Ehemaliger_User
Beatus ille, qui procul negotiis.
- 10. April 2002
- 29.057
Als rechtspositivistische Aussage. Ich nehme an, daß Sie es nicht so meinen.
Wenn Sie annehmen es würde sich nicht aufs Vernunftrecht beziehen, liegen Sie weit daneben. Da Sie aber offensichtlich annehmen ich hätte es anderst gemeint, was die Aussage ihrerseits impliziert, stellt sich wieder die Frage wie sie die Aussage von mir denn verstanden haben da sie sonst ihre annahme mir gegenüber nicht geäussert hätten.
Wie dem auch sei ich bleibe dabei es geht niemanden etwas an wer mit wem was im schlafzimmer macht solange die auserwählten Partner nicht von 4 Orten auserwählt wurden: Kindergarten, Schule unter 18, Zoo oder Friedhof, und die Praktiken ebenfalls im allgemeingültigen "Vernünftigen Rahmen" liegen. Wenn Sie jetzt immer noch annehmen ich hätte es nicht so gemeint...
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