- Moderation
- #521
- 18. November 2007
- 21.825
Ich weiß. Es geht mir hier aber um klare Aussagen, die Sonsee gemacht hat und die falsch sind.ändert ja nichts daran, das die hampel das gerne so hätte.
Wenn ich es richtig verstehe, nicht. Die Wiki zitiert da BVerfG-Beschlüsse: "Eine Person ist bereits nach Änderung ihres Vornamens entsprechend ihrem neuen Rollenverständnis anzureden und anzuschreiben,[9] d. h. auch wenn (noch) keine geschlechtsangleichende Operation erfolgt ist."bisher gilt ja noch das TSG, wenn ich es recht verstehe ist da eine namensänderung erst nach geschlechtsangleichung möglich.
Das Gesetz kennt nur drei mögliche Einträge: männlich, weiblich, divers.(oder zu welchem der tausend auch immer, lölchen...)
Schon weil die Geschlechtsumwandlung ein ziemlich irreversibler Eingriff und die Personenstandsänderung als jederzeit (fristgerecht) widerrufbar gedacht ist, vermute ich, daß es so einfach nicht wird. Ein paar Deppen werden es anders sehen, aber ich habe da ein gewisses Vertrauen in das deutsche Rechtswesen.wenn man jetzt aber z.b. offiziell eine frau im falschen körper ist, kann das durchaus als eine art medizinisches problem aufgefasst werden, was dann behandelt sprich operiert werden muss.
Trotzdem hat Sonsee darauf verwiesen. Weil sie die Links, die sie als Beweis anführt, nie liest.die seite in #517 richtet sich ja nach der aktuellen rechtslage, von daher zur betrachtung der zukünftigen kostenübernahme eh hinfällig.