- Ersteller
- #1.261
Lupo
Ritter Kadosch
- 3. Oktober 2009
- 6.320
Du bewegst dich weiterhin im luftleeren Raum. Schon verdrängt?
Sobald Du von 2016 nach 2022/23 gelangt bist, darfst Du mir gern darlegen, bei wie vielen der Kriegsverbrechen man über eine partielle Rechtfertigung nachdenken dürfte. Und ich bin mir sogar sicher, es lässt sich ein Kindergarten, eine Schule oder ein Krankenhaus finden bei dem das greift. Na denn mal viel Spaß damit, wenn Du solch einen einzelnen Ort identifizierst.
Und ebenfalls viel Spaß beim Nachdenken darüber, wie viel das mit der Gesamtsituation und meinem Beitrag zu tun hat. Leider musst Du das allein erledigen, denn meine Bemühungen dir beim Denken zu helfen fruchten ja seit Jahren nicht.
Man mag es - sogar mit einigem Recht! - ekelhaft finden, aber Kriege werden nun mal nicht um und auch nicht m unbewohnten, menschenleeren Gebiet geführt, und Kriege gehen typischerweise einher mit erheblichen Zerstörungen in den Gegenden, in denen sie geführt werden. Und diese Zerstörungen können gar nichts anders als sehr überwiegend zivile Infrastruktur betreffen. Insofern ist der Krieg insgesamt ein Verbrechen, begangen von dem, der ihn begonnen hat.
Krieg ist also die massenhafte Zerstörung von Gütern aller Art. Das ist in sich ja nun schon nach normalen Maßstäben verbrecherisch, und wenn man da einzelne Handlungen dezidiert als Kriegsverbrechen heraushebt, dann kann das ja nur noch die massenhafte Tötung von unbeteiligten Menschen sein.
Also: Wenn der Angreifer eine Schule oder ein Krankenhaus mitten im Betrieb zerstört, während es voller Menschen ist, die mit den Kampfhandlungen nichts zu tun haben. Aber auch, wenn der Verteidiger die zivile Nutzung der Einrichtung nicht beendet und die unbeteiligten Menschen nicht heraus bringt, sondern als menschliche Schutzschilde vorsätzlich in Gefahr bringt, wenn er diese Einrichtung militärisch nutzt.
Es hängt also von den genauen Umständen des Einzelfalls ab, ob und wenn ja, welche Seite über den normalen Wahnsinn des Krieges hinaus diesen auch noch verbrecherisch führt. Haben wir die Kenntnis der genauen Umstände des Einzelfalls? Nein.
Keine Ahnung zu haben, hat natürlich einen grünen „Denker“ noch nie davon abgehalten, eine simple, scherenschnitthafte Meinung lauthals herauszuposaunen.