Und Deine Erwartungen werden enttäuscht. Denn Du gehst automatisch davon aus, dass ein Freimaurer, wenn er so handelt, wie er sagt, in Deinem Sinne handeln müsse. Du hältst Dich nämlich für die Instanz, die das zu erkennen, zu entscheiden und zu bewerten hat.
Genau eine solche Instanz gibt es allerdings in der Freimaurerei nicht. Es gibt nur das eigene Gewissen des Handelnden. Wer soll es denn bewerten können, ob man bei einer Handlung wirklich sein bestes gegeben hat, wenn nicht der Handelnde selbst?
Deine Idee, Dich hier zum Richter über das aufzuspielen zu können, was in der Freimaurerei der Einzelne mit sich selbst ausmachen muss, zeigt, dass Du überhaupt nichts von Freimaurerei weißt. Und so, wie Du Dich hier seit dem 31.10.2017 hier gibst, wird Dich auch kaum jemand als eine für sein eigenes Leben maßgebliche Instanz betrachten.