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Todesstrafe ja oder nein?

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.870
AW: Todesstrafe ja oder nein?

Die werden nicht entfernt, weil das überflüssig ist. Selbst wenn Landesrecht, das der Verfassung widerspricht, nicht ungültig wäre - Strafrecht ist immer noch Bundessache, und ein Landesstrafgesetz gibt es gar nicht.
 

beast

Moderator
Teammitglied
23. Februar 2009
5.806
AW: Todesstrafe ja oder nein?

Erst einmal ein kleines Dankeschön an die Herren ´ lufton `und´ Ein wilder Jäger ` für ihre Mühen.

Da ich den Faden aber nicht weiter ins OT führen möchte, werde ich dies spezielle Thema zu gegebener Zeit anregen.

Da ich kein Jurist bin, habe ich dies Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG) scheinbar völlig falsch verstanden.:O_O:

Deutsche Sprach - schwere Sprach ( werde den Begriff - bricht - für mich erstmal neu definieren ):-D

LG
Beast
 

Goldgloeckchen

Geselle
14. Dezember 2009
8
AW: Todesstrafe ja oder nein?

Davon habe ich gehört und ich finde es erschreckend,dabei sind wir doch das Volk,aber stattdessen will man uns etwas aufbürgen,was wir nicht tragen können und wollen.Bei Aufständen den Einsatz von Waffen,sofortige Festnahmen-das was in Dänemark jetzt gut zu sehen war,wie schnell die Polizei hunderte von Menschen verhaftet haben,verletzt haben auch darunter viele Zuschauer,viele die friedlich demonstriert haben-ich bin schockiert und ich lasse mir wirklich ungern den Mund verbieten,gerade wenn solche Ungerechtigkeit passiert,ein Plan der mit allen Mitteln durchgesetzt werden soll,ohne unser Wissen,wie sooft......

Folglich möchte ich erwähnen,dass ich gegen den Lissaboner Vertrag bin,dagegen bin,mich entmündigen zu lassen,mir meine Rechte genommen werden......sogleich bin ich auch gegen die Todesstrafe.Für mich wäre das keine Rache,den Täter sterben zu sehen. Soll man an gleiches mit gleichen Vergeltung üben???
Dabei steht doch ganz klar da,"DU sollst nicht töten" stellen sie etwa ihren eigenen Glauben in Frage? Dann muss ich es ja auch nicht so ernst nehmen,nach dem Beitrag von Zeitgeist sowieeso nicht....Glauben versetzt Berger und uns wurde ein riesen Berg voller Gier,Macht und Habgier vor die Nase gesetzt.
Ich hoffe für uns alle,dass wir gut aus der Sache rauskommen,denn wir sind das Volk und müssen was tun.
 

doki

Geselle
11. Dezember 2009
34
AW: Todesstrafe ja oder nein?

hier lassen wir mal den bauch entscheiden :

todesstrafe für :

einen kinderschänder, der sein kleines opfer sexuell mistbraucht hat mehrmals und dann umgebracht hat. das hat er dann ungefär 20 mal gemacht in seinem leben.

oder

todesstrafe für :

einen vater der den mörder des vergewaltigten und ermordeten kindes, gefunden und umgebracht hat.

????

bitte mal euren bauch entscheiden lassen und dann den verstand benutzen ob die sich unterscheiden.

das interessiert mich wirklich.

danke.
 

dtrainer

Wiedergänger
17. Dezember 2008
10.562
AW: Todesstrafe ja oder nein?

Hallo Solly.
Man freut sich ja über Zustimmung,immer. Aber bist du sicher daß du den Text von "Revolution" kennst?
You say you want a revolution
Well you know
We all want to change the world
You tell me that it's evolution
Well you know
We all want to change the world
But when you talk about destruction
Don't you know that you can count me out
Don't you know it's going to be all right,
all right,all right
You say you got a real solution
Well you know
We'd all love to see the plan
You ask me for a contribution
Well you know we're doing what we can
But if you want money for people
with minds that hate
All I can tell you is brother you have to wait
Don't you know it's going to be all right,
all right,all right
You say you'll change a constitution
Well you know
We all want to change your head
You tell me it's an institution
Well you know
You'll better free your mind instead
But if you go carrying pictures of chairman Mao
You ain't going to make it with anyone anyhow
Don't you know it's going to be all right,
all right,all right
- Goldglöckchen hatte mich an meine Jugendtorheiten erinnert...

@doki:
einen kinderschänder, der sein kleines opfer sexuell mistbraucht hat mehrmals und dann umgebracht hat. das hat er dann ungefär 20 mal gemacht in seinem leben.
na sicher. Zum Teufel mit tausenden Jahren Zivilisationsentwicklung, zurück zur Blutrache...
Frage an deinen Bauch: wie würdest du es finden wenn man dich lynchen würde weil du zufällig eine große Ähnlichkeit mit einem solchen Täter hättest, und dummerweise kein Alibi? Unfair? Nun, egal. Tot ist tot.
Grüße
 

a-roy

Mensch
22. Oktober 2007
11.473
AW: Todesstrafe ja oder nein?

Bachmeier hat den Mörder ihres Kindes getötet.
Ihr Preis dafür: Früher Krebstot.
Keine gute Tat bleibt ungesühnt.
Oder was?
 

Hammerhead

Intendant der Gebäude
22. Juni 2008
803
AW: Todesstrafe ja oder nein?

hier lassen wir mal den bauch entscheiden :

todesstrafe für :

einen kinderschänder, der sein kleines opfer sexuell mistbraucht hat mehrmals und dann umgebracht hat. das hat er dann ungefär 20 mal gemacht in seinem leben.

oder

todesstrafe für :

einen vater der den mörder des vergewaltigten und ermordeten kindes, gefunden und umgebracht hat.

????

bitte mal euren bauch entscheiden lassen und dann den verstand benutzen ob die sich unterscheiden.

das interessiert mich wirklich.

danke.

Das deutsche Strafrecht und die Justiz sind haeufig, nicht nur aus dem Bauch heraus, sondern logisch, pilosophisch und intelligent begruendet, nicht nur mangelhaft, sonder ungerecht, unlogisch, ehrverletzend, ja kriminell einseitig, auf Staatsinteressen, und nicht auf die Volksinteressen hin ausgerichtet.

Im vorliegenden Fall wuerde eine logische, intelligente und gerechte Rechtsprechung folgendes vorsehen:

- Der Kinderschaender u. -moeder wird zu lebenslanger Haft verurteilt. (Ohne Maetzchen mit Sicherheitsverwahrung o.ae. sonder bis zum natuerlichen Tod). Waehrend dieser Haft hat er taeglich, unter verschaerften Bedingungen, haertste Zwangsarbeit zu verrichten. Unterkunft und Verpflegung sind auf das ueberlebensnotwendige zu beschraenken und sind in jeder Hinsicht teil der Bestrafung, Nahrung nur in einfachster Form. Brot, Suppen, Wasser, nicht mehr als physilogisch noetig, Obst oder Gemuese, dies darf auch 3. Wahl sein.

- Der Vater, der einen Kinderschaender und -moeder selbst richtete, hat nur einen Todschlag im minderschweren Fall begangen. Das heisst keinesfalls Bewaehrungsstrafe, aber, je nach Umstand,
2 Jahre und einen Monat, bis 5 Jahre Haft, unter den derzeit ueblichen BRD-Bedingungen.

Sollte der Kindsmoerder seine Unschuld beteuern oder sich einfachste Hinweise auf dessen moegliche Unschuld ergeben. Ist dies umfassend zu pruefen.
Falls sich die Unschuld herausstellt, ist der Mann/die Frau, umgehend zu entlassen, komplett oeffentlich zu rehabiliteren, umfassend, der ungerechtfertigten Haft entsprechend, zu entschaedigen, in Form von Schmerzensgeld und Einkommensverlusst.
Die mangelhaft arbeitenden Richter, Staatsanwaelte und Polizisten sind, je nach Schuld zu bestrafen und herabzustufen. Ein hoher Repraensentant des Staates wird sich oeffentlich, fuer das erlittene Unrecht im Namen des Staates und Volkes entschuldigen.

Ein Vater, der einen vermeintlichen Kindsmoerder umbrachte, der nachtraeglich als unschuldig erkannt wird, muss eine Haftstrafe als gemeiner Moerder, nach BRD-Standartbedingungen, von 20 Jahren, ohne Sicherheitsverwahrung, antreten.

Gruss Hammerhead
 

DINO

Geheimer Meister
1. Dezember 2009
165
AW: Todesstrafe ja oder nein?

Niemand hat das Recht zur Selbstjustiz an vermeindlich Schuldigen, gleich welcher Verbrechen. Zu viele Irrtümer haben sich schon zugetragen, natürlich auch bei der Staatsgewalt. Richtig ist, dass ein Gerichteter niemals mehr ein Verbrechen begehen kann. Aber jetzt ist erneut in den USA ein Unschuldiger nach mehr als 30 Jahren in die Freiheit entlassen worden. Da dieses kein Einzelfall ist, sollte Freiheitsentzug Lebenslänglich auch lebenslänglich erfolgen, statt Hinrichtung.
Wir sind mit neuen Erkenntnissen in der Forensik noch lang nicht am Ende. Die Gen-Technik hat schon zu vielen, wenn auch späten, neuen Erkenntnissen geführt. Die Schuld, die der Staat auf sich geladen hat, als er einen Unschudigen hiter Gittern brachte, steht in keinem Verhältnis zur Schuld an einer Hinrichtung. Auch dass die Todesstrafe abschreckende Wirkung haben soll, ist längst widerlegt.
Ein Problem hier in der BRD ist, meiner Meinung nach, unsere Kuscheljustiz. Wenn ein Täter eine schlechte Kindheit hatte, kann er sich der Milde des Gerichts gewiss sein. So wird z.B. ein mehrfach- Mörder zum Zahnarzt ausserhalb des Gefängnisgebäudes gebracht und hat nicht einmal Handschellen an. Nach seiner Flucht begeht er noch ein paar Morde. Wer übernimmt dafür die Verantwortung?
Aber wenn einer den Staat besch... wird er mit Ketten an Händen und Füssen ins Gericht geführt. Abschreckung, du kannst alles machen, nur keine Steuerhinterziehung.

Gruss DINO
 
Zuletzt bearbeitet:

beast

Moderator
Teammitglied
23. Februar 2009
5.806
AW: Todesstrafe ja oder nein?

@Hammerhead

Zwangsarbeit ist aber nach meinem unmassgeblichen Wissen in der BRD immer noch durch das GG untersagt, oder?
 

Hammerhead

Intendant der Gebäude
22. Juni 2008
803
AW: Todesstrafe ja oder nein?

Niemand hat das Recht zur Selbstjustiz an vermeindlich Schuldigen, gleich welcher Verbrechen. Zu viele Irrtümer haben sich schon zugetragen, natürlich auch bei der Staatsgewalt. Richtig ist, dass ein Gerichteter niemals mehr ein Verbrechen begehen kann. Aber jetzt ist erneut in den USA ein Unschuldiger nach mehr als 30 Jahren in die Freiheit entlassen worden. Da dieses kein Einzelfall ist, sollte Freiheitsentzug Lebenslänglich auch lebenslänglich erfolgen, statt Hinrichtung.
Wir sind mit neuen Erkenntnissen in der Forensik noch lang nicht am Ende. Die Gen-Technik hat schon zu vielen, wenn auch späten, neuen Erkenntnissen geführt. Die Schuld, die der Staat auf sich geladen hat, als er einen Unschudigen hiter Gittern brachte, steht in keinem Verhältnis zur Schuld an einer Hinrichtung. Auch dass die Todesstrafe abschreckende Wirkung haben soll, ist längst widerlegt.
Ein Problem hier in der BRD ist, meiner Meinung nach, unsere Kuscheljustiz. Wenn ein Täter eine schlechte Kindheit hatte, kann er sich der Milde des Gerichts gewiss sein. So wird z.B. ein mehrfach- Mörder zum Zahnarzt ausserhalb des Gefängnisgebäudes gebracht und hat nicht einmal Handschellen an. Nach seiner Flucht begeht er noch ein paar Morde. Wer übernimmt dafür die Verantwortung?
Aber wenn einer den Staat besch... wird er mit Ketten an Händen und Füssen ins Gericht geführt. Abschreckung, du kannst alles machen, nur keine Steuerhinterziehung.

Gruss DINO

Viel wichtiger als der Schutz des gemeinen arbeitenden Volkes, ist der Staat im Staat sich selbst. An erster Stelle sein Bestand an sich, siehe G.G., an zweiter Stelle die Ableistung der taeglichen Frondienste. (Steuern)
Waehrend Betrug und Abzocke der Bevoelkung, durch Oelmultis, Staat selbst, Telekomunikationsanbieter, Strom u. Gasversorger, u.v.a.m. nicht nur toleriert, sonder durch diverse Liberalisierungen" sogar gefoerdert werden.



@Hammerhead

Zwangsarbeit ist aber nach meinem unmassgeblichen Wissen in der BRD immer noch durch das GG untersagt, oder?

Ohne Kommentar Art 12 Abs 3. G.G. BRD :

Art 12
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu
wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt
werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer
herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung
zulässig.
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.870
AW: Todesstrafe ja oder nein?

Während das Mittelalter Friede und Recht als Aufgabe und Legitimation der Herrschaft sah und Spinoza die Freiheit als Aufgabe und Legitimation der Republik, stellt das Grundgesetz die Wahrung der Menschenwürde in den Mittelpunkt. Die Auffassung, wonach der Staat zum Selbstzweck geworden ist, läßt sich vielleicht vertreten, aber sicher nicht aus dem Grundgesetz herleiten.
 

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Todesstrafe ja oder nein?

Während das Mittelalter Friede und Recht als Aufgabe und Legitimation der Herrschaft sah und Spinoza die Freiheit als Aufgabe und Legitimation der Republik, stellt das Grundgesetz die Wahrung der Menschenwürde in den Mittelpunkt. Die Auffassung, wonach der Staat zum Selbstzweck geworden ist, läßt sich vielleicht vertreten, aber sicher nicht aus dem Grundgesetz herleiten.

Nein die Zweckentfremdung mancher Gesetzte zu Staatsgunsten betreffen niemals das Grundgesetz?! Anscheinend wohl schon: Zwangsarbeit ist dort anscheinend erwähnt und die wäre zugunsten der Allgemeinheit,also zugunsten des Staates.

Die Todesstrafe hat weder eine abschreckende Wirkung noch bringt sie für die Sühne des Täters einen positiven Effekt und derjenige der aufs Knöpfchen drückt hat ein Menschenleben auf dem Gewissen.

Ansetzten zur Verbesserung der Strafverfolgung und der Strafen selbst könnte man einmal bei dem Grundsatz, dass selbst durch die beste psychiatrische und psychologische Betreuung eines Pädophilen keine Heilung möglich ist. Das weiß man, das ist faktisch und dennoch wird den angeblich Therapierten immer wieder Freigang sowie manches mal Freilassung gewährt mit meist fatalen Folgen.

Charité-Studie: Therapie Pädophiler kann Kindesmissbrauch verhindern - Gesundheit - Gesellschaft - FAZ.NET

Auch kann man Straftäter bis in die höchsten Ebenen der Gerichtsbarkeit finden

Kinderpornografie - Hamburger Sozialrichter unter Verdacht - Panorama - sueddeutsche.de
Also diese Sachen werden oft auch noch gedeckt. Der Handel mit Kinderpornographie ist Weltweit organisiert und da gibts dann oft Lücken und das BKA mit seinen Profis für Internettfahndung in diesem Bereich kann einiges aber nicht alles abdecken.

Die im Grundgesetz verankerte "Unversehrtheits Garantie" für Körper und Geist macht es schwer den Sexualstraftäter zu Medikieren oder läßt auch keine Kastration zu. Wobei da auch der Nutzen fraglich wäre.

Die einzige verbleibende Möglichkeit ist Prävention (Kinder zu Selbstbewußtsein führen, genaues hinsehen und zwar nicht nur auf den neuen Mercedes des Nachbarn, und ehr beherztes Eingeifen von zivilen Personen und Lehrern und Sozialarbeitern) Familienprävention dort fangen solche Verbrechen an und dort wachsen die späteren Verbrecher auf; Internetermittlung ausbauen länderübergreifend sowie Strafvollzug der gewährleistet, dass keiner dieser Verbrecher jemals wieder einen Fuß in die Freiheit setzen kann. Prävention so wie sie im oben stehenden verlinken Beitrag geschieht potentielle Täter "betreuen" bevor es zu Taten kommt.

Ob es etwas bringt die Haftbedingungen zu verschärfen ist fraglich. In den Gefängnissen der USA gehts rüde zu da sind Vergewaltigungen an der Tagesordung bei uns scheint das ähnlich zu sein dort gehen die Gefangenen durch die Hölle ...ob es das Ganze aber besser macht ...sicher nicht.

Gruß

Baronesse
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.870
AW: Todesstrafe ja oder nein?

Nein die Zweckentfremdung mancher Gesetzte zu Staatsgunsten betreffen niemals das Grundgesetz?!

Ich bin mir nicht ganz im klaren, was Du damit sagen willst und inwiefern es in Bezug zu meiner Aussage steht.
 

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Todesstrafe ja oder nein?

Ich bin mir nicht ganz im klaren, was Du damit sagen willst und inwiefern es in Bezug zu meiner Aussage steht.


Du hattest erwähnt,dass zu dem Thema kein Bezug zum Grundgesetz herzustellen sei.

Ich meinte es wäre der Bezug zum Grundgesetz schon zu sehen (Hammerhead hatte es gepostet) zum Thema Zwangsarbeit.Zwangsarbeit hat Staatlichen Nutzen und somit kann dann der Saatliche Nutzen (welcher ja durchaus vorhanden ist und nicht immer zugungsten der Opfer ist) in diesem Falle durch das Grundgesetz hergeleitet werden hat aber für die Opfer nur geringen bis gar keinen Wert.

Gruß

Baronesse
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.870
AW: Todesstrafe ja oder nein?

Ich hatte geschrieben, daß das Grundgesetz den Staat nicht als Selbstzweck sieht, sondern als Garanten der Menschenwürde, und daß ich Hammerhead nicht folgen kann, der erstens den Fortbestand des Staatsapparates und zwotens die Ausbeutung des Volkes als grundgesetzliche Verpflichtung aller staatlichen Gewalt sehen will.

Bezug zum Grundgesetz hat natürlich alles und jedes.

12, 3 ist eine Abschaffung, keine Einführung der Zwangsarbeit. Er muß im Zeitbezug gesehen werden, denn das GG stellt eine Reaktion auf die Schrecken der Diktatur dar, in der Zwangsarbeit an der Tagesordnung war. Nur für Strafgefangene bedeutet: Für den ganzen Rest nicht. Dieses Nicht ist der Kern der ganzen Geschichte.
 

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Todesstrafe ja oder nein?

Ich hatte geschrieben, daß das Grundgesetz den Staat nicht als Selbstzweck sieht, sondern als Garanten der Menschenwürde, und daß ich Hammerhead nicht folgen kann, der erstens den Fortbestand des Staatsapparates und zwotens die Ausbeutung des Volkes als grundgesetzliche Verpflichtung aller staatlichen Gewalt sehen will.

Bezug zum Grundgesetz hat natürlich alles und jedes.

12, 3 ist eine Abschaffung, keine Einführung der Zwangsarbeit. Er muß im Zeitbezug gesehen werden, denn das GG stellt eine Reaktion auf die Schrecken der Diktatur dar, in der Zwangsarbeit an der Tagesordnung war. Nur für Strafgefangene bedeutet: Für den ganzen Rest nicht. Dieses Nicht ist der Kern der ganzen Geschichte.


Ja das verstehe ich. Und du hast Recht mit dem was du über das Grundgesetz ohne Selbstzweck des Staates sagst. Hammerhead meinte aber nicht, dass das Grundgesetz den Selbstzweck bestätigen würde sondern ,dass es anwendbar wäre auf den Strafvollzug.

Gruß

Baronesse
 

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