein Problem - aber mir geht's bei solchen Grundsatzfragen wie ich sie angesprochen habe auch um den Dialog mit dem Universalen Haus und selbstverständlich mit dem nationalen Rat. Und die - antworten im Moment halt nicht, hüllen sich in Schweigen und hoffen "dass der Krug an ihnen vorüber geht". Die wissen aber das ich bald im "da drüben" sein werde - tja, und da machen die das halt wie unsere Kanzlerin mit der FDP: "Aussitzen"....

Und dann: Knnst Du den Spruch "Wer sich nicht wehrt - lebt verkehrt"? Es ist nicht so einfach "den Stuhl vor die Tür gesetzt zu bekommen", wenn man an einer Sache wirklich hängt. Es ist für mich ziemlich egal ob ich mit oder ohne "Vollmitgliedschaft" sterbe - aber nach mir kommen Andere, und denen soll's nicht so gehen wie mir. Damit's den "Nachfolgenden" nicht so geht - müssen die "Heutigen" sich wehren. Sonst wird das nämlich nix mit dem "goldenen Zeitalter" irgendwann in 200 oder 500 Jahren....

Gut's Nächtele
Thomas
 

Harrypotter

Erhabener auserwählter Ritter
8. Mai 2009
1.166
AW: Baha'i

Hallo Harry,

das Universale Haus antwortet auf meine Anschreiben nicht - stattdessen schrieb mir der Nationale Rat dass das Univeralse Haus grunsätzlich nicht mit Baha'i kommuniziert, die ihre administrativen Rechte verloren haben. Ich bin auch nicht mehr so optimistisch was die heutige Stellung des Univeralen Hauses angeht; es mag durchaus sein dass das Univerale Haus im prophezeiten "Goldenen Zeitalter" Unfehlbarkeitschrakter hat; für das hier und heute wage ich das zu bezweifeln. Shoghi Effendi hat selbst vor "Feinden in den eigenen Reihen" gewarnt (gibt einen interessanten Vortrag von Dr. Udo Schaefer dazu im Netz), und ich frage mich ob er da die Menschen gemeint hat die im Herzen eher zu den Reformbaha'i streben oder ob sich das auch auf andere Freunde im Glauben beziehen...
Lieber Thomas,
Mir brummt der Kopf und ich habe probleme richtig durchatmen zu können.
Ich bin total verwirrt.
Ich frage mich auch ob das eine so gute Idee vom Universalen Haus war, Mitte/Ende der neunziger des letzten Jahrhunderts den Kitab-i-Aqdas verbindlich für alle Völker in Kraft zu setzen. Dahinter steht erstmal die persönliche ethisch-moralische Reife der Gläubigen ......
Uns wurde oft vorgeworfen dass wir über 100 Jahre gebraucht hätten das Buch Aghdas in einer Westlichen Sprache zu übersetzen.
Wir Orientalen konnten es ja im Arabisch lesen. Zumindest die die des Arabischen mächtig waren.
Nun schreibst du es war zu früh. Wem soll man es recht machen ?
aber die Sache hat einen Pferdefuss: Nach deutschem Grundgesetzt verstossen einige Regeln des Kitab-i-Aqdas ganz konkret gegen die deutsche Verfassung. Und obwohl "wir" Baha'i keine Revolution anstreben - alleine eine Grundcharta zu führen, um die sich alle Baha'i bemühen und die in den Augen von Formaljuristen dazu führen kann das man als "verfassungsfeindlich" eingestuft wird - also da hätte man vielleicht vorher von Seiten des UHG ein wenig nachdenken sollen.
Ich meine wenn Gehorsam gegenüber der Regierung Pflicht ist, wird es schwierig werden uns Verfassungsfeindlichkeit an zu dichten.

Ich vertraue "unseren bundesdeutschen" Juristen und Bürokraten recht wenig - aber das hat schon seinen Grund warum die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechtes gescheitert ist...
Lieber Thomas, das Gegenteil ist der Fall unsre Anerkennung ist fast schohn perfekt.
Gruss - auch an die lieben kleinen Stinkehundchen Gut's Nächtele
Thomas

Auch liebe Grüße und vor allem Gesundheit für dich.
Hast du keine Kinder ?
Bischt du ein Schwob ?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

dtrainer

Wiedergänger
17. Dezember 2008
10.562
AW: Baha'i

Hallo Thomas,
die "Kinderkrankheiten" sind kein Problem - wenn die Bereitschaft dazu besteht sie auch zu "heilen". Diese Bereitschaft sehe ich seit 12 Jahren nicht mehr. Es mag sein, dass sich das zukünftig ändert - aber eine allzu lange Zukunft habe ich nicht mehr - ich kann schon langsam mal aufgrund massiver körperlicher Probleme für meinen Sarg "sparen"; eine Vertröstung auf eine möglicherweise bessere Zukunft bringt mir also nix....
Ach weißt du, wenn du immer alles gleich mißverstehst, dann muß ich so nervend direkt sprechen...
Es wird gerade wenn du meinst schon an der Schwelle zu stehen , langsam Zeit Toleranz und Duldsamkeit mit deinen Mitmenschen zu entwickeln. Ich wollte dich nicht vertrösten, sondern darauf hinweisen daß jemand der auch mal einen Blick auf seine eigenen Fehler wirft, zu Nachsicht seinen Mitgeschöpfen gegenüber gelangen wird.
Trotzdem bin ich hinsichtlich der Zukunft der Baha'i optim,stisch - die jungen Baha'i, die entweder sich neu erklärt haben und vorher nix mit Religion am Hut hatten, oder die aus einem Baha'i-Elternhaus stammen, lassen sich auch Dank Internet und Netzwerken weniger von eher engstirnigeren Freunden beeinflussen. Nach meiner Einschätzung bewegt sich eine Menge in der Baha'i-Gemeinschaft; gut, es wird neue "Kinderkrankheiten" geben, aber die jetzt bestehenden werden hoffentlich "geheilt".
Großzügigkeit ist zu begrüßen :lol:
Was Deinen hilfreichen Tipp der nachträglichen Einholung von Dokumenten angeht: Schwiegermutter starb nach einem halben Jahr Leidenszeit in Zagreb, Schwiegervater ein halbes Jahr später in Bijellina (da wenigstens konnte ich mit meiner Frau hinfahren). Meine Mutter war zum Zeitpunkt der Eheschliessung schon tot und mein Vater starb im September 2.000.Du hast beim Lesen meines Beitrages offensichtlich nicht ganz aufgepasst: Ich bat selbst um die Niederlegung meiner administrativen Rechte, weil unsere Ehe keine Liebesehe im Baha'i-Sinn war. Es war der einzigste legale Weg um meiner Frau und in erster Linie den 4 Kindern Aufenthaltsrecht zu geben - das kann man auch als "Liebe" bezeichnen, hat aber nix mit der "ehelichen Liebe" nach der Baha'i-Religion zutun... Seit einem Jahr sind wir geschieden, rechtsgültig, das Scheidungsdokument liegt dem NGR vor.
Ja, das habe ich gelesen. Du warst dir also des Regelverstoßes bewußt. Und genau deshalb bringt jammern gar nichts. Du hast so entschieden, und niemand anders als du muß die Konsequenzen tragen. Nur sind die ja nicht gerade tödlich...aber hör mir bloß auf deshalb so hart zu kritisieren: du hast den Staat beschissen. Und das kann eine Baha'i-Administration nicht mitmachen.
Da die Eltern nicht mehr leben, erübrigt sich eine Einverständniserklärung.
Dann fehlt es wohl an der Einsicht, daß du eben nicht die Gesetze deines Landes beachtet hast, was uns aber geboten ist, und da hast du eine Doppelmoral: ein GR soll sich bitte an das Vereinsgesetz halten. Aber du mußt dich nicht an das Ausländergesetz halten. Da solltest du mal in dir selbst Klarheit schaffen...
Deinem Posting entnehme ich dass Du noch "voll aktiver Baha'i" bist. Dann wirst Du wissen das man eigentlich nur aus drei Gründen aus der Gemeinschaft "herausfliegen" kann: Erstens durch Austritt, zweitens durch "Bündnisbruch" und drittens durch Tod (wobei der Tod eben wie in allebn anderen Religionen auch lediglich ein Zeichen der Beendigung der körperlichen Existenz ist).Nun sag mir mal wo in den Schriften geschrieben steht, das man durch "Streichung aus dem Mitgliedsregister" herausgeschmissen werden kann...? Die einzigste Möglichkeit wie mich der NGR "von der Pelle kriegt", ist dass die beim UHG ein Verfahren wegen Bündnisbruch anstrengen. Und dafür - haben sie keine Handhabe......
Ich bin wieder aktives Mitglied, war zeitweise ausgetreten um gegen bestimmte Dinge zu protestieren ohne Krach zu schlagen. Ich sag es dir nochmal: wende dich ans UHG. Was du da behauptest nehme ich dir schlicht nicht ab, aber ich bin auch nicht befugt solche Streitfälle zu klären. Ich habe selbst einmal das UHG eingeschaltet wegen eines Fehlverhaltens des NGR, und der hat eins auf den Deckel bekommen.
Ich habe bei meiner Erklärung 1974 (!) unterschrieben, dass ich Baha'u'llah als den Gottesboten dieses Zeitalters - das sich nach den Baha'i-Schriften mindestens bis in das Jahr 2.844 n.Chr. erstreckt - anerkenne. Ich habe nicht unterschrieben dass ich mich von der Administration zu demütigen habe, das ich keine Kritik zu äussern habe, das ich auf die derzeit gültigen demokratischen Gesetze zu verzichten habe. Da die Baha'i-Gemeinschaft in Deutschland eben nicht die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechtes geniesst, hat sie sich an die Vereinsgesetze zu halten. Und die - sehen sowas wie "Entzug der administrativen Rechte" gar nicht vor. Das Verfahren an sich ist also schon rechtswidrig - sind nicht alle Baha'i dazu aufgerufen, die Gesetze ihres Staates zu befolgen? Hätte der NGR die Anerkennung, würde die Sache freilich anders aussehen....aber ich will jetzt hier keinen langen juristischen Vortrag halten....
Siehe oben, die Administration soll sich an die Gesetze halte, während du das nicht nötig hast. Werd' mal erwachsen.
Im übrigen ist die Satzung gemäß Vereinsrecht vom Staat anerkannt, und der beurteilt das, nicht du...leb damit.
Auch Dein Tipp mit dem Berateramt ist "lustig" Was glaubst Du wohl wie oft ich das Beraterasmt angeschrieben habe - ich habe noch nichtmal eine Eingangsbestätigung bekommen.....
Schon mal was von Einschreiben gehört? Erzähl mir doch nicht sowas...schreib halt direkt ans UHG. Um die Einsicht daß du dich an Gesetze zu halten hast, wirst du aber nicht herum kommen - besser, du machst dir darüber sofort mal Gedanken und schreibst ans UHG...

Gruß

@Harrypotter:
Das muß ein Schwabe sein. Diese Streitlust, diese Begeisterung fürs Detail... ;-)
 

ThomasausBerlin

Ritter Kadosch
14. Januar 2012
5.094
AW: Baha'i

Lieber dtrainer,
Lieber Harry,

nein - es ist kein "Schwoab", es ist ein "Exilhesse in Berlin"....:D mundartlich also eher den "Maanzern" verwandt....

Mir scheint, lieber dtrainer, als würdest Du die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland nicht richtig kennen: Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach eindeutig festgestellt, dass es eine "Scheinehe" wie sie im sogenannten "Ausländerrecht" unter Strafandrohung gestellt wird, unter Berücksichtigung des "besonderen Schutzes von Ehe und Familie" nicht gibt. Diverse einschlägige Urteile ab 1974 lassen sich auf der Webside des Bundesverfassungsgerichtes einsehen. "Dummerweise" sind das alles Einzelfallentscheidungen; jeder der davon betroffen ist muss im Prinzip immer bis zum BVerfG durch alle Instanzen durch klagen. Meine Frau und - ich - wir haben insoweit "Glück gehabt", als dass das Berliner Verwaltungsgericht seinerzeit in einem anderen Fall fast zeitgelich mal wieder durch das BVerfG "abgewatscht" wurde und so "nur" drei Jahre Verwaltungsgerichtsverfahren zum Erfolg führten. Ansonstebn hätten wir nämlich auch bis zum Bundesverfassungsgericht geklagt.

Es belibt also festzuhalten dass wir keines wegs "den Staat beschissen" hätten, sondern das wir nur unsere verfassungsmässigen Rechte in Anspruch genommen haben. Zu den verfassungsmässigen Rechten gehört auch das sogenannte Widerstandsrecht und das Klagerecht. Das Widerstandrecht in Anspruch zu nehmen, bedeutet erstmal das Klagerecht auszuschöpfen. Beides musste nicht unbedingt sein; wie gesagt, wir mussten den Klageweg nicht vollständig beschreiten und von daher war es auch nicht notwendig das Widerstandsrecht auszuüben. Der "Beschiss" am Bürger liegt vielmehr darin, das eine x-beliebige Regierung ein "Ausländergesetz" verabschieden kann, dass mehrfacher juristischer Überprüfung nicht stand hält - und dem trotzdem weiter Tribut gezollt wird.

Bezüglich des Verhältnisses zwischen Staat und Bürger verweise ich hier gerne auf die Doppelmoral der Baha'i-Adminstrationen: Als 1980 bis 1986 eine regelrechte "Ausreiseflut" iranischer Baha'i-Freunde einsetzte, setze sich u.a. auch das damalige Nationale Rat bei der Bundesregierung dafür ein, dass unsere Freunde die den Schergen Chommeny's entkommen konnten, in Deutschland Asyl erhielten. Das war zwar auf der einen Seite völlig richtig - auf der anderen Seite hat die damalige iranische Regierung den Baha'i ein Ausreiseverbot auferlegt - und die Freunde sind trotzdem über Kurdistan in die Türkei geflohen. Ich hätte es vermutlich genauso gemacht - aber damit haben die Freunde im Iran gegen gültige Gesetze verstossen. Um das auf die Situation meiner Ex-Frau und der Kinder zu übertragen: Den Baha'i-Freunden die aus dem Iran flohen hat man das Recht der Selbstbestimmung eingeräumt - und mir hat man das verweigert, wohl wissend dass aller Wahrscheinlichkeit nach die Kinder meiner Frau auf dem Strassenstrich von Tuzsla gelandet wären, hätte ich damals meine Frau nicht geheiratet.

Ich sage Dir noch ein schönes Beispiel: Ich bin krebskrank, seit 2008 ALG II-Empfänger - und habe keine Krankenversicherung; die zuständige AOK behandelt mich immer noch als "Selbstständigen", obwohl mein Gewerbe konkurs ist und das JobCenter denen sogar extra bestätigt hat das ich ALÖG II Empfänger bin Ich habe mich darüber mit einer Baha'i-Freundin in Österreich via Internet unterhalten, und die Freundin schrieb den deutschen NGR an weil sie der Meinung war man müsse sich doch dafür einsetzen dass ich meinen Ierenkrebs mal endlich behandeln lassen kann. Die Antwort des NGR war: "...das gibt es nicht das in Deutschland ein ALG II Empfänger keine Krankenversicherung hat....". Ich habe dem NGR den letzten JobCenter Bescheid aus dem das hervorgeht eingescannt und zugeschickt - keine Reaktion, weder in Richtung meiner Baha'i-Freundin in Österreich, noch in meine Richtung. Ein einfaches "...oh, wussten wir nicht das sowas hier in Deutschland passieren kann..." hätte schon ausgereicht.

Die "Begeisterung" für's Detail": Ich habe mal meinen ehrenwerten Beruf gelernt, den des Betriebsschlossers nämlich. Wenn man Maschinen eines Betriebes repariert - egal welche - muss man auf's Detail achten. Wenn man eine neue Maschine baut, auch. Wir Baha'i wollen eine neue Gesellschaftsordnung bauen - wie soll das gehen, wenn man mal hier einen Stein am neuen Haus weglässt und da dann mal einfach so einen neuen Stein einfügt ...? Der Bau - wird zusamenbrechen bevor er überhaupt fertig ist....

Um das nochmals klar zu machen Ich beschwere mich nicht über den Entzug der Rechte - ich beschwere mich darüber, dass eine rechtsstaatlich gültige Ehe aus humanitären Gründen als etwas angesehen wird was ich "demütig zu bereuen habe". Und ich beschwere mich darüber entgegen aller internen Baha'i-Richtlinien den Stuhl vor die Tür gesetzt zu bekommen.

Lieber Harry,

das die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechtes "fast perfekt" sei - ist leider eine "Ente". Ich weiss es- ich habe deswegen nämlich einen hessichen Ministerialrat angeschrieben und der hat mir ausführlich geschildert wie das Verfahrebn gelaufen ist und seinen Brief damit beendet: "Die Annerkennung als öffentlich-rechtliche Körperschaft der Baha'i-Religion steht derzeit nicht zur Diskussion. Ein netsprechender Verweis hierzu wurde auch schon von der Baha'i-Webside entfernt". Wenn Du mir nicht glaubst - frag' den NGR....

Die Frage ob die Grundrechtscharta einer Religionsgemeinschaft verfassungsgemäss gegenüber dem säkularen Staat ist, oder halt nicht, ist dummerweise rein juristisch nicht zu entscheiden. Es ist eine Auslegungssache... Ich wollte das Thema eigentlich nicht so vertiefen, aber es muss wohl sein: Ist eine "Spendensammlung" für eine islamistische Gruppe schon alleine deswegen verfassungsfeindlich, weil die Gruppe die das Geld bekommt die Gelder auch zum Waffenkauf einsetzen kann - oder eben auch um den inhaftierten Terroristen Fresspakete zum Bayranfest zu schicken? Juristischn ist das noch nicht geklärt....Ist es im säkularen deutschen Staat verfassubngsfeindlich, wenn eine Religionsgemeinschaft den Eintritt ihrer Mitglieder in politische Parteien verbietet, obwohl das gesamte politische Wirken und Handeln der Gesellschaft auf der "demokratischen Partei" (en-Dikatur...) basiert? Auch dazu gibt's interessante Diskussionen, und die Mehrzahl der juristen die sich solche Diskussionen antun sind der Meinung: Ja, das ist verfassungsfeindlich. Auich da müsste unter Berücksichtigung der Meinungs- und Religionsfreiheit einiges geklärt werden. Noch viel schöner: Ist es mit der Verfassung vereinbar, die eigenen Mitglieder einer "Quasi-Zensur" zu unterwerfen, wenn sie eigenes Gedankengut publizieren wollen und diesen Publikationswunsch vorher nicht von der religiösen Adminsitration "absegnen" lassen?

Punkt 1 - das Spendensammelbeispiel betrifft uns nicht. Punkt 2 - das Verbot der aktiven Teilnahme von Baha'i an politischen Parteien kann gut gegen uns eingesetzt werden, muss aber nicht, da die politische Willensbildung in Deutschland nicht ausschliesslich von Parteien getragen wird. Punkt 3 - betrifft uns, genauer es tangiert die Meinungsfreiheit, die Freiheit von Kunst, Kultur und Wissenschaft. Nun wiss ich das einige Nationale Räte diesen "Maulkorberlass" nicht als Maulkorb verstehen, sondern als Bitte an die Gläubigen um die Integrität des Glaubens zu bewahren. Ich weiss auch das einige Räte dieses Verfahren als Empfehlung betrachten - und ich weiss das es Gläubige gibt die sich anden Maulkorb halten und das es Gläubige gibt die das ignorieren. Von den mir bekannten schreibenden und malenden Baha'i die diesen Erlass ignoriert haben, ist mir nicht zu Ohren gekommen dass das "ernsthafte Konsequenzen" für sie gahbt hätte - also bewegen wir uns hier erstmal auf der Ebene einer rein theoretischen Diskusssion. Aber auch ein in der Praxis eher theoretischer Maullkorberlass verträgt sich nicht mit der Meinungsfreiheit. In solchen Kleinigkeiten oder Spitzfindigkeiten liegen die Fallgruben - und wie man die "richtig" ausnutzt, hat ja schon F.Ficiccia gezeigt...

Der nächste Fallstrickt basiert auf dem Kitab-i_Aqdas, und der ist richtig gravierende - weil sich die islamischen Terroristen ja auch auf eine Sharia oder eine Sunnah berufen: Der Kitab-i-Aqdas schreibt Todesstrafe oder lebenslängliche Haft für Mörder vor. Shoghi Effendi hat dazu ausgeführt, das es einem "zukünftigen Universalen Haus" überlassen bleibt, die Wertung zu treffen wann und ob Todesstrafe verhängt wird, wie sich das Merkmal Mord im Zusammenhang mit dem Kitab-i-Aqdas definiert und wie sich die lebenslängliche Haft definiert. Ich erlaube mir an dieser Stelle mal die Anmerkung, dass das BVerfG bereits 1954 die Frage gestellt hat, ob man beurteilen kann wie sich eine langjährige Haft auf das zukünftige Leben eines Verurteilten auswirkt. Und das Gericht hat dabei festgestellt, dass man "bnicht in die Zukunft des Menschen blicken kann" und unter Beachtung des Grundsatzes der Würde des Menschen und der freien Entwicklung der Persönlichkeit, die auch eine Entwicklung zur "Umkehr" eines früher eingechlagenen Lebensweges bedeuten kann, die bedingte Freilassung eines zu lebenslänglicher Haft Verurteilten möglich sin muss und (fallbezogen) geboten ist. Alle paar Jahre wird diees Urteil "neu aufgelegt" und hat seiner Aktualität und seiner Grundhaltung jedoch immer wieder den gleichen Tenor....richtigerweise, wie ich meine.

Noch "schlimmer" ist die Sache bei: "Wer ein Haus verbrennt, den sollt auch ihr verbrennen". Das Problem an der Sache ist nämlich, das es dem Nicht-Baha'i suggestiert, es seine Strafbestimmung des Kitab-i-Aqdas Brandstifter selbst zu verbrennen, da Baha'u'llah aber nicht schreibt: "...den Brandstifter sollt ihr verbrennen.." kann dieser Vers eine völlig andere Bedeutung haben und muss nicht zwangsläufig als tatsächliche Strafbestimmung aufgefasst werden.

Und noch schlimmer wird die Sache bei der Vorschrift, dem Rückfalltäter "ein Mal an Hand oder Stirn aufbringen", damit er keine Aufnahme in den Reihen der Gläubigen findet...... Ich habe mich darüber mit Richtern, Staatsanwaäten und Verteidigern unterhalten - und selbst bei den liberalsten Juristen schrillten da die Alarmglocken - die fühlten sich "irgendwie in die Nazi-Zeit mit dem Judenstern" erinnert. Auch da hlft's wenig das Shoghi Effendi darauf verwies dass ein zukünftiges UHG die genaueren "Ausführungsrichtlinien" dazu erlassen muss. Der Gottesstaat der Islamisten ist auch eine Sache deren Zukunft - die aber im hier und heute "ausgefochten" werden soll.....

es ging mir übrigends nicht um die Frage der Übersetzung des Kitab-i-Aqdas (die kam schon fast "zu spät...."), es ging um die Frage der vollständigen in Kraft-Setzung. Man hätte hier erst mal wenigstens theoretische Konzepte entwerfen müssen, die den Kitab-i-Aqdas auch für Nicht-Baha'i verständlicher machen, um eben solche "Schwierigkeiten" wie ich sie hier geschildert habe, zu verdeutlichen. Das ist nun freilich keine Aufgabe die das UHG alleine lösen kann - da sind die lieben Freunde gefordert. Und da - bewegen sich sehr viele im elitären akademischen Kreis - aber es dringt sehr wenig an eine interessierte Öffentlichkeit (die gibt's schon, die interessierte Öffentlichkeit....).

So, jetzt hab' ich euch für heute "genug genervt"...
Liebe Grüsse
Thomas
 

Bona-Dea

Gesperrter Benutzer
3. August 2010
5.616
AW: Baha'i

HalloThomas,

Die Frage ob die Bahai Religion sich in ihrer Grundcharta mit unseren G.Gesetzen überhaupt deckt hab ich mir auch schon gestellt.



....Ist es im säkularen deutschen Staat verfassubngsfeindlich, wenn eine Religionsgemeinschaft den Eintritt ihrer Mitglieder in politische Parteien verbietet, obwohl das gesamte politische Wirken und Handeln der Gesellschaft auf der "demokratischen Partei" (en-Dikatur...) basiert? Auch dazu gibt's interessante Diskussionen, und die Mehrzahl der juristen die sich solche Diskussionen antun sind der Meinung: Ja, das ist verfassungsfeindlich. Auich da müsste unter Berücksichtigung der Meinungs- und Religionsfreiheit einiges geklärt werden. Noch viel schöner: Ist es mit der Verfassung vereinbar, die eigenen Mitglieder einer "Quasi-Zensur" zu unterwerfen, wenn sie eigenes Gedankengut publizieren wollen und diesen Publikationswunsch vorher nicht von der religiösen Adminsitration "absegnen" lassen?

Und ob die Bahais eine Theokratie anstreben?
 
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