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Ist unsere Demokratie in Gefahr? Und wenn ja, wodurch?

Malakim

Insubordinate
31. August 2004
14.025
Der Hinweis auf Hitler ist hier ganz unangebracht, weil solche Einschränkungen wirklich alltäglich und auch zwingend notwendig sind.

Es ist ein sehr extremes Beispiel wie ganz legal aus einer Demokratie eine Diktatur wurde.

Das sollte illustrieren was rechtlich möglich sein kann und kein qualifizierender Vergleich sein.
 

Barlei

Großer Auserwählter
28. November 2013
1.719
Merkwürdige Drucksache. Was hat das Stiftungsrecht mit dem Bevölkerungsschutzgesetz zu tun? Da hätte man als dritter Teil vielleicht noch der Speiseplan der Kantine dazu gepasst.

Ich hab mich da mal etwas durchgearbeitet.

Es ist tatsächlich eine merkwürdige Drucksache.
Es geht um ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 31.03.21 und lautet:

"Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts"

In diesem Dokument (120 Seiten) ist das Infektionsschutzgesetz kein Thema. Es wird mit keinem Wort erwähnt.
Gut, macht ja auch Sinn, da es sich um Stiftungsrecht handelt.
Das Dokument beginnt mit Punkt :
A. Problem und Ziel (Diesen Punkt gibt es im nächsten Dokument noch mal, ich komme gleich darauf zurück)
Unter diesem Punkt ist nichts zu lesen vom Infektionsschutzgesetz.


Dann kommt dazu die Beschlussempfehlung vom 22.06.21(knapp drei Monate später):

"Beschlussempfehlung*)
des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 19/28173 –

Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts
"

Dieses 6 Seiten große Dokument beginnt auch mit dem oben genannten Punkt:

A. Problem und Ziel

Und unter diesem Punkt, der sich wie oben schon, nur mit Stiftungsrecht beschäftigt, liest man am Ende folgenden Satz:
(Es ist wirklich der letzte Satz unter Punkt A.)

"Durch eine der im Ausschuss vorgenommenen Änderungen soll auch das Infektionsschutzgesetz dahingehend geändert werden, dass die Geltung einer Rechtsverordnung zur Regelung der Einreise aus Risikogebieten auf bis zu ein Jahr nach Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite verlängert werden kann."

Dieser Satz taucht dort urplötzlich, ohne Zusammenhang zum Thema, auf.
?? Das ist eigenartig. Der Ausschuss der sich mit dem Stiftungsrecht beschäftigte hat nun auch direkt noch am Infektionsschutzgesetz rumgebastelt?
Aber gut, kommen wir zum nächsten Punkt:

B. Lösung
Dort steht:

"Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN."
(Fettung von mir)

Und nun wird, unter Punkt 1., die Bezeichnung des Gesetzentwurfs wie folgt gefasst:

„Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes“

Hää?? Hab ich was verpasst? Nein. Es wurde jetzt vermischt oder wie? Zwei verschiedene Gesetzesänderungen in einem Entwurf?
Keine Ahnung.

Dann kommt auf drei Seiten, Punkt 2. bis 5., wo es um Änderungen im Stiftungsgesetz geht. (Wort Änderungen, andere Bezeichnungen und sowas)

Und dann kommt Punkt 6.

"Nach Artikel 8 werden folgende Artikel 9 und 10 eingefügt:

Artikel 9

Änderung des Infektionsschutzgesetzes § 36 Absatz 12 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Mai 2021 (BGBl. I S. 1174) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:
„ (12) Eine aufgrund des Absatzes 8 Satz 1 oder des Absatzes 10 Satz 1 erlassene Rechtsverordnung tritt spätestens ein Jahr nach der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 2 außer Kraft. Bis zu ihrem Außerkrafttreten kann eine aufgrund des Absatzes 8 Satz 1 oder des Absatzes 10 Satz 1 erlassene Rechtsverordnung auch nach Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite geändert werden.

Artikel 10

Einschränkung von Grundrechten Durch Artikel 9 werden die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt."


Ist man jetzt einfach zum Infektionsschutzgesetz übergegangen? Oder steht das jetzt im Stiftungsgesetz? :-)
Vermutlich nicht.
Klingt definitiv eigenartig und ich habe den Eindruck das dies unterm Radar passieren sollte damit der Bürger oder wer auch immer dies nicht sofort checkt.

Nun gut, an der Stelle war dann auch dieses Dokument zu Ende.

Kommen wir zum nächsten Dokument vom 23.06.21(einen Tag später)

Bericht* des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 19/28173 –

Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts



Hier kann man u.a. lesen was die Parteien zu diesem Gesetzentwurf sagen.


Die Grünen " .......... kritisierte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die getroffene Regelung zur pauschalen Verlängerung der Geltungsdauer der Rechtsverordnung zu Einreisen aus Risikogebieten um bis zu ein Jahr nach Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite ..................... Sie stimme dem Änderungsantrag jedoch zu, da auch sie eine erneute Schließung des öffentlichen Lebens im Herbst vermeiden wolle."

Die Linke "............ Die vorgesehenen Änderungen an § 36 Absatz 12 Infektionsschutzgesetz lehne sie jedoch ab, weshalb sie sich insgesamt der Stimme enthalte. Sie erwarte, dass die Gerichte sehr genau prüfen würden, ob sich eine Rechtsverordnung, die noch ein Jahr nach Aufhebung der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite hinaus Geltung habe, sich im Rahmen der Ermächtigungsgrundlage bewege."

Die AFD "...kritisierte, dass der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Stiftungsrecht infektionsschutzrechtliche Regelungen enthalte. Es sei nach ihrer Auffassung verfassungsrechtlich bedenklich, dass mit dem Änderungsantrag Vorschriften geändert würden, die mit dem Gegenstand des Gesetzes, auf das der Änderungsantrag sich grundsätzlich beziehe, dem Ziel der Vereinheitlichung des Stiftungsrechts, nichts zu tun hätten."

Die FDP "....Auch sie kritisierte, dass im Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen stiftungsrechtliche Regelungen mit Fragen des Infektionsschutzrechts vermischt würden."

Die SPD stellt zu dieser Thematik fest: "Sie betonte, dass diese Regelungen des Änderungsantrags mit den Verfahrensvorschriften im Einklang stünden."

Die CDU/CSU hat zu dieser "Vermischung" nichts zu sagen.


Lange Rede, kurzer Sinn ......... Ich denke das sollte unterm Radar laufen. Anders kann ich mir das nicht erklären.
 

MatScientist

Ritter der ehernen Schlange
21. März 2014
4.138
Ich hab mich da mal etwas durchgearbeitet.

Es ist tatsächlich eine merkwürdige Drucksache.
Es geht um ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 31.03.21 und lautet:

"Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts"

In diesem Dokument (120 Seiten) ist das Infektionsschutzgesetz kein Thema. Es wird mit keinem Wort erwähnt.
Gut, macht ja auch Sinn, da es sich um Stiftungsrecht handelt.
Das Dokument beginnt mit Punkt :
A. Problem und Ziel (Diesen Punkt gibt es im nächsten Dokument noch mal, ich komme gleich darauf zurück)
Unter diesem Punkt ist nichts zu lesen vom Infektionsschutzgesetz.


Dann kommt dazu die Beschlussempfehlung vom 22.06.21(knapp drei Monate später):

"Beschlussempfehlung*)
des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 19/28173 –

Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts
"

Dieses 6 Seiten große Dokument beginnt auch mit dem oben genannten Punkt:

A. Problem und Ziel

Und unter diesem Punkt, der sich wie oben schon, nur mit Stiftungsrecht beschäftigt, liest man am Ende folgenden Satz:
(Es ist wirklich der letzte Satz unter Punkt A.)

"Durch eine der im Ausschuss vorgenommenen Änderungen soll auch das Infektionsschutzgesetz dahingehend geändert werden, dass die Geltung einer Rechtsverordnung zur Regelung der Einreise aus Risikogebieten auf bis zu ein Jahr nach Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite verlängert werden kann."

Dieser Satz taucht dort urplötzlich, ohne Zusammenhang zum Thema, auf.
?? Das ist eigenartig. Der Ausschuss der sich mit dem Stiftungsrecht beschäftigte hat nun auch direkt noch am Infektionsschutzgesetz rumgebastelt?
Aber gut, kommen wir zum nächsten Punkt:

B. Lösung
Dort steht:

"Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN."
(Fettung von mir)

Und nun wird, unter Punkt 1., die Bezeichnung des Gesetzentwurfs wie folgt gefasst:

„Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes“

Hää?? Hab ich was verpasst? Nein. Es wurde jetzt vermischt oder wie? Zwei verschiedene Gesetzesänderungen in einem Entwurf?
Keine Ahnung.

Dann kommt auf drei Seiten, Punkt 2. bis 5., wo es um Änderungen im Stiftungsgesetz geht. (Wort Änderungen, andere Bezeichnungen und sowas)

Und dann kommt Punkt 6.

"Nach Artikel 8 werden folgende Artikel 9 und 10 eingefügt:

Artikel 9

Änderung des Infektionsschutzgesetzes § 36 Absatz 12 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Mai 2021 (BGBl. I S. 1174) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:
„ (12) Eine aufgrund des Absatzes 8 Satz 1 oder des Absatzes 10 Satz 1 erlassene Rechtsverordnung tritt spätestens ein Jahr nach der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 2 außer Kraft. Bis zu ihrem Außerkrafttreten kann eine aufgrund des Absatzes 8 Satz 1 oder des Absatzes 10 Satz 1 erlassene Rechtsverordnung auch nach Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite geändert werden.

Artikel 10

Einschränkung von Grundrechten Durch Artikel 9 werden die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt."


Ist man jetzt einfach zum Infektionsschutzgesetz übergegangen? Oder steht das jetzt im Stiftungsgesetz? :-)
Vermutlich nicht.
Klingt definitiv eigenartig und ich habe den Eindruck das dies unterm Radar passieren sollte damit der Bürger oder wer auch immer dies nicht sofort checkt.

Nun gut, an der Stelle war dann auch dieses Dokument zu Ende.

Kommen wir zum nächsten Dokument vom 23.06.21(einen Tag später)

Bericht* des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 19/28173 –

Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts



Hier kann man u.a. lesen was die Parteien zu diesem Gesetzentwurf sagen.


Die Grünen " .......... kritisierte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die getroffene Regelung zur pauschalen Verlängerung der Geltungsdauer der Rechtsverordnung zu Einreisen aus Risikogebieten um bis zu ein Jahr nach Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite ..................... Sie stimme dem Änderungsantrag jedoch zu, da auch sie eine erneute Schließung des öffentlichen Lebens im Herbst vermeiden wolle."

Die Linke "............ Die vorgesehenen Änderungen an § 36 Absatz 12 Infektionsschutzgesetz lehne sie jedoch ab, weshalb sie sich insgesamt der Stimme enthalte. Sie erwarte, dass die Gerichte sehr genau prüfen würden, ob sich eine Rechtsverordnung, die noch ein Jahr nach Aufhebung der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite hinaus Geltung habe, sich im Rahmen der Ermächtigungsgrundlage bewege."

Die AFD "...kritisierte, dass der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Stiftungsrecht infektionsschutzrechtliche Regelungen enthalte. Es sei nach ihrer Auffassung verfassungsrechtlich bedenklich, dass mit dem Änderungsantrag Vorschriften geändert würden, die mit dem Gegenstand des Gesetzes, auf das der Änderungsantrag sich grundsätzlich beziehe, dem Ziel der Vereinheitlichung des Stiftungsrechts, nichts zu tun hätten."

Die FDP "....Auch sie kritisierte, dass im Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen stiftungsrechtliche Regelungen mit Fragen des Infektionsschutzrechts vermischt würden."

Die SPD stellt zu dieser Thematik fest: "Sie betonte, dass diese Regelungen des Änderungsantrags mit den Verfahrensvorschriften im Einklang stünden."

Die CDU/CSU hat zu dieser "Vermischung" nichts zu sagen.


Lange Rede, kurzer Sinn ......... Ich denke das sollte unterm Radar laufen. Anders kann ich mir das nicht erklären.
Definitiv irgendwas was untergejubelt wurde und zu einer Zeit beschlossen wurde, als die Bundestagsabgeordneten zum Antritt ihres 3 monatigen (!) Sommerurlaubs eh schon das Hawaihemd an und den Strohhut aufhatten
 

Barlei

Großer Auserwählter
28. November 2013
1.719
Das interpretieren Sie falsch. Die Grundrechte gelten nicht absolut, sondern können durch Gesetz eingeschränkt werden. Im GG steht dazu meist "In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."
Ja, das wusste ich tatsächlich auch schon. Ich versuche das immer zu verdrängen. :-)
Im Kleingedruckten findet man häufig Dinge die man vorher nicht ahnte.
Beim Grundgesetz auch.
 

Roman23

Geheimer Meister
16. Juli 2020
161
Dieser Satz taucht dort urplötzlich, ohne Zusammenhang zum Thema, auf.
?? Das ist eigenartig. Der Ausschuss der sich mit dem Stiftungsrecht beschäftigte hat nun auch direkt noch am Infektionsschutzgesetz rumgebastelt?

Die FDP "....Auch sie kritisierte, dass im Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen stiftungsrechtliche Regelungen mit Fragen des Infektionsschutzrechts vermischt würden."
Die AFD "...kritisierte, dass der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Stiftungsrecht infektionsschutzrechtliche Regelungen enthalte. Es sei nach ihrer Auffassung verfassungsrechtlich bedenklich, dass mit dem Änderungsantrag Vorschriften geändert würden, die mit dem Gegenstand des Gesetzes, auf das der Änderungsantrag sich grundsätzlich beziehe, dem Ziel der Vereinheitlichung des Stiftungsrechts, nichts zu tun hätten."

Vielleicht hatte Bill Gates diese Änderungswünsche an den Gesetzen. Seine Stiftung hat auch ein Büro in Berlin. (Ziele und Projekte)

Der Hinweis auf Hitler ist hier ganz unangebracht, weil solche Einschränkungen wirklich alltäglich und auch zwingend notwendig sind.

BhU20FgCAAAiVyN.jpg

http://de.sott.net/image/s8/172547/full/BhU20FgCAAAiVyN.jpg

Entweder der Hinweis auf Hitler ist nicht angebracht oder er ist es, dann aber überall.
 

Popocatepetl

Ritter Kadosch
27. August 2013
6.487
Es ist ein sehr extremes Beispiel wie ganz legal aus einer Demokratie eine Diktatur wurde.

Das sollte illustrieren was rechtlich möglich sein kann und kein qualifizierender Vergleich sein.

warum nutzen wir eigentlich nicht auch mal die DDR als vergleich ? da war ja schließlich auch alles mögliche "legal"...

um mal an diese "unrechtsstaat" diskussion von vor ein paar jahren zu erinnern.


ok, die DDR war jetzt nicht umbedingt das, was man einen souveränen staat nennen könnte, andersrum hatte die regierung wohl die sowjetischen vorgaben nicht bloß erfüllt, sondern noch "optimiert"...
 

Barlei

Großer Auserwählter
28. November 2013
1.719
Wo ja immer wieder Parallelen zu vergangenen Zeiten beobachtet werden, hab ich noch ne kleine Anekdote, von meinem Besuch am Donnerstag auf der Bowlingbahn........

Ich und mein Kumpel betreten das Bowling-Center. Wir gingen ohne Maske hinein obwohl dies eigentlich vorgeschrieben war, zumindest beim hinein gehen, nicht an der Bahn.
(Das war von uns nicht abgesprochen. Ich ging nur auch ohne Maske hinein weil mein Kumpel auch keine Maske aufsetzte. Kommentarlos.)
Drinnen angekommen trafen wir auf vier unserer Kollegen die allesamt mit Maske dort standen und wir halt ohne.
Mal abgesehen davon daß dies eine merkwürdige/unangenehme Situation ist, kam es natürlich gleich zu einem Austausch darüber. Ich weiß nicht mehr wie es genau anfing aber mein Kumpel, was ich sehr beeindruckend fand, argumentierte ganz spontan,
"wir haben eine Inzidenz von null, was die Maske, ja irgendwie überflüssig macht".

Er fügte aber auch an das er sie aufsetzten würde wenn man ihn auffordern würde.

Einer der vier wartenden Kollegen meinte dann,

"wenn es sechs Woche keine Unfälle mehr gäbe dann würdest du doch auch nicht bei Rot über die Ampel fahren" .......

und irgendjemand anderes fügte noch hinzu, .......

"Gesetz ist eben Gesetz".......

Nun, als ich dies hörte, konnte ich es leider nicht vermeiden, an dunkle, vergangene Zeiten zu denken.

Ist das jetzt ein verschwörungstheoretischer Wahn von mir oder ist dies sogar berechtigt?

Zumindest weiß ich, das Menschen, so etwas auch gedacht und gesagt haben.

Ist halt Gesetz.


Na ja, wie in Lupo's Link schon dargestellt, es geht um die Mechanismen die man beobachten kann.

Und ist es jetzt verwerflich/ unangemessen, als deutscher so etwas zu benennen wenn ich solche Mechanismen/Dynamiken erkenne?

Anekdote Ende.
 
Zuletzt bearbeitet:

Lupo

Ritter Kadosch
3. Oktober 2009
6.324
Wir sind beim „Impfen Ja/Nein?“-Thread auf die unrühmliche Rolle des Ethikrates zu sprechen gekommen. Meine Gedanken dazu passen eher hierher als in den Impfthread.

Der Staat ist ziemlich auf den Hund gekommen, wenn alles, was eigentlich Leitlinien für die Regierung generieren sollte und alles, was eigentlich der Regierung auf die Finger schauen sollte, mittlerweile nur noch zum Stichwortgeber und Schönfärber für rücksichtslos durchgezogene, angeblich alternativlose Polititk degeneriert ist.

Wie kommt so eine Entwicklung zustande?

Meine Erfahrung vor allem im Berufsleben ist, dass manch einem Menschen der - durchaus verdiente - Erfolg zu Kopf steigt. Mit der Zeit halten sich diese Leute unentbehrlich und für unfehlbar, und irgend etwas, was nicht sie gemacht haben, kann auch nicht gut sein. Und selbst, wenn sie Mist bauen, ist der von Ihnen gebaute Mist, immer noch besser als eine gute Arbeit von jemand anders. Klar, dass jemand, der in einem solchen Modus tickt, durchaus zur Gefahr für das Unternehmen werden kann.

Im der freien Wirtschaft bugsiert man diese kleinen Napoleons und Silberrücken in Anerkenntnis früherer Verdienste meist auf irgendwelche Sonderpositionen mit klangvollem Namen, auf denen so jemand die letzten paar Jahre bis zur Rente vielleicht noch viel Wind machen, aber gleichzeitig auch nicht mehr viel kaputtmachen kann.

Was passiert, wenn ein Politiker eine solche persönliche Entwicklung genommen hat? Könnten Merkels alternativlose Alleingänge mit meist erratischem Ausgang nicht auch auf so etwas zurück geführt werden? Was ist es denn anderes als Größenwahn, wenn sie z. B. „Staatsziele“ definiert, die auch künftige Regierung noch in 20 Jahren binden?

Merkel nach Dilbert-Prinzip irgendwo hin befördern, wo sie keinen Schaden mehr anrichten kann, geht eben nicht. Sie eben ganz oben in der Pyramide und hat sich außerdem auch ein Netzwerk von Günstlingen geschaffen, die mit Rücksicht auf ihr eigenes Fortkommen zu allem ja und amen sagen. Wir sehen heute, wie hierdurch auch eine starke und leistungsfähige Nation ins Wanken gebracht werden kann.

Ich denke, der einzige Weg, derartige Entwicklungen zu verhindern, ist eine Zeitbegrenzung des Mandats. Dies wäre eine Sollbruchstelle bei derartigen Fehlentwicklungen. Es verhindert vielleicht als eine Art „Memento Mori“, dass sich jemand zu sehr selbst glorifiziert und auch, dass jemand das ganze Staatswesen in eine Vasallenwirtschaft nach eigenem Gusto umwandelt.

Vielleicht eine Zeitbegrenzung auf maximal zwei Legislaturperioden?
 

Barlei

Großer Auserwählter
28. November 2013
1.719
Ich denke, der einzige Weg, derartige Entwicklungen zu verhindern, ist eine Zeitbegrenzung des Mandats. Dies wäre eine Sollbruchstelle bei derartigen Fehlentwicklungen.

Das würde ich grundsätzlich begrüßen.

Nur, wie groß kann die Hoffnung sein das dann etwas anderes kommt?
Mein Vertrauen ist dies bezüglich nicht mehr vorhanden.

Warum habe ich dies Vertrauen nicht?

Wei ich Glaube, -Achtung Verschwörungstheorie-, das Politiker nicht (mehr) das Volk vertreten.
 

Malakim

Insubordinate
31. August 2004
14.025
Wei ich Glaube, -Achtung Verschwörungstheorie-, das Politiker nicht (mehr) das Volk vertreten.

Ich denke das ist für die meisten Politiker offensichtlich.

Man darf sich aber auch nicht beschweren wenn offensichtliche Betrüger und Hochstapler trotz vorliegender Fakten gewählt werden und es, egal wie kriminell ein Politiker ist, keinerlei Konsequenzen gibt.

"Auf einer Skala von 1 - Graben ums Parlament, wie integer sind Ihre Politiker."
 

Lupo

Ritter Kadosch
3. Oktober 2009
6.324
Weil ich Glaube, -Achtung Verschwörungstheorie-, das Politiker nicht (mehr) das Volk vertreten.

So richtig mit Inbrunst kann ich da nicht widersprechen. Aber ich denke, eine Begrenzung der Amtszeit würde da vieles verbessern:

  • Wenn von vornherein klar ist, dass es nur ein Job auf Zeit ist, dann ist von vornherein eine Distanz zwischen Amt und Amtsinhaber geschaffen, was sicherlich das Aufkommen irgendwelcher „L‘etat c‘est moi!“-Gefühle verringert.
  • Politische Gegenspieler können nicht mehr derart wirksam verbissen werden, dass sie für den Rest ihres Lebens fern bleiben. Auch die können sich ja ausrechnen, dass der Spuk nur von begrenzter Dauer ist.
  • Acht Jahre dürften bei weitem nicht ausreichen, sich ein eigenes Netzwerk zu schaffen, das das ganze System durchdringt und wie Mehltau über allem liegt.
Ich denke, es wäre also durchaus ein Schritt in die richtige Richtung.
 

Barlei

Großer Auserwählter
28. November 2013
1.719
Kürzlich erst Würzburg nun Wien ....


Wo sind die Gesichter und Namen der Angehörigen? Was sagt Frau Merkel zu Würzburg?

Nichts.

Stattdessen freue ich mich aufs Niederknien der Mannschaften heute Abend. In Regenbogenfarben gegen Rassismus.

Ist doch alles nur noch n schlechter Scherz.
 

Lupo

Ritter Kadosch
3. Oktober 2009
6.324
Tja, das war eben nicht Hanau, wo sich die Toten mit Hilfe eines krampfhaft hingebogenen Narrativs wunderbar für die eigenen Zwecke instrumentalisieren ließen. Ekelhaft.
 

Ein wilder Jäger

Barbarisches Relikt
Teammitglied
18. November 2007
21.870
Kürzlich erst Würzburg nun Wien ....
Ach kommt, wenn wir einmal dabei sind...


(Flüchtling aus Afghanistan ersticht seinen Meister am Arbeitsplatz, nachdem dieser ihm erklärt, daß er keinen Urlaub nehmen kann, weil in der Ferienzeit Mitarbeiter mit Kindern Vorrang haben. Oder auch: Mann ersticht Mann nach Streit.)

 
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