Herzlich Willkommen auf Weltverschwoerung.de

Angemeldete User sehen übrigens keine Werbung. Wir freuen uns wenn Du bei uns mitdiskutierst:

Die Grünen und Frau Baerbock unter der Lupe

Sonsee

Noachite
1. Juni 2016
3.292
Robert erklärt die Insolvenz!


Branchen hören einfach auf zu produzieren, aber sie sind deswegen nicht insolvenz. Sie verkaufen nur einfach nichts!
 

Sonsee

Noachite
1. Juni 2016
3.292
Quatsch. Wie viele Leute soll das denn betreffen? Ungefähr 2500 im Jahr! Was eine Personenstandsänderung kostet, weiß jeder, der mal geheiratet hat.
Da kommen ja noch andere Kosten dazu, wie eine lebenslange Hormonbehandlung, Operationen die gut 12.000 € kosten und danach vielleicht noch Psychologische Behandlung, wenn die Betreffenden merken, dass ihr Problem damit nicht gelöst ist, sondern noch viel mehr Probleme hinzukommen. Krankenkassen werden also mit enormen Kosten konfrontiert, weil jemand seine Natur nicht akzeptieren möchte.

"Deutsche Kliniken sind oft überlastet: zu wenig Personal, zu viele Patienten. Doch da gibt es zumindest einen Lösungsansatz, sagt die Krankenkasse Barmer.".
Und anstatt sich um KRANKE zu kümmern, sollen Ärzte jetzt aus Harnleitern Vaginas basteln! Der Trend ist zudem steigend, durch die Werbung, die bereits bei Kleinkindern betrieben wird.
 

Sonsee

Noachite
1. Juni 2016
3.292
Bei einer Geschlechtsumwandlung, ja. Hier geht es aber um den Eintrag des Geschlechts in Registern und Dokumenten, der nach Wunsch geändert werden soll. Vielleicht könntest Du einmal beim Thema bleiben?
Ja, und wenn du nun plötzlich eine eingetragene Frau bist, dann muss die Krankenkasse auch deine OP bezahlen, alle möglichen Ämter müssen kostenlos deine Urkunden ändern. Und wenn du keinen Bock, auf diesen Zirkus mit der OP hast, dann kannst du ja biologisch auch ein Mann bleiben und trotzdem einen Frauenquotenplatz haben, sozusagen auf Zuruf!. Und wenn du nächstes Jahr, eine bessere Position als Mann haben kannst, lässt du den Eintrag einfach wieder ändern. Sozusagen ein.." menschliches Chameleon" sein, "räusper" darf man das noch schreiben?!
 
Zuletzt bearbeitet:

Sonsee

Noachite
1. Juni 2016
3.292
Nein, ich glaube, das hast Du noch keineswegs verlinkt. Du lügst einfach.
Hast du das nötig? Am 23.12.23 Beitrag 2
Aber noch viel doller ist ja, dass Ganserer schon nach dem neuen Gesetz leben darf, als Quotenfrau, bevor es in Kraft tritt.
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.870
Ach was, ganz zum Spaß verlinke ich einfach mal was:


Das ist der Gesetzentwurf, um den es geht. Bei mir gibt es immer Links zu den Quellen, nicht zu Zeitungsartikeln, in denen ein Schlagwort vorkommen könnte.

Und damit keiner länger suchen muß, als seine Aufmerksamkeitsspanne reicht, was dann wieder zu Zufallsergebnissen führen würde, zitiere ich gleich noch eine bestimmte Passage aus diesem Gesetzentwurf:

§1 (2) Medizinische Maßnahmen werden in diesem Gesetz nicht geregelt.

Zitatende.

So. War doch gar nicht so schwer. Und jetzt entschuldigst Du Dich für Deine Lügerei oder bedankst Dich für Aufklärung über Deine kleinen Irrtümer, bitte.
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.870
Hast du das nötig? Am 23.12.23 Beitrag 2
Aber noch viel doller ist ja, dass Ganserer schon nach dem neuen Gesetz leben darf, als Quotenfrau, bevor es in Kraft tritt.
Es gibt überhaupt keinen Beitrag vom 23. 12., so sorgfältig arbeitest Du. Und natürlich gibt es keinen Link auf den Gesetzentwurf oder sonst auf irgendetwas, was Deine obigen Behauptungen stützen würde.
 

Sonsee

Noachite
1. Juni 2016
3.292
Es gibt überhaupt keinen Beitrag vom 23. 12., so sorgfältig arbeitest Du. Und natürlich gibt es keinen Link auf den Gesetzentwurf oder sonst auf irgendetwas, was Deine obigen Behauptungen stützen würde.
Hier nun zum zweiten Mal der Beitrag vom 23.12.23 im Thread Selbstbestimmungsrecht. Vereinfacht für die, die nicht den gesammten Gesetzesentwurf lesen möchten.

Die wichtigsten Regelungen des Gesetzentwurfs


  • Die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen im Personenstandsregister soll durch eine bloße „Erklärung mit Eigenversicherung“ der Person beim Standesamt möglich werden. Dafür müsste diese weder eine medizinisch-psychologische Begutachtung noch andere Maßnahmen durchlaufen. Die Änderung muss lediglich drei Monate vorher angemeldet werden.
  • Diese Erklärung kann jährlich abgegeben und der Geschlechtseintrag damit unbegrenzt oft geändert werden.
  • Für Minderjährige bis 14 Jahre sollen die Eltern die Änderungsauskunft abgeben. Damit könnten Eltern auch den Geschlechtseintrag eines Neugeborenen beliebig bestimmen.
  • Minderjährige ab 14 Jahren sollen die Änderungserklärung selbst abgeben können. Stimmen die Eltern nicht zu, könnte die oder der Jugendliche eine Zustimmung über das Familiengericht erwirken. Damit wird das Recht auf elterliche Fürsorge ausgehebelt.
  • Offenbarungsverbot: Es ist untersagt und kann mit einem hohen Bußgeld belegt werden, frühere Geschlechtseinträge oder Vornamen auszuforschen und zu offenbaren. https://geschlecht-zaehlt.de/
https://www.bmj.de/DE/themen/gesell...n/selbstbestimmung/selbstbestimmung_node.html hier kannst du aber auch noch nachlesen ob das stimmt!
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.870
Hier nun zum zweiten Mal der Beitrag vom 23.12.23 im Thread Selbstbestimmungsrecht.
Wo?

Ist Dir das wirklich zu kompliziert, auf Deinen Beitrag zu verlinken, oder gibt es ihn doch nicht?
Vereinfacht für die, die nicht den gesammten Gesetzesentwurf lesen möchten.
Ich habe bereits den Gesetzentwurf verlinkt und kann ihn auch lesen, dankeschön.

Hierum geht es:
Ja, und wenn du nun plötzlich eine eingetragene Frau bist, dann muss die Krankenkasse auch deine OP bezahlen
Ich habe Dich gefragt, wo das steht. Du hast geschrieben, im neuen Selbstbestimmungsrecht.

Ich das bestritten und meiner Vermutung Ausdruck verliehen, daß Du lügst.

Du hast behauptet, Du habest es verlinkt.

Ich habe den Gesetzentwurf verlinkt und bewiesen, daß es nicht drinsteht.

Du hast auf irgendeinen Beitrag verlinkt...

Aber immerhin habe ich jetzt den Beitrag vom 23. gefunden. Dein Link geht leider auf einen vom Donnerstag.

Natürlich steht in diesem Beitrag vom 23 nichts über Geschlechtsumwandlungen und Krankenkassen, weil es um einen Gesetzentwurf geht, der damit ausdrücklich nichts zu tun hat.

Kurz, Du phantasierst Dir etwas zusammen, wie meistens.

Noch etwas schreibst Du in diesem Beitrag: "Damit könnten Männer nun auch in ein geschütztes Frauenhaus eindringen und wenn man es Ihnen versagt, könnten sie auf Diskriminierung klagen."

Nein, können sie nicht. Vgl. dazu:

SBGG
§ 6 (2) Betreffend den Zugang zu Einrichtungen und Räumen sowie die Teilnahme an Veranstaltungen bleiben die Vertragsfreiheit und das Hausrecht des jeweiligen Eigentümers oder Besitzers sowie das Recht juristischer Personen, ihre Angelegenheiten durch Satzung zu regeln, unberührt.
 

Popocatepetl

Ritter Kadosch
27. August 2013
6.488
aus dem link aus #514 (hellblauer kasten):

Daher hat sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag vorgenommen:
...

Die Kosten geschlechtsangleichender Behandlungen müssen vollständig von der GKV [Gesetzlichen Krankenversicherung] übernommen werden.
 

Sonsee

Noachite
1. Juni 2016
3.292
Ist Dir das wirklich zu kompliziert, auf Deinen Beitrag zu verlinken, oder gibt es ihn doch nicht?
Du wolltest also die Zusammenfassung von Schwarzer und Wagenknecht nicht akzeptieren? Liegt wohl daran das du ein Mann bist!
[...]

Natürlich steht in diesem Beitrag vom 23 nichts über Geschlechtsumwandlungen und Krankenkassen, weil es um einen Gesetzentwurf geht, der damit ausdrücklich nichts zu tun hat.
Da steht das man in Zukunft einfach zum Standesamt gehen kann und sich dort als Mann oder Frau eintragen lässt. Sobald das Geschlecht laut Geburtsurkunde geändert ist, folgt wieder die Regel die es zuvor gab. Dazu muss man tatsächlich ein kleines bisschen selbst denken und auch noch andere Quellen lesen.


Noch einmal, nach dem neuen Selbstbestimmungsgesetz brauch man das alles eben nicht mehr und die Kasse muss zahlen!
Kurz, Du phantasierst Dir etwas zusammen, wie meistens.
Und du versuchst wie immer, wenn dir etwas nicht passt, zu diskreditieren. Hast du das vom Mainstream gelernt oder hast du Angst, dass die Gaga Typen das Forum stürmen?
Noch etwas schreibst Du in diesem Beitrag: "Damit könnten Männer nun auch in ein geschütztes Frauenhaus eindringen und wenn man es Ihnen versagt, könnten sie auf Diskriminierung klagen."

Nein, können sie nicht. Vgl. dazu:

SBGG
§ 6 (2) Betreffend den Zugang zu Einrichtungen und Räumen sowie die Teilnahme an Veranstaltungen bleiben die Vertragsfreiheit und das Hausrecht des jeweiligen Eigentümers oder Besitzers sowie das Recht juristischer Personen, ihre Angelegenheiten durch Satzung zu regeln, unberührt.
Sie könnten als "Frauen" dort eindringen, mit geänderten Personalausweis und das, obwohl sie biologisch noch Mann sind. Ich glaube kaum das sich jemand traut zu sagen: "sie sehen irgendwie wie ein Mann aus, obwohl in ihrem Pass weiblich steht, darf ich mal nachgucken"?
Nun drückst du dich natürlich wie immer, wenn du dem Zeitgeist huldigen möchtest davor Stellung zu beziehen. Was sagst du zu dem Fall Ganserer? Wie ist deine Meinung darüber, dass ein biologischer Mann, der keinen Bock auf Psychologen hat und bereits Kinder gezeugt hat, nun einen Frauenquotenplatz besetzen darf. Ich bitte um klare Sätze ohne Ausflüchte und auf den Verzicht mich weiterhin zu diskreditieren.
 
Zuletzt bearbeitet:

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.870
Du wolltest also die Zusammenfassung von Schwarzer und Wagenknecht nicht akzeptieren? Liegt wohl daran das du ein Mann bist!
Ich wollte von Dir Belege für Deine Behauptungen.
Da steht das man in Zukunft einfach zum Standesamt gehen kann und sich dort als Mann oder Frau eintragen lässt. Sobald das Geschlecht laut Geburtsurkunde geändert ist, folgt wieder die Regel die es zuvor gab. Dazu muss man tatsächlich ein kleines bisschen selbst denken und auch noch andere Quellen lesen.
Lies in Deiner Quelle Punkt 2, Regelungen zur Kostenübernahme der Krankenkassen. Darin geht es um die beiden psychologischen Gutachten, die man für die Kostenübernahme braucht. Wie üblich hast Du die von Die verlinkte Seite selbst nicht gelesen.
Und du versuchst wie immer, wenn dir etwas nicht passt, zu diskreditieren. Hast du das vom Mainstream gelernt oder hast du Angst, dass die Gaga Typen das Forum stürmen?
Ich weise Dir Fehler und Lügen nach, das ist alles. Der Grund ist der, daß mich Dein schlampiger und polemischer Diskussionsstil unheimlich stört.

Sie könnten als "Frauen" dort eindringen, mit geänderten Personalausweis und das, obwohl sie biologisch noch Mann sind. Ich glaube kaum das sich jemand traut zu sagen: "sie sehen irgendwie wie ein Mann aus, obwohl in ihrem Pass weiblich steht, darf ich mal nachgucken"?
Dafür ist der Paragraph aber da. Trauen muß man sich dann schon. Muß man jetzt auch.
Nun drückst du dich natürlich wie immer, wenn du dem Zeitgeist huldigen möchtest davor Stellung zu beziehen. Was sagst du zu dem Fall Ganserer? Wie ist deine Meinung darüber, dass ein biologischer Mann, der keinen Bock auf Psychologen hat und bereits Kinder gezeugt hat, nun einen Frauenquotenplatz besetzen darf. Ich bitte um klare Sätze ohne Ausflüchte und auf den Verzicht mich weiterhin zu diskreditieren.
Warum soll ich dem Zeitgeist huldigen? Du willst mir wohl gerade irgendetwas in den Mund legen. Ich habe meine Meinung noch gar nicht geäußert und wüßte auch nicht, was sie zur Sache täte.

Ich finde es unglaublich übergriffig, mir einfach eine Meinung anzudichten, damit das Bild, das Du Dir von mir machst, irgendwie stimmig wird. Wieso erlaubst Du Dir das?

Du möchtest Dich ereifern und aufregen, auch über Herrn Ganserer, ich sehe dazu keinen Anlaß. Herr Ganserer ist nicht mehr als eine winzige Fußnote unserer verrückten Zeit. Er sitzt auf einem Frauenquotenplatz? Ich habe die Frauenquote nicht eingeführt. Es ist die Frauenquote der Grünen. Wenn die jetzt so damit umgehen, ihre Sache. Ich halte die Quote für falsch und werde sie niemals verteidigen, aber es geht mich auch nichts an, was die Grünen da innerparteilich abziehen. Ich kann mich höchstens darüber amüsieren.

Bekanntlich hat Kaiser Nero mal ein Pferd zum Konsul ernannt. Es ist aber nicht bekannt, daß dieses Pferd mal eine bedeutende Rede gehalten oder einen wichtigen Gesetzentwurf eingebracht hätte. Das ist alles, was ich dazu zu sagen habe.
 

Popocatepetl

Ritter Kadosch
27. August 2013
6.488
Der Koalitionsvertrag ist nicht das SBGG.

ändert ja nichts daran, das die hampel das gerne so hätte.

bisher gilt ja noch das TSG, wenn ich es recht verstehe ist da eine namensänderung erst nach geschlechtsangleichung möglich. jetzt wird es ja umgedreht, die psychologischen untersuchungen entfallen (im neuen ICD ist diesbezüglich die psychologische komponente sogar komplett rausgeflogen) und man wechselt "offiziell" zum anderen geschlecht (oder zu welchem der tausend auch immer, lölchen...)

wenn man jetzt aber z.b. offiziell eine frau im falschen körper ist, kann das durchaus als eine art medizinisches problem aufgefasst werden, was dann behandelt sprich operiert werden muss.


k.a., so wird es dann jedenfalls vermutlich laufen. die seite in #517 richtet sich ja nach der aktuellen rechtslage, von daher zur betrachtung der zukünftigen kostenübernahme eh hinfällig.
 

Ähnliche Beiträge

Oben Unten