AW: Die "Graue Revolution"- eine Bedrohung für die junge Bevölkerung?
Letzteres ist nicht der Zweck einer Ausbildungsversicherung, sondern eine Nebenwirkung: "Ausbildungsversicherung:eine ideale Versicherung für die Zukunft Ihrer Kinder. Damit können Sie Ihre [sic] Kinder finanziell helfen, was ihre Ausbildung, ihr Studium betrifft. Bei dieser Versicherungsart wird die Verischerungsleistung in jedem Fall zu einem bestimmten Termin ausgezahlt." (siehe Ausbildungsversicherung).
Und weiter? Deswegen besteht trotzdem der Anspruch nur gegenüber der Versicherung - und wird seitens der Rentner nur ihr gegenüber geltend gemacht.
Deswegen ist es trotzdem Zensur, deren Rechtmäßigkeit Du damit erklärst, dass ein Verstoß dagegen eben strafbar ist, punktum.
Doch wohl kaum die Generation der heutigen Rentner.
Ich hatte Dich diesbezüglich um einen Lösungsvorschlag gebeten. Das, was Du da weiter unten vorschlägst, halte ich für unausgegoren.
Auch die gebetsmühlenartige Wiederholung macht aus falsch kein richtig. Der Anspruch besteht nicht "gegen unbeteiligte Dritte", sondern gegen eine durchaus beteiligte Versicherung.
Und die bezahlen natürlich nicht die junge Generation, sondern die Rentner selber - oder wie stellst Du Dir das vor?
Beides sind Sparverträge. Der eine wird im Todesfall sofort ausgezahlt, der andere beitragsfrei gestellt. Bei beiden spart man was an und sichert die Begünstigten für den eigenen Todesfall ab.
Letzteres ist nicht der Zweck einer Ausbildungsversicherung, sondern eine Nebenwirkung: "Ausbildungsversicherung:eine ideale Versicherung für die Zukunft Ihrer Kinder. Damit können Sie Ihre [sic] Kinder finanziell helfen, was ihre Ausbildung, ihr Studium betrifft. Bei dieser Versicherungsart wird die Verischerungsleistung in jedem Fall zu einem bestimmten Termin ausgezahlt." (siehe Ausbildungsversicherung).
Die Versicherung hat nur das Geld, das sie Zwangsversicherten wegnimmt, kein eigenes.
Und weiter? Deswegen besteht trotzdem der Anspruch nur gegenüber der Versicherung - und wird seitens der Rentner nur ihr gegenüber geltend gemacht.
Das ist so zu verstehen, daß ich den Zensurbegriff enger fasse als Du. Es findet weder eine Vorzensur statt, noch eine systematische NAchzensur. Lediglich Äußerungen, die geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu gefährden, dürfen nicht getätigt werden.
Deswegen ist es trotzdem Zensur, deren Rechtmäßigkeit Du damit erklärst, dass ein Verstoß dagegen eben strafbar ist, punktum.
Und? Welche hat das Land in die Scheiße geritten?
Doch wohl kaum die Generation der heutigen Rentner.
Verlange ich ja nicht. Lesen!! Die bestehenden Rentenansprüche müssen bedient oder abgelöst werden. Neue entstehen zu lassen, ist verantwortungslos.
Ich hatte Dich diesbezüglich um einen Lösungsvorschlag gebeten. Das, was Du da weiter unten vorschlägst, halte ich für unausgegoren.
Und das ist eben keine Vorsorge. Es wurde kein Kapital gebildet, nur Ansprüche gegen unbeteiligte Dritte erworben.
Auch die gebetsmühlenartige Wiederholung macht aus falsch kein richtig. Der Anspruch besteht nicht "gegen unbeteiligte Dritte", sondern gegen eine durchaus beteiligte Versicherung.
Aus Steuern natürlich.
Und die bezahlen natürlich nicht die junge Generation, sondern die Rentner selber - oder wie stellst Du Dir das vor?