Lupo
Ritter Kadosch
- 3. Oktober 2009
- 6.320
Im anderen Falle wägt er einen körperlichen Eingriff gg. ein Krankheitsrisiko für den Betroffenen und für andere ab, das ist ein Abwägen innerhalb eines verfassungsmäßigen Rechtes.
Genau da sehe ich die Pferdefüße:
Das Krankheitsrisiko für mich selbst ist meine eigene Sache, die ich gegen das Impfrisiko abwägen muss. Hier hat sich der Staat heraus zu halten. Sonst müsste er auch Skifahren, Fußball spielen usw, also alles, was risikogeneigt ist, gesetzlich verbieten. Das Ansteckungsrisiko für Andere ist gegenstandslos, da - und das ist ja mittlerweile auch unstreitig - meine Impfung keinerlei Schutzwirkung für andere entfaltet. Insofern kann ich auch kein allgemeines Interesse erkennen, dass einen solchen Eingriff in meine Rechte rechtfertigen würde.
Das ist die Ausgangslage und ich sehe nicht, dass hier Verfassungsrechte mit Ausnahme der persönlichen Freizügigket im Spiel sind.
Mein verfassungsmäßiges Recht auf körperliche Unversehrtheit würde ich weiterhin dahingehend verstehen, dass der Staat alles zu unterlassen hat, was meine körperliche Unversehrtheit beeinträchtigen könnte. Ist das bei einer Impfung gewahrt, wenn Nebenwirkungen auftreten? Ich denke, eher nicht. Weiterhin kann ich beim besten Willen aus meinem Recht keine Verpflichtung des Staates ableiten, mich aktiv und sogar gegen meinen Willen vor Krankheiten zu schützen, die ja nun wirklich keine Folge staatlichen Handelns sind. Aus meinem Recht darauf, dass der Staat es unterlässt, mich in seinem Handeln körperlich zu schädigen einen Zwang für mich abzuleiten, mich impfen zu lassen, halte ich für sehr abwegig.
Nebenbei bemerkt: Röntgenuntersuchungen sind harmlos, wenn man die Strahlenbelastung über der Zeit im Auge behält. Das ist gängige medizinische Praxis und wird so weltweit problemlos praktiziert. Die Gewichtung ist hier eindeutig daneben.