- Moderation
- #321
- 18. November 2007
- 21.825
Ja. Was genau kapieren Sie daran nicht?Ich meine ja. Aber die Politik hat vorgesorgt und sich im Strafgesetzbuch (StGB § 129 Bildung krimineller Vereinigungen) bereits vorab vor Strafverfolgung geschützt. Noch Fragen?
Das bezieht sich auf die Parteimitgliedschaft, nicht auf Politiker als Stand, Berufsgruppe oder wie Sie auch wollen.