ThomasausBerlin
Ritter Kadosch
- 14. Januar 2012
- 5.094
AW: War Ostdeutschland wirklich so schlimm?
Die Grundlage des DDR-Rechtssystems war "etwas anders"; das DDR-Recht war einwandfrei darauf "zugeschnitten" dass die Gesamtheit aller Bürger und Bürgerinnen nach dem Sozialismus "strebt". Der "Aufbau des Sozialismus" hatte in der DDR Verfassungsrang; alle "nachrangigen" Gesetze der DDR waren diesem Ziel verpflichtet. Was letztlich in letzter Konsequenz bedeutete dass das Rechtssystem der DDR in seinen bürgerfreundlichen Wirkungen alleine durch "Beschluss des ZK" ausgehebelt werden konnte (was die Damen und Herren im ZK ja auch weidlich ausgenutzt haben).
Die DDR kannte kein "Verfassungsgericht" und wenn sie es gekannt hätte, hätte sich die Politführung wohl auch kaum an Bechlüsse des Verfassungsgerichtes gehalten. Nach der Auffassung der Kommunisten sollte sowieso "nur" das Diktat des Volkes nach Karl Marx "tonangebend" sein, und die allmächtige SED legitimierte sich selbst als "Stellvertreter des Volkes" - der Keim zur Diktatur im "real existierenden Sozialismus" war damit schon gelegt bevor Lenin's Revolution in Russland begann.... Insoweit lässt sich die Basis zwischen DDR-Rechtssystem und BRD-Rechtssystem tatsächlich nicht mit einander vergleichen.
Aber darum geht es gar nicht so sehr - es geht darum wie man bestehende Rechtsvorschriften "aushebelt". Auf dem Papier gab's in der DDR ein Recht auf freie Meinungsäusserung - aber wer das Recht wahrgenommen hat, landete im Stasiknast. In (Ost-) Berlin gibt es einen "Rosa-Luxemburg-Platz" - aber wer sich in der DDR in seinem "gesellschaftlichen Engagement" auf Rosa Luxemburg bezogen hat - landete ganz schnell als "Konterrevolutionär in Bautzen.... - wer sich im sogenannten freien Westen auf Rosa Luxemburg bezog, landete zwar nicht automatisch in Stadelheim, wurde aber mindestens genauso "überwacht" wie er oder sie in der DDR überwacht gewesen wäre....
Trotz unterschiedlichem "Staatsziel" (wobei hier mal gefragt werden muss was denn - ausser den Konsum voran zu treiben - Staatsziel in der BRD gewesen ist....) waren die Mechanismen die zur "Lenkung" des blöden Stimmviehvolkes benutzt wurden, in der DDR und in der BRD gleich. Um es mal grob vereinfachend darzustellen: In der DDR drehte sich alles um die eine Partei, in der BRD drehte sich alles bis Mitte der achtziger Jahre des letzten Jahrhunderts um drei Parteien, aber massgebend war immer nur "Partei" und nicht "das Volk".
Vor vielen Jahren hat sich meine kleine Schwester entschlossen, edie Beamtenlaufbahn beim Regierungspräsidium in Darmstadt einzuschlagen. Nach ihrer Verbeamtung hab ich ihr gratuliert und so mal flapsig gesagt: "Na ja, mit 50 biste dann Regierungspräsidentin - den Kopp dafür haste ja...". - "Das wird nix", hat sie gesagt, " in Deutschland musst Du einer "staatstragenden Partei" angehören um so einen Posten besetzen zu können, und ich lass' mich nicht vor den Karren einer Partei spannen....". Man merke auf: In der BRD musste man also zwingend entweder in der CDU/CSU, der SPD oder der FDP (später auch bei den Grünen) Mitglied sein um für höhere "Aufgaben" berufen zu werden (auch für den Job als Bundesrichter beispielsweise), in der DDR musste man selbstverständlich SED-Mitglied sein. Also so fürchterlich gross scheint mir da der Unterschied zwischen der Parteiendiktatur in der BRD und der Einheitsparteidiktatur der DDR nicht zu sein....
Die Grundlage des DDR-Rechtssystems war "etwas anders"; das DDR-Recht war einwandfrei darauf "zugeschnitten" dass die Gesamtheit aller Bürger und Bürgerinnen nach dem Sozialismus "strebt". Der "Aufbau des Sozialismus" hatte in der DDR Verfassungsrang; alle "nachrangigen" Gesetze der DDR waren diesem Ziel verpflichtet. Was letztlich in letzter Konsequenz bedeutete dass das Rechtssystem der DDR in seinen bürgerfreundlichen Wirkungen alleine durch "Beschluss des ZK" ausgehebelt werden konnte (was die Damen und Herren im ZK ja auch weidlich ausgenutzt haben).
Die DDR kannte kein "Verfassungsgericht" und wenn sie es gekannt hätte, hätte sich die Politführung wohl auch kaum an Bechlüsse des Verfassungsgerichtes gehalten. Nach der Auffassung der Kommunisten sollte sowieso "nur" das Diktat des Volkes nach Karl Marx "tonangebend" sein, und die allmächtige SED legitimierte sich selbst als "Stellvertreter des Volkes" - der Keim zur Diktatur im "real existierenden Sozialismus" war damit schon gelegt bevor Lenin's Revolution in Russland begann.... Insoweit lässt sich die Basis zwischen DDR-Rechtssystem und BRD-Rechtssystem tatsächlich nicht mit einander vergleichen.
Aber darum geht es gar nicht so sehr - es geht darum wie man bestehende Rechtsvorschriften "aushebelt". Auf dem Papier gab's in der DDR ein Recht auf freie Meinungsäusserung - aber wer das Recht wahrgenommen hat, landete im Stasiknast. In (Ost-) Berlin gibt es einen "Rosa-Luxemburg-Platz" - aber wer sich in der DDR in seinem "gesellschaftlichen Engagement" auf Rosa Luxemburg bezogen hat - landete ganz schnell als "Konterrevolutionär in Bautzen.... - wer sich im sogenannten freien Westen auf Rosa Luxemburg bezog, landete zwar nicht automatisch in Stadelheim, wurde aber mindestens genauso "überwacht" wie er oder sie in der DDR überwacht gewesen wäre....
Trotz unterschiedlichem "Staatsziel" (wobei hier mal gefragt werden muss was denn - ausser den Konsum voran zu treiben - Staatsziel in der BRD gewesen ist....) waren die Mechanismen die zur "Lenkung" des blöden Stimmviehvolkes benutzt wurden, in der DDR und in der BRD gleich. Um es mal grob vereinfachend darzustellen: In der DDR drehte sich alles um die eine Partei, in der BRD drehte sich alles bis Mitte der achtziger Jahre des letzten Jahrhunderts um drei Parteien, aber massgebend war immer nur "Partei" und nicht "das Volk".
Vor vielen Jahren hat sich meine kleine Schwester entschlossen, edie Beamtenlaufbahn beim Regierungspräsidium in Darmstadt einzuschlagen. Nach ihrer Verbeamtung hab ich ihr gratuliert und so mal flapsig gesagt: "Na ja, mit 50 biste dann Regierungspräsidentin - den Kopp dafür haste ja...". - "Das wird nix", hat sie gesagt, " in Deutschland musst Du einer "staatstragenden Partei" angehören um so einen Posten besetzen zu können, und ich lass' mich nicht vor den Karren einer Partei spannen....". Man merke auf: In der BRD musste man also zwingend entweder in der CDU/CSU, der SPD oder der FDP (später auch bei den Grünen) Mitglied sein um für höhere "Aufgaben" berufen zu werden (auch für den Job als Bundesrichter beispielsweise), in der DDR musste man selbstverständlich SED-Mitglied sein. Also so fürchterlich gross scheint mir da der Unterschied zwischen der Parteiendiktatur in der BRD und der Einheitsparteidiktatur der DDR nicht zu sein....