K
Kadosch
Gast
Na immerhin, sonsee, weiß ich, dass das Asylrecht im GG verankert ist -was dem Herrn Seehofer offenbar entfallen zu sein scheint.Wie schön das du das GG besser kennst. Das Asylgesetz wurde nicht für eine Massenmigration verfasst, sondern gilt für politisch Verfolgte und für Kriegsflüchtlinge subsidiär. Natürlich kann man indem Fall, wo die innere Sicherheit eines Landes gefährdet ist, nicht weiterhin unbegrenzt und unkontrolliert jeden aufnehmen. Mann muss erstmal in der Lage sein zu prüfen, ob der, der einen Asylantrag stell,t überhaupt einen Anspruch hat. Das es in vielen Fällen nicht so war, hat die Vergangenheit gezeigt.
Wenn er eine Änderung des GG hätte vornehmen wollen muss er - und seine Konsorten, sich fragen lassen, warum aus Bayern kein entsprechender Gesetzesvorschlag kam.
Dass 2015 eine Sondersituation war, ist zwischenzeitlich dem Dümmsten klar. Nicht zu vergessen, dass zwischenzeitlich der Flüchtlingsstrom stark abgeschwächt wurde - daran waren viele Regierungen, auch die unsere, beteiligt. Über die Rechtslage zu streiten ist unnötig, weil lange geklärt.