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Todesstrafe ja oder nein?

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.826
AW: Todesstrafe ja oder nein?

Hammerhead schrieb:
Viel wichtiger als der Schutz des gemeinen arbeitenden Volkes, ist der Staat im Staat sich selbst. An erster Stelle sein Bestand an sich, siehe G.G., an zweiter Stelle die Ableistung der taeglichen Frondienste. (Steuern)

Mir wäre ja auch ein schlanker Staat lieber, der sich aus Gebühren und Domänenverpachtung finanzieren kann, aber das ändert nichts daran, daß obiges imho schlicht falsch ist.
 

Hammerhead

Intendant der Gebäude
22. Juni 2008
803
AW: Todesstrafe ja oder nein?

Während das Mittelalter Friede und Recht als Aufgabe und Legitimation der Herrschaft sah und Spinoza die Freiheit als Aufgabe und Legitimation der Republik, stellt das Grundgesetz die Wahrung der Menschenwürde in den Mittelpunkt. Die Auffassung, wonach der Staat zum Selbstzweck geworden ist, läßt sich vielleicht vertreten, aber sicher nicht aus dem Grundgesetz herleiten.

Kommt darauf an wie eng man das sieht ! Man muss die Realitaet also die politische Praxis beruecksichtigen und zum Beispiel auch die Tatsache, dass Parteien, die eigentlich nur an der Meinungsbildung mitwirken sollten, mittlerweile ganz offen und unverfroren versuchen das BVG, mit ihnen genehmen Richtern zu besetzen, desweiteren staendig die Frechheit besitzen am BVG rumzunoergeln, wenn es die Regierung und die sogenannten etablierten Parteien in Ihre Schranken weisst.

Beispiele wo das GG die bestehende Ordnung also den Staat im Staat bevorzugt und gegen seine Buerger schuetzt:
(Habe das entsprechende fett markiert)
Art 8
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und
ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Art 9
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen
oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der
Völkerverständigung richten, sind verboten.
...

Art 10
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient
die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder
des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz
bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle
des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und
Hilfsorgane tritt.

Art 12
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu
wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt
werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer
herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung
zulässig.
Art 12a
(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den
Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet
werden.
(2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu
einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer
des Wehrdienstes nicht übersteigen. Das Nähere regelt ein Gesetz, das die Freiheit
der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigen darf und auch eine Möglichkeit
des Ersatzdienstes vorsehen muß, die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der
Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht.
(3) Wehrpflichtige, die nicht zu einem Dienst nach Absatz 1 oder 2 herangezogen
sind, können im Verteidigungsfalle durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu
zivilen Dienstleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes
der Zivilbevölkerung in Arbeitsverhältnisse verpflichtet werden; Verpflichtungen
in öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse sind nur zur Wahrnehmung polizeilicher
Aufgaben oder solcher hoheitlichen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung, die nur
in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis erfüllt werden können, zulässig.
Arbeitsverhältnisse nach Satz 1 können bei den Streitkräften, im Bereich ihrer
Versorgung sowie bei der öffentlichen Verwaltung begründet werden; Verpflichtungen in
Arbeitsverhältnisse im Bereiche der Versorgung der Zivilbevölkerung sind nur zulässig,
um ihren lebensnotwendigen Bedarf zu decken oder ihren Schutz sicherzustellen.
(4) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen
Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation
nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten
achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf
Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf
keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.


(5) Für die Zeit vor dem Verteidigungsfalle können Verpflichtungen nach Absatz 3
nur nach Maßgabe des Artikels 80a Abs. 1 begründet werden. Zur Vorbereitung auf
Dienstleistungen nach Absatz 3, für die besondere Kenntnisse oder Fertigkeiten
erforderlich sind, kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes die Teilnahme an
Ausbildungsveranstaltungen zur Pflicht gemacht werden. Satz 1 findet insoweit keine
Anwendung.
(6) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an Arbeitskräften für die in Absatz 3 Satz
2 genannten Bereiche auf freiwilliger Grundlage nicht gedeckt werden, so kann zur
Sicherung dieses Bedarfs die Freiheit der Deutschen, die Ausübung eines Berufs oder
den Arbeitsplatz aufzugeben, durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt
werden. Vor Eintritt des Verteidigungsfalles gilt Absatz 5 Satz 1 entsprechend.
Art 13
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch
die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort
vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
(3) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln
bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat
auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von
Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn
die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder
aussichtslos wäre. Die Maßnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit
drei Richtern besetzten Spruchkörper. Bei Gefahr im Verzuge kann sie auch durch einen
einzelnen Richter getroffen werden.
(4) Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer
gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung
von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. Bei Gefahr im
Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet
werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.
(5) Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei einem Einsatz in
Wohnungen tätigen Personen vorgesehen, kann die Maßnahme durch eine gesetzlich
bestimmte Stelle angeordnet werden. Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten
Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr und nur
zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei
Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen.
(6) Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag jährlich über den nach Absatz
3 sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Absatz 4 und, soweit
richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 5 erfolgten Einsatz technischer
Mittel. Ein vom Bundestag gewähltes Gremium übt auf der Grundlage dieses Berichts
die parlamentarische Kontrolle aus. Die Länder gewährleisten eine gleichwertige
parlamentarische Kontrolle.
(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr
oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur
Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere
zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter
Jugendlicher vorgenommen werden.


Art 17a
(1) Gesetze über Wehrdienst und Ersatzdienst können bestimmen, daß für die
Angehörigen der Streitkräfte und des Ersatzdienstes während der Zeit des Wehr- oder
Ersatzdienstes das Grundrecht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern
und zu verbreiten (Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 erster Halbsatz), das Grundrecht der
Versammlungsfreiheit (Artikel 8) und das Petitionsrecht (Artikel 17), soweit es das
Recht gewährt, Bitten oder Beschwerden in Gemeinschaft mit anderen vorzubringen,
eingeschränkt werden.
(2) Gesetze, die der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung
dienen, können bestimmen, daß die Grundrechte der Freizügigkeit (Artikel 11) und der
Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13) eingeschränkt werden.


Art 18
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs.
1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die
Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel
10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die
freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die
Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.


Art 19
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines
Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den
Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels
nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem
Wesen nach auf diese anwendbar sind.
(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm
der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der
ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.
II.
Der Bund und die Länder
Art 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.


(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen
und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der
Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und
die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen
das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Art 20a
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen
Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die
Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und
die Rechtsprechung.
Art 21
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre
Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie
müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich
Rechenschaft geben.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf
ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder
zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden,
sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das
Bundesverfassungsgericht.
(3) Das Nähere regeln Bundesgesetze.



Art 38
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer,
freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an
Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.


[
Usw. Wuerde zu lang werden,... ist hier eh OT.

In bezug auf Art 13. 3:Terrorismus ist beispielsweise eine Schwere Straftat, und dessen wird heute ja fasst jeder schon praeventiv verdaechtigt.

Art. 20. 2 Wann hat das dt. Volk im Zusammenhang mit der Eu je ueber etwas abgestimmt?

Art. 20. 4. Wenn die Gesetzgebung (also die Regierung bzw. die etablierten Parteien) selbst die verfassungsmaesige Ordnung aushebelt, umgeht, aendert oder schlicht ignoriert, gegen wen und wie soll und darf ich dann Widerstand leisten. Sofort wird einer zum Terroristen erklaert oder zumindest zum Verfassungsfeind.

Art. 21.2 Da mittlerweile die etablierten Parteien versuchen festlegen was verfassungsgemaess ist, greifen sie dem BVG vor.

Art 38. Dann duerfte es keine Fraktionen und Fraktionszwang geben. Jedesmal gibt es einen Aufschrei wenn einige Abgeordnete anders als die Fraktionsvorgabe entscheiden.


Gruss Hammerhead
 

DINO

Geheimer Meister
1. Dezember 2009
165
AW: Todesstrafe ja oder nein?

Hammerhead Viel wichtiger als der Schutz des gemeinen arbeitenden Volkes, ist der Staat im Staat sich selbst. An erster Stelle sein Bestand an sich, siehe G.G., an zweiter Stelle die Ableistung der taeglichen Frondienste. (Steuern) Waehrend Betrug und Abzocke der Bevoelkung, durch Oelmultis, Staat selbst, Telekomunikationsanbieter, Strom u. Gasversorger, u.v.a.m. nicht nur toleriert, sonder durch diverse Liberalisierungen" sogar gefoerdert werden.
Seis drum, unsere führenden Politiker halten sich selbst für den Staat sowie auch die Staatsangestellten. Die Kluft zwischen Recht und Gerechtigkeit vergrössert sich zusehends. Wenn es sich nicht gerade um ein Kapitalverbrechen handelt, werden Urteile möglichst Enfluss- bezogen gefällt.
z.B. In einer x-Deutschen Stadt sitzen die Redakteure der ortsansässigen Zeitung, mit den Richtern des ebenfalls ortsansässigen Landgerichts regelmässig am "Stammtisch"; zwecks Meinungsaustausches
versteht sich. Jetzt verklage mal diese Zeitung, weil sie dich falsch dargestellt hat. Die Zeitung benötigt überhaupt keinen Anwalt, das bisschen macht der Richter mit. Da wird ein Richter genommen der kurz
vor seiner Pensionierung steht weil, man weiss ja nie. Und dieses Freikaufen von Recht und Gesetz greift immer mehr um sich, siehe Zunwinkel. Aber als Normalo, Knast.

Gruss DINO
 
Zuletzt bearbeitet:

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.826
AW: Todesstrafe ja oder nein?

Nein, die politische Praxis muß man bei der Auslegung des Grundgesetzes nicht berücksichtigen. Vielmehr muß sie am Grundgesetz gemessen werden.
 

Anubis83

Geheimer Meister
9. September 2009
372
AW: Todesstrafe ja oder nein?

Das Grundgesetz schön und gut aber dazu kommen noch die Richtlinien der EU und UNO
 

DINO

Geheimer Meister
1. Dezember 2009
165
AW: Todesstrafe ja oder nein?

Das Grundgesetz schön und gut aber dazu kommen noch die Richtlinien der EU und UNO

Solange mich niemand gefragt hat, wie in Irland z.B., können sich die EU- Marionetten ihre Regeln sonstwo hinstecken. Ich stelle mir vor wir währen eine "Direkte Demokratie" (Schweiz), dann gäbe es keinen € und und vieles währe anders, und gewiss nicht schlechter. Man versucht uns einzureden als sog. Exportweltmeister währen wir auf die EU angewiesen aber das ist Blödsinn. Ich arbeite für die
Ivestitionsgüter - Industrie und ich kann mich nicht erinnern wann ich den letzten Auftrag für EU- Länder bearbeitet hätte. Amerika u. Asien und dort ist die EU nur hinderlich.

Gruss DINO
 

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Todesstrafe ja oder nein?

Solange mich niemand gefragt hat, wie in Irland z.B., können sich die EU- Marionetten ihre Regeln sonstwo hinstecken. Ich stelle mir vor wir währen eine "Direkte Demokratie" (Schweiz), dann gäbe es keinen € und und vieles währe anders, und gewiss nicht schlechter. Man versucht uns einzureden als sog. Exportweltmeister währen wir auf die EU angewiesen aber das ist Blödsinn. Ich arbeite für die
Ivestitionsgüter - Industrie und ich kann mich nicht erinnern wann ich den letzten Auftrag für EU- Länder bearbeitet hätte. Amerika u. Asien und dort ist die EU nur hinderlich.

Gruss DINO

Feines Statement..Ich gehe da mit dir völlig konform und man braucht nicht wirklich noch etwas hinzuzufügen es wurde auf den Punkt gebracht.


Gruß

Baronesse
 

beast

Moderator
Teammitglied
23. Februar 2009
5.806
AW: Todesstrafe ja oder nein?

Helft mir Dummen bitte ein wenig weiter, denn zur Zeit finde ich keinerlei Bezug zum Toppic.

Was hat die EU mit der Todesstrafe zu schaffen und was haben Investitionsgüter dabei für eine Wirkung und Aufgabe?
 

DINO

Geheimer Meister
1. Dezember 2009
165
AW: Todesstrafe ja oder nein?

Helft mir Dummen bitte ein wenig weiter, denn zur Zeit finde ich keinerlei Bezug zum Toppic.

Was hat die EU mit der Todesstrafe zu schaffen und was haben Investitionsgüter dabei für eine Wirkung und Aufgabe?

Hast recht, wir sind gerade bei Gesetzen. Hat nur entfernt etwas damit zu tun.
 
Zuletzt bearbeitet:

Hammerhead

Intendant der Gebäude
22. Juni 2008
803
AW: Todesstrafe ja oder nein?

Nein, die politische Praxis muß man bei der Auslegung des Grundgesetzes nicht berücksichtigen. Vielmehr muß sie am Grundgesetz gemessen werden.

Es muesste heissen: Vielmehr muesste sie (die politische Praxis) am Grundgesetz gemessen werden... ...wenn alles mit rechten Dingen zuginge. Das tut und tat es aber, seit etwa 1918 (Verseiler Vertrag ...aeeeh... Diktat) nicht mehr !

Wie Dino andeutete, wird seither, das deutsche Volk mehr oder weniger illegitim bevormundet. (zu Kaiserszeiten wurde es legitim bevormundet)

Was hat das mit der Todesstrafe zu tun ? (ich bin massiv gegen Todesstrafe) Selbst wenn 99,5 % des dt. Volkes diese wollten waere es wurst, denn es wird nicht gefragt, hat direkt nichts zu melden und nichts zu entscheiden.
Es wird bevormundet, von einer Parteienoligarchie, die sich den Staat, mit all seinen Institutionen, zur Beute gemacht hat. (Wer wiederum diese Parteibonsen in der Hand hat, ist abermals ein weiterfuehrendes Thema)


Gruss Hammerhead
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.826
AW: Todesstrafe ja oder nein?

Evtl. ist Dir ja der Kreislauf der Verfassungen nach Platon und Aristoteles bekannt. Polybios schätzte die römische und die spartanische Verfassung deshalb so hoch, weil sie stabil seien. Nun, man kann unsere Verfassung durchaus für eine Entartung der Republik halten, ein geeigneter Name wäre noch zu finden. Cliquenherrschaft, Parteienherrschaft, etwas in der Art.

Für eine Kakophonie braucht man keinen Dirigenten, fürs Gläserrücken keine Textvorlage, und für die Cliquenherrschaft keinen Marionettenspieler. Wer den Marionettenspieler sucht und übersieht, daß die Marionetten lebendig sind und keine Fäden haben, wird das Spiel nie verstehen.

Und natürlich läßt sich der Staat als Selbstzweck nicht aus dem Grundgesetz begründen. Das Grundgesetz formuliert als erstes, oberstes, unabänderliches Staatsziel den Schutz der Menschenwürde.
 

Hammerhead

Intendant der Gebäude
22. Juni 2008
803
AW: Todesstrafe ja oder nein?

Evtl. ist Dir ja der Kreislauf der Verfassungen nach Platon und Aristoteles bekannt. Polybios schätzte die römische und die spartanische Verfassung deshalb so hoch, weil sie stabil seien. Nun, man kann unsere Verfassung durchaus für eine Entartung der Republik halten, ein geeigneter Name wäre noch zu finden. Cliquenherrschaft, Parteienherrschaft, etwas in der Art.
Parteienherrschaft wird in kritischen Kreisen schon lange verwendet. Auch "Koelner Kluengel" z.B. ist ein bekannter feststehender Begriff in dieser Richtung die Koelner Geschaeftswelt noch einbeziehend.

Für eine Kakophonie braucht man keinen Dirigenten, fürs Gläserrücken keine Textvorlage, und für die Cliquenherrschaft keinen Marionettenspieler. Wer den Marionettenspieler sucht und übersieht, daß die Marionetten lebendig sind und keine Fäden haben, wird das Spiel nie verstehen.
Zuckerbrot und Peitsche kennst Du aber. Wer die Macht hat, mittels Geheimdiensten, weltweit, auch staendig-personengeschuetzte Leute zu eliminieren, auf der anderen Seite aber, auch die Macht hat beliebig Leute in Possitionen zu hiefen und auch wieder fallen zu lassen, der braucht keine (physischen) Faeden, dem genuegt ein Fingerschnippen oder zwei, drei gefluesterte Anweisungen.

Und natürlich läßt sich der Staat als Selbstzweck nicht aus dem Grundgesetz begründen. Das Grundgesetz formuliert als erstes, oberstes, unabänderliches Staatsziel den Schutz der Menschenwürde.

Menschenwuerde ist ein weit gefasster Begriff, in Anbetracht der erst kurz zuvor beendeten Naziherrschaft, war er den Erstellern des Grundgesetzes sehr wichtig.
Ein Gerechtigkeits oder Leistungsprinzip zu beschreiben hingegen, wurde im G.G. aber straeflich vernachlaessigt. Was die Grundlage fuer einen spaeter entstehenden Sozialschmarotzerstaat bildete, teils unter dem Deckmantel der Menschenwuerde.
Auch im "Strafvollzugswesen" gab es diesbezueglich erhebliche Fehlentwicklungen. (um wenigstens das Threadthema zu tangieren)
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.826
AW: Todesstrafe ja oder nein?

Kölscher Klüngel ist ein gutes Stichwort. Lustigerweise gibt es ja auch schon wieder die ersten Beispiele für Beamten- und Politikerdynastien.

Wer die Macht hat, mittels Geheimdiensten, weltweit,

Was Du beschreibst, sind die Marionettenfäden. Was sollte ich sonst gemeint haben?

Ein Gerechtigkeits oder Leistungsprinzip zu beschreiben hingegen, wurde im G.G. aber straeflich vernachlaessigt. Was die Grundlage fuer einen spaeter entstehenden Sozialschmarotzerstaat bildete, teils unter dem Deckmantel der Menschenwuerde.

Die Väter und Mütter haben sich sehr viel gar nicht vorstellen können, wer wäre beispielsweise auf die Idee gekommen, "Ehe" definieren zu müssen. Ich bin immer wieder überrascht, wie viele vernünftige Entscheidungen sich trotzdem aus dem sechzig Jahre alten GG ableiten lassen, das liegt eben am systematischen Aufbau und an der Abstraktion.
 

Hammerhead

Intendant der Gebäude
22. Juni 2008
803
AW: Todesstrafe ja oder nein?

Kölscher Klüngel ist ein gutes Stichwort. Lustigerweise gibt es ja auch schon wieder die ersten Beispiele für Beamten- und Politikerdynastien.
Sowie von Beruf Sozialhilfeempfaenger, in 3. ...4. Generation !

Was Du beschreibst, sind die Marionettenfäden. Was sollte ich sonst gemeint haben?
Klang fuer mich so als wuerdest Du diese offiziell nicht existierende "hoehere Instanz" in Abrede stellen.

Die Väter und Mütter haben sich sehr viel gar nicht vorstellen können, wer wäre beispielsweise auf die Idee gekommen, "Ehe" definieren zu müssen. Ich bin immer wieder überrascht, wie viele vernünftige Entscheidungen sich trotzdem aus dem sechzig Jahre alten GG ableiten lassen, das liegt eben am systematischen Aufbau und an der Abstraktion.
Oder, dass BRD das Grundgesetz ergaenzen muesste, um sich der Asylanten zu erwehren. Habe uebrigens den Ausdruck "Osylonde"= Mundart fuer Asylanten, 1981, von einem Grossstaedter negativ benutzt, zum ersten mal bewust wahrgenommen. Wenige Jahre spaeter wurden selbst laendliche Gemeinden gezwungen, Asylantenheime zu errichten. Mir ist ein Gastwirt bekannt, bei dem das Landratsamt uebergangsweise, fuer 2 Jahre alle Zimmer anmietete, um bei freier Kost und Logis Asylanten unterzubringen. Der Gastwirt wurde dadurch DM - Millionaer seine Einmahmen beliefen sich auf
1,4Mill. Eur !

Zum Threadthema; andere Laender, andere Sitten! Gestern wurde die Tocher unseres Buegermeisters hier ermordet (Messer seitlich in die Rippen Aorta durchtrennt).
Eifersuchtsdrama zwischen drei Lesben (+ eine schwer verletzt, Messer ins Gedaerm). Die Moerderin blieb am Tatort und lies sich ohne Widerstand festnehmen.

Wir haben die Todesstrafe, zwar sellten vollstreckt, aber moeglich.

Ich fragte was die Moederin erwartet? Mit dem Hinweis, dass es in BRD wohl lebenslaenglich = 15 Jahre waeren.
Die Antwort: " Och noeoe, sie hat es ja zum ersten mal getan, da werden es 2-3 Jahre sein. Man wird ihr aber sagen falls sie sowas nochmal macht wird es mehr.
Gleichzeitig sitzt einer meiner Freunde und ehemaligen Arbeiter fuer 1 Jahr weil er angeblich vor 4 Jahren Kupferkabel im Wert von 20-30 Euro entwendet haben soll. Kenne ihn 3 Jahre, gerade er war immer korrekt, zuverlaessig und hat Bezahlung abgeleht fuer Dinge, fuer die andere Bezahlung erwarten.
D.h. ich halte ihn fuer unschuldig, so wie er es auch angibt.
Sein Nachteil, er hatte bei seiner polizeilichen Vernehmung vor 4 Jahren nur 20 Euro um die Polizei zu "bezahlen", das war denen nicht genug, es ging vor etwa 2 Monaten vor Gericht, er wurde noch im Gerichtssaal verhaftet und sitzt seit dem im Knast.

Vor einigen Jahren wurde ein jaehzorniger im Nachbarort mit Geldstrafe belegt, er hatte seine Frau mit einer Art Machete in Stuecke gehauen und gekoepft.
Sein Vorteil, er kannte einen Europaer, der fuer ihn, bei der Polizei ca. 18.000 Euro hinblaetterte, das war' s.
Es gab kein Gerichtsverfahren.
10.000 Eur fuer die Familie des Opfers, der Rest Strafe und Bezahlung der Polizei.

Kein Knast !



 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.826
AW: Todesstrafe ja oder nein?

Klang fuer mich so als wuerdest Du diese offiziell nicht existierende "hoehere Instanz" in Abrede stellen.

Tue ich auch. :egal: Keiner kann mir sagen, wer das sein soll, ausgenommen die Bilderberger, die Rothschilds, die Weisen von Zion oder die Reptiloiden, je nach Grad der persönlichen Verwirrung. No offence meant.
 

Hammerhead

Intendant der Gebäude
22. Juni 2008
803
AW: Todesstrafe ja oder nein?

@ wilder jaeger

Zitat:
Für eine Kakophonie braucht man keinen Dirigenten, fürs Gläserrücken keine Textvorlage, und für die Cliquenherrschaft keinen Marionettenspieler. Wer den Marionettenspieler sucht und übersieht, daß die Marionetten lebendig sind und keine Fäden haben, wird das Spiel nie verstehen.
Zuckerbrot und Peitsche kennst Du aber. Wer die Macht hat, mittels Geheimdiensten, weltweit, auch staendig-personengeschuetzte Leute zu eliminieren, auf der anderen Seite aber, auch die Macht hat beliebig Leute in Possitionen zu hiefen und auch wieder fallen zu lassen, der braucht keine (physischen) Faeden, dem genuegt ein Fingerschnippen oder zwei, drei gefluesterte Anweisungen.


Zitat:
Was Du beschreibst, sind die Marionettenfäden. Was sollte ich sonst gemeint haben?
Klang fuer mich so als wuerdest Du diese offiziell nicht existierende "hoehere Instanz" in Abrede stellen.

Tue ich auch. :egal: Keiner kann mir sagen, wer das sein soll, ausgenommen die Bilderberger, die Rothschilds, die Weisen von Zion oder die Reptiloiden, je nach Grad der persönlichen Verwirrung. No offence meant.
Dann rekapitulier ich mal: Du erkennst also Marionetten (aus Fleisch und Blut) und Marionettenfaeden (unsichtbare), nur die Puppenspieler hinter den Kulissen sind Dir verborgen.
Weil Dir diese Kuenstler im Hintergrund, persoenlich, noch keiner vorgestellt hat und sie Dich nicht zu sich ins geheime Kaemmerlein einladen, schliesst Du, gibt es Sie gar nicht. ??

Ich persoenlich zaehle dann immer noch eine Reihe von CFR'lern (Cheney, Rumsfeld, Rice, Greenspan, Wolfowitz, Bernanke, Bush, 2x Clinton, Brezinski ... .. last not least Rockefeller...) auf, die Du oben mal schoen weggelassen hast. Die existieren naehmlich wirklich, und ich hab auch Bilder gesehen, wo sie nicht in der Nase bohren oder mit der Unterlippe spielen.
Ausserdem hab ich schon Ansprachen von den Herrschaften gehoert, in denen sie vorgaben sich Gedanken um weltpolitisch wichtige Dinge zu machen.

Das ist, so wie Du mir erklaerst aber nur Wichtigtuerei, in Wirklichkeit sind es Nasenbohrer und Sesselfurzer, und um das ueben treffen sie sich regelmaesig im Rahmen der Trilateralen Kommission, der Bilderberger, des CFR, des Bohemian Club und so...

???

Da hab ich was nettes zur TK gefunden: die trilaterale Kommission - wie das Kapital die Demokratie untergräbt
 

Ehemaliger_User

Beatus ille, qui procul negotiis.
10. April 2002
29.057
AW: Norwegen Oslo 22.07.2011

Ich bin ein grundsätzlicher Gegner der Todesstrafe.
Davon abgesehen frage ich mich, was das bringen soll?
Den Täter umbringen macht die Tat nicht ungeschehen.
Ihn in Gefangenschaft zu halten und psychisch zu sezieren ist meiner Ansicht nach wesentlich sinnvoller.
Ich will diesen Menschen nicht verstehen, aber die entsprechenden Fachleute lernen sehr wohl etwas,
wenn sie solche Extremfälle zur Untersuchung haben.
 

dtrainer

Wiedergänger
17. Dezember 2008
10.562
AW: Norwegen Oslo 22.07.2011

Tja, kommt wohl darauf an mit was für Leuten man zusammen ist. In meiner Umgebung ist keiner so pauschal für die Todesstrafe, die meisten absolut dagegen.
Rache macht auch nichts besser. Für gemeingefährliche Täter gibt es Sicherheitsverwahrung, nach der Haftstrafe.
Todesstrafe würde vielleicht gegen Täter nützen die genau überlegen was sie tun und was sie riskieren (organisierte Kriminalität) - aber gefordert wird sie immer bei Fällen die emotional aufwühlen. Wobei das dann aber genau die Fälle sind, in denen Täter nicht (oder nicht gesund) voher bedenken was sie auslösen und wie die Konsequenzen aussehen.
 

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