Lupo
Ritter Kadosch
- 3. Oktober 2009
- 6.320
Auf der politisch eher neutralen Seite der Haufe-Gruppe, fand ich die folgende Zusammenfassung zur Rechtslage betreffend Corona-Regelungen, datierend vom 26.10.2020:
Tja, an manchen Stellen ist die gute alte Zeit noch sehr nahe. Heute haben wir das m.E. völlig zu Recht als Ermächtigungsgesetz bezeichnete Bevölkerungsschutzgestz, und damit ist diese Rechtsauffassung bereits Makulatur.
Nehmen wir die nächtliche Ausgangssperre.
Ist sie real geeignet, einen Gesundheitsschutz für die Bevölkerung zu erreichen? Erscheint mir persönlich eher zweifelhaft, aber vor allen Dingen haben die Regierungen nichts entsprechendes dargelegt. Zumindest ist die Ausgangssperre weitgestehend redundant und mithin überflüssig, weil z.B. mit Versammlungsverbot und Schließung der Gastronomie bereits die meisten Gründe, im Winter das Haus zu verlassen, beseitigt wurden.
Ist sie das mildest-denkbare Mittel? Ausgangssperren waren noch nicht einmal im dritten Reich oder der DDR alltäglich. Wenn sie dort verhängt wurden, werden sie heute zu den Terrormaßnahmen, mit denen das Regime sein Volk zu überziehen pflegte, gezählt. Wir leben heute nicht in der DDR und auch nicht im dritten Reich, aber Ausgangssperren sind weder das mildest-denkbare, noch überhaupt ein mildes Mittel. Klar, im Vergleich zu einer Hexenverbrennung ist es ein mildes Mittel. Es ist also noch Luft nach oben. Mal schauen was wir im Panikmodus als nächstes anstellen.
Steht sie im angemessenen Verhältnis zum erstrebten Zweck? Um dies genau zu beantworten, müsste man überhaupt erstmal wissen, was denn der Zweck überhaupt sein soll. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist die Begründung, mit der das Pärchen, das auf dem Weg zum Zigarettenautomaten erwischt wurde, ein drakonisches Bußgeld zahlen soll. Sie lautet eben nicht zweckbezogen, dass dieses Pärchen eine besondere Gefährdung im Hinblick auf Corona dargestellt hätte (wie auch?), sondern lediglich, dass es aufgrund willkürlich als nicht-triftig beurteilter Gründe gegen die Ausgangssperre als Selbstzweck verstoßen hat. Selbst bei Strafmaßnahmen also wird der Zweckbezug der Bestimmungen überhaupt nicht in Betracht gezogen, so dass sich die Frage nach der Angemessenheit zur Erreichung des Zweckes erst gar nicht stellt.
Ein extremer Eingriff in Grundrechte also, für den jede triftige Bründung fehlt und der jetzt drakonisch durchgesetzt wird. Man möge einmal aufzeigen, wo dies noch freiheitlich, demokratisch und rechtsstaatlich begründbar ist.
Ich kann mich gut daran erinnern, wie es hier vor einigen Wochen hieß, dass man sich mal nicht so anstellen soll, nur weil man beim Einkaufen Maske tragen muss. Man sieht, es ist nicht dabei geblieben. Wäre das nicht vielleicht doch ein Anfang gewesen, dem man hätte wehren müssen?
aus: https://www.haufe.de/recht/weitere-...a-abwehr-mit-dem-gg-vereinbar_204_513412.htmlGerichte sind Hüter der Verfassung
Auch angesichts dieser aktuellen bayerischen Entscheidung gilt: Die Grundrechte sind systemrelevant und können vom Staat nicht willkürlich suspendiert und in Quarantäne geschickt werden. Daher prüfen die Gerichte bundesweit die staatlichen Verordnungen zur Beschränkung der Freiheitsrechte der Bürger streng nach dem Maßstab der Verhältnismäßigkeit, d.h. jede Einschränkung von Freiheitsrechten wird darauf überprüft, ob
Dabei hat sich inzwischen die Meinung durchgesetzt, dass der grundsätzlich erstrebenswerte Gesundheitsschutz der Bevölkerung nicht über allem steht, insbesondere nicht über der durch Art. 1 GG geschützten Menschenwürde.
- sie real geeignet ist das angestrebte Ziel des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung zu erreichen,
- ob sie das mildeste denkbare Mittel zur Erreichung des Schutzes der Bevölkerung vor Ansteckungsgefahren darstellt und
- ob die Einschränkung der Freiheitsrechte in einem angemessenen Verhältnis zu dem erstrebten Zweck steht.
Tja, an manchen Stellen ist die gute alte Zeit noch sehr nahe. Heute haben wir das m.E. völlig zu Recht als Ermächtigungsgesetz bezeichnete Bevölkerungsschutzgestz, und damit ist diese Rechtsauffassung bereits Makulatur.
Nehmen wir die nächtliche Ausgangssperre.
Ist sie real geeignet, einen Gesundheitsschutz für die Bevölkerung zu erreichen? Erscheint mir persönlich eher zweifelhaft, aber vor allen Dingen haben die Regierungen nichts entsprechendes dargelegt. Zumindest ist die Ausgangssperre weitgestehend redundant und mithin überflüssig, weil z.B. mit Versammlungsverbot und Schließung der Gastronomie bereits die meisten Gründe, im Winter das Haus zu verlassen, beseitigt wurden.
Ist sie das mildest-denkbare Mittel? Ausgangssperren waren noch nicht einmal im dritten Reich oder der DDR alltäglich. Wenn sie dort verhängt wurden, werden sie heute zu den Terrormaßnahmen, mit denen das Regime sein Volk zu überziehen pflegte, gezählt. Wir leben heute nicht in der DDR und auch nicht im dritten Reich, aber Ausgangssperren sind weder das mildest-denkbare, noch überhaupt ein mildes Mittel. Klar, im Vergleich zu einer Hexenverbrennung ist es ein mildes Mittel. Es ist also noch Luft nach oben. Mal schauen was wir im Panikmodus als nächstes anstellen.
Steht sie im angemessenen Verhältnis zum erstrebten Zweck? Um dies genau zu beantworten, müsste man überhaupt erstmal wissen, was denn der Zweck überhaupt sein soll. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist die Begründung, mit der das Pärchen, das auf dem Weg zum Zigarettenautomaten erwischt wurde, ein drakonisches Bußgeld zahlen soll. Sie lautet eben nicht zweckbezogen, dass dieses Pärchen eine besondere Gefährdung im Hinblick auf Corona dargestellt hätte (wie auch?), sondern lediglich, dass es aufgrund willkürlich als nicht-triftig beurteilter Gründe gegen die Ausgangssperre als Selbstzweck verstoßen hat. Selbst bei Strafmaßnahmen also wird der Zweckbezug der Bestimmungen überhaupt nicht in Betracht gezogen, so dass sich die Frage nach der Angemessenheit zur Erreichung des Zweckes erst gar nicht stellt.
Ein extremer Eingriff in Grundrechte also, für den jede triftige Bründung fehlt und der jetzt drakonisch durchgesetzt wird. Man möge einmal aufzeigen, wo dies noch freiheitlich, demokratisch und rechtsstaatlich begründbar ist.
Ich kann mich gut daran erinnern, wie es hier vor einigen Wochen hieß, dass man sich mal nicht so anstellen soll, nur weil man beim Einkaufen Maske tragen muss. Man sieht, es ist nicht dabei geblieben. Wäre das nicht vielleicht doch ein Anfang gewesen, dem man hätte wehren müssen?