dtrainer
Wiedergänger
- 17. Dezember 2008
- 10.562
AW: Baha'i
Lieber Thomas,
Aber ganz egal wie das nun wirklich war, nicht ich, dieses Forum, oder überhaupt Internet-User haben darüber zu befinden, sondern die Geistigen Räte, und im Konfliktfall, das UHG.
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So, genug der Details.
Jetzt erklär mir mal bitte was du eigentlich willst? Soll dieses Forum hier über die Angelegenheit urteilen? Kleines Tribunal über den NGR, von hinter Nicks versteckten virtuellen Identitäten? Mit dem Aqdas bist du auch unzufrieden, aber da du das an Harry geschrieben hast, überlasse ich ihm die Antwort. Mir kommt es so vor als würdest du mit der Lupe herumlaufen und Gründe suchen einen Streit anzuzetteln. Den korrekten Weg zur Lösung dieser Konflikte willst du aber nicht gehen.
Ich sage es jetzt zum dritten Mal: wende dich an das Universale Haus.
Wenn du das nicht tust, kann dir hier keiner helfen und die Diskussion ist müßig. Einschreiben, Situation schildern, Reaktion abwarten. Und dem Rat des Hauses folgen, sobald er eintrifft.
Du weißt daß das so ist. Also was?
Gruß
Lieber Thomas,
Die Verwandtschaft dürfte eher weitläufig sein, sonst würdest du "Meenzer" schreiben...;-)nein - es ist kein "Schwoab", es ist ein "Exilhesse in Berlin".... mundartlich also eher den "Maanzern" verwandt....
Schön daß du das jetzt schreibst - hätte ich das per Telepathie wissen sollen? Juristische Streitereien sind mir ehrlich gesagt, völlig egal. Je nach Gericht und Argumentation kann das so oder anders ausgehen, das ist ja auch nicht dein Hauptpunkt. Komme noch dazu.Mir scheint, lieber dtrainer, als würdest Du die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland nicht richtig kennen: Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach eindeutig festgestellt, dass es eine "Scheinehe" wie sie im sogenannten "Ausländerrecht" unter Strafandrohung gestellt wird, unter Berücksichtigung des "besonderen Schutzes von Ehe und Familie" nicht gibt. Diverse einschlägige Urteile ab 1974 lassen sich auf der Webside des Bundesverfassungsgerichtes einsehen. "Dummerweise" sind das alles Einzelfallentscheidungen; jeder der davon betroffen ist muss im Prinzip immer bis zum BVerfG durch alle Instanzen durch klagen. Meine Frau und - ich - wir haben insoweit "Glück gehabt", als dass das Berliner Verwaltungsgericht seinerzeit in einem anderen Fall fast zeitgelich mal wieder durch das BVerfG "abgewatscht" wurde und so "nur" drei Jahre Verwaltungsgerichtsverfahren zum Erfolg führten. Ansonstebn hätten wir nämlich auch bis zum Bundesverfassungsgericht geklagt.
Es belibt also festzuhalten dass wir keines wegs "den Staat beschissen" hätten, sondern das wir nur unsere verfassungsmässigen Rechte in Anspruch genommen haben. Zu den verfassungsmässigen Rechten gehört auch das sogenannte Widerstandsrecht und das Klagerecht. Das Widerstandrecht in Anspruch zu nehmen, bedeutet erstmal das Klagerecht auszuschöpfen. Beides musste nicht unbedingt sein; wie gesagt, wir mussten den Klageweg nicht vollständig beschreiten und von daher war es auch nicht notwendig das Widerstandsrecht auszuüben. Der "Beschiss" am Bürger liegt vielmehr darin, das eine x-beliebige Regierung ein "Ausländergesetz" verabschieden kann, dass mehrfacher juristischer Überprüfung nicht stand hält - und dem trotzdem weiter Tribut gezollt wird.
Der Vergleich ist ja wohl nicht ernst gemeint...? Im Iran waren die Freunde in Gefahr ermordet zu werden, wegen ihres Glaubens - das ist ein klassischer Asylgrund, es bedurfte eigentlich keiner Bemühungen seitens NGR um ihnen Asyl zu verschaffen. Das Gleiche galt für Moslems aus Bosnien und Kosovo - deren Aufenthaltsrecht wurde mehrfach verlängert, also irgendwas stimmt an der Begründung für deine "humanitäre" Ehe hinten und vorne nicht. Deine Einschätzung (Straßenstrich) ist deine persönliche Meinung, du kannst nicht erwarten daß dir da irgendwer folgt. Tuzla war unter bosnischem Kommando, also muslemisch regiert, während des Kriegs. Da drohte wohl nicht die Ausrottung durch fanatisierte Serben. Mir scheint, du warst zu bequem, um das Einverständnis der Eltern einzuholen oder auch kritisch dieser Vorschrift gegenüber, und streifst jetzt ein humanitäres Mäntelchen darüber.Bezüglich des Verhältnisses zwischen Staat und Bürger verweise ich hier gerne auf die Doppelmoral der Baha'i-Adminstrationen: Als 1980 bis 1986 eine regelrechte "Ausreiseflut" iranischer Baha'i-Freunde einsetzte, setze sich u.a. auch das damalige Nationale Rat bei der Bundesregierung dafür ein, dass unsere Freunde die den Schergen Chommeny's entkommen konnten, in Deutschland Asyl erhielten. Das war zwar auf der einen Seite völlig richtig - auf der anderen Seite hat die damalige iranische Regierung den Baha'i ein Ausreiseverbot auferlegt - und die Freunde sind trotzdem über Kurdistan in die Türkei geflohen. Ich hätte es vermutlich genauso gemacht - aber damit haben die Freunde im Iran gegen gültige Gesetze verstossen. Um das auf die Situation meiner Ex-Frau und der Kinder zu übertragen: Den Baha'i-Freunden die aus dem Iran flohen hat man das Recht der Selbstbestimmung eingeräumt - und mir hat man das verweigert, wohl wissend dass aller Wahrscheinlichkeit nach die Kinder meiner Frau auf dem Strassenstrich von Tuzsla gelandet wären, hätte ich damals meine Frau nicht geheiratet.
Aber ganz egal wie das nun wirklich war, nicht ich, dieses Forum, oder überhaupt Internet-User haben darüber zu befinden, sondern die Geistigen Räte, und im Konfliktfall, das UHG.
So, meinst du. Weißt du was? Ich glaube auch hier wieder daß du nur die halbe Wahrheit geschrieben hast. Die ARGEn müssen ihre Entscheidungen begründen, grundlos ablehnen geht nicht, und diesen Entscheidungen kannst du auch widersprechen oder ggfs. dagegen klagen. Wie war das doch weiter oben mit deinem Widerstandsrecht? Mal so, mal so? :k_schuettel:Ich sage Dir noch ein schönes Beispiel: Ich bin krebskrank, seit 2008 ALG II-Empfänger - und habe keine Krankenversicherung; die zuständige AOK behandelt mich immer noch als "Selbstständigen", obwohl mein Gewerbe konkurs ist und das JobCenter denen sogar extra bestätigt hat das ich ALÖG II Empfänger bin Ich habe mich darüber mit einer Baha'i-Freundin in Österreich via Internet unterhalten, und die Freundin schrieb den deutschen NGR an weil sie der Meinung war man müsse sich doch dafür einsetzen dass ich meinen Ierenkrebs mal endlich behandeln lassen kann. Die Antwort des NGR war: "...das gibt es nicht das in Deutschland ein ALG II Empfänger keine Krankenversicherung hat....". Ich habe dem NGR den letzten JobCenter Bescheid aus dem das hervorgeht eingescannt und zugeschickt - keine Reaktion, weder in Richtung meiner Baha'i-Freundin in Österreich, noch in meine Richtung. Ein einfaches "...oh, wussten wir nicht das sowas hier in Deutschland passieren kann..." hätte schon ausgereicht.
Jaja, schon gut. Schwaben sind halt dafür bekannt da besonders penibel zu sein. Und? Machen wir da jetzt auch einen Streit draus?Die "Begeisterung" für's Detail": Ich habe mal meinen ehrenwerten Beruf gelernt, den des Betriebsschlossers nämlich. Wenn man Maschinen eines Betriebes repariert - egal welche - muss man auf's Detail achten. Wenn man eine neue Maschine baut, auch. Wir Baha'i wollen eine neue Gesellschaftsordnung bauen - wie soll das gehen, wenn man mal hier einen Stein am neuen Haus weglässt und da dann mal einfach so einen neuen Stein einfügt ...? Der Bau - wird zusamenbrechen bevor er überhaupt fertig ist....
Was soll das denn heißen, den Stuhl vor die Tür gesetzt? Hattest du nicht geschrieben daß du selbst auf diese Rechte verzichtet hast? Ausgeschlossen wurdest du nicht. Du hast die Regeln gebrochen und willst das nicht einsehen - Niemand außer dir kann etwas dafür.Um das nochmals klar zu machen Ich beschwere mich nicht über den Entzug der Rechte - ich beschwere mich darüber, dass eine rechtsstaatlich gültige Ehe aus humanitären Gründen als etwas angesehen wird was ich "demütig zu bereuen habe". Und ich beschwere mich darüber entgegen aller internen Baha'i-Richtlinien den Stuhl vor die Tür gesetzt zu bekommen.
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So, genug der Details.
Jetzt erklär mir mal bitte was du eigentlich willst? Soll dieses Forum hier über die Angelegenheit urteilen? Kleines Tribunal über den NGR, von hinter Nicks versteckten virtuellen Identitäten? Mit dem Aqdas bist du auch unzufrieden, aber da du das an Harry geschrieben hast, überlasse ich ihm die Antwort. Mir kommt es so vor als würdest du mit der Lupe herumlaufen und Gründe suchen einen Streit anzuzetteln. Den korrekten Weg zur Lösung dieser Konflikte willst du aber nicht gehen.
Ich sage es jetzt zum dritten Mal: wende dich an das Universale Haus.
Wenn du das nicht tust, kann dir hier keiner helfen und die Diskussion ist müßig. Einschreiben, Situation schildern, Reaktion abwarten. Und dem Rat des Hauses folgen, sobald er eintrifft.
Du weißt daß das so ist. Also was?
Gruß