Dirtsa
Meister vom Königlichen Gewölbe
- 15. Januar 2011
- 1.314
AW: Prostitution
Graustufen sind ein gutes Stichwort. Ich würde sogar von einer breiten Farbpalette reden.
Mit und durch Sex wird Geld verdient ob im Swingerclub, im Netz, im Bordell oder mit halbnackten Türstehern vor Bekleidungsketten. Wo soll es denn anfangen verbotswürdig zu werden?
Nehmen wir einen Mann, der ausgehungert nach Berührung zur Massage geht. Ist das schon bedenklich oder lange in Ordnung, wie er seine Unerwäsche noch an hat? Wann wird es verwerflich, verlässt den wellness Bereich, wenn die Genitalien einbezogen sind, wenn die Hormone ihre Arbeit tun, wenn er hinterher ein Kleenex braucht oder wenn sich das Massagestudio im Rotlichtviertel befindet?
Oder d er „triebhaft“ auf der Suche nach aktivem Sex ist, dabei so weit geht, dafür zu bezahlen. Sobald er die Frau berührt, beim Geschlechtsverkehr, wenn evtl Fetische und besondere Eigenheiten ins Spiel kommen?
Wo will man denn da eine objektive Grenze definieren. Ist es noch o.k. wenn dieser Mann sich mit kommerziellemTelefonsex, Cybersex, webcam, Chats begnügt.
Auch im privaten Bereich lässt sich nicht immer von außen halbwegs objektiv erkennbar auseinanderfusseln, wo die Freiwilligkeit vielleicht doch nicht so gegeben ist, Abhängigkeiten und Machtgefälle gewünscht und gewollt oder unfreiwillig dabei sind.
Da sind die persönlichen Grenzen doch höchst subjektiv, wo vulgärer Sprachgebrauch für einen schon verletztend ist zuckt ein anderer bei spezielleren Spielarten, noch nichtmals mit der Schulter.
Das können Verbote aber nicht regeln, einen gesetzlichen Rahmen der Nötigungen und Zwangsformen oder Unmündige schützt, gibt es wie schon gesagt, ohnehin. Wenn übergriffiges Verhalten auf ein abgrenzungsschwaches oder sich selbst überschätzendes Gegenüber trifft, kann das tragisch sein, wird die Einvernehmlichkeit schwer überprüfbar aber im Verborgenen, wird’s bestimmt nicht leichter.
Graustufen sind ein gutes Stichwort. Ich würde sogar von einer breiten Farbpalette reden.
Mit und durch Sex wird Geld verdient ob im Swingerclub, im Netz, im Bordell oder mit halbnackten Türstehern vor Bekleidungsketten. Wo soll es denn anfangen verbotswürdig zu werden?
Nehmen wir einen Mann, der ausgehungert nach Berührung zur Massage geht. Ist das schon bedenklich oder lange in Ordnung, wie er seine Unerwäsche noch an hat? Wann wird es verwerflich, verlässt den wellness Bereich, wenn die Genitalien einbezogen sind, wenn die Hormone ihre Arbeit tun, wenn er hinterher ein Kleenex braucht oder wenn sich das Massagestudio im Rotlichtviertel befindet?
Oder d er „triebhaft“ auf der Suche nach aktivem Sex ist, dabei so weit geht, dafür zu bezahlen. Sobald er die Frau berührt, beim Geschlechtsverkehr, wenn evtl Fetische und besondere Eigenheiten ins Spiel kommen?
Wo will man denn da eine objektive Grenze definieren. Ist es noch o.k. wenn dieser Mann sich mit kommerziellemTelefonsex, Cybersex, webcam, Chats begnügt.
Auch im privaten Bereich lässt sich nicht immer von außen halbwegs objektiv erkennbar auseinanderfusseln, wo die Freiwilligkeit vielleicht doch nicht so gegeben ist, Abhängigkeiten und Machtgefälle gewünscht und gewollt oder unfreiwillig dabei sind.
Da sind die persönlichen Grenzen doch höchst subjektiv, wo vulgärer Sprachgebrauch für einen schon verletztend ist zuckt ein anderer bei spezielleren Spielarten, noch nichtmals mit der Schulter.
Das können Verbote aber nicht regeln, einen gesetzlichen Rahmen der Nötigungen und Zwangsformen oder Unmündige schützt, gibt es wie schon gesagt, ohnehin. Wenn übergriffiges Verhalten auf ein abgrenzungsschwaches oder sich selbst überschätzendes Gegenüber trifft, kann das tragisch sein, wird die Einvernehmlichkeit schwer überprüfbar aber im Verborgenen, wird’s bestimmt nicht leichter.